EQS-HV: IMMOFINANZ AG: Einladung zur 31. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: IMMOFINANZ AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
IMMOFINANZ AG: Einladung zur 31. ordentlichen Hauptversammlung

30.04.2024 / 12:14 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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IMMOFINANZ AG

 Einladung zur

31. ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 29. Mai 2024 um 10.00 Uhr
MESZ (Ortszeit Wien) in der Wiener Stadthalle, Halle F,
Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, stattfindenden 31. ordentlichen
Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG mit dem Sitz in Wien, FN 114425y, ein.
Falls eine Beendigung der Hauptversammlung am 29. Mai 2024 bis 24:00 Uhr
MESZ (Ortszeit Wien) nicht möglich ist, wird die Hauptversammlung am
folgenden Tag, den 30. Mai 2024, um 0:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien)
fortgesetzt.

 

 A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)

 

 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
konsolidierten Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses
samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und
des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das
Geschäftsjahr 2023.

 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2023
ausgewiesenen Bilanzgewinns.

 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2023.

 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2023.

 5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers des konsolidierten
Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024.

 6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat.

 7. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats.

 8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der
Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023.

 9. Wahlen in den Aufsichtsrat.

10. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands zum Rückerwerb und
der Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art
als über die Börse oder öffentliches Angebot, auch verbunden mit der
Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des allgemeinen Andienungs-
und Kaufrechts der Aktionäre (Ausschluss des Bezugsrechts) samt
Ermächtigung zur Aktieneinziehung.

11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen und zu bedingtem Kapital.

Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen und Ausschluss des Bezugsrechts, verbunden
mit dem Widerruf der bestehenden Ermächtigung des Vorstandes zur
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im nicht ausgenutzten Umfang
sowie Aufhebung von bestehendem bedingten Kapital im nicht
ausgenutzten Umfang gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 03.05.2023 (§
4 Abs (5) der Satzung) und bedingte Kapitalerhöhung (§ 159 Abs 2 Z 1
AktG) sowie die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4
(Grundkapital und Aktien).

12. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur
Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar-
und/oder Sacheinlage samt Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss
des Bezugsrechts, verbunden mit dem Widerruf der bestehenden
Ermächtigung zur Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital) im nicht
ausgenutzten Umfang und jeweils die entsprechenden Änderungen der
Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien).

13. Änderung der Satzung in § 17 (Umsetzung der Bestimmungen des
Virtuellen Gesellschafterversammlungen-Gesetzes).

 

 

 B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)

 

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Tag vor
der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 08. Mai 2024,
gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
(www.immofinanz.com) veröffentlicht:

 a. Einberufung
 b. Beschlussvorschläge des Vorstands und Beschluss- und Wahlvorschläge
des Aufsichtsrats
 c. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 mit dem Lagebericht
 d. Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 mit dem Konzernlagebericht
 e. Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2023
 f. Vorschlag für die Gewinnverwendung
 g. Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG
 h. Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat zu Punkt 6 der Tagesordnung
 i. Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat
 j. Ergänzende Informationen zu den vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen
Kandidat:innen für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß Punkt 9 der
Tagesordnung (Lebensläufe, Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG)
 k. Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des
Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 10 der Tagesordnung (Ermächtigung
des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung
eigener Aktien)
 l. Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des
Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 11 der Tagesordnung (Ermächtigung
des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen)
 m. Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des
Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 12 der Tagesordnung (Ermächtigung
des Vorstandes zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG)
 n. Satzungsgegenüberstellung
 o. Vollmachtsformulare (Vollmachtserteilung samt Weisungen, Widerruf),
auch für den von der Gesellschaft namhaft gemachten
Stimmrechtsvertreter (Dominik Huber)

 

 C. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

 

 1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)

 

Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt
Begründung enthalten.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie
muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt
werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der
Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.

Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am
21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 08. Mai
2024 (Mittwoch)

• per Post, Kurierdienst oder persönlich, eigenhändig unterschrieben,
während der üblichen Geschäftszeiten an ihrer Geschäftsanschrift
AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
• per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse:
hauptversammlung@immofinanz.com, oder
• von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die
Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unter
Angabe der ISIN AT0000A21KS2)

zugehen.

 

 2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)

 

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.immofinanz.com) zugänglich gemacht werden.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
Abs 2 AktG.

Der Aufsichtsrat der IMMOFINANZ AG setzt sich derzeit aus drei von der
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) zusammen und
soll sich zukünftig aus vier von der Hauptversammlung gewählten
Mitgliedern (Kapitalvertretern) zusammensetzen. Es wird darauf
hingewiesen, dass auf Neuwahlen in den Aufsichtsrat die Quotenregelung
gemäß § 86 Abs 7 AktG nicht zur Anwendung kommt.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie
muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von
1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für
alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung sowie Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für
jede vorgeschlagene Person müssen der Gesellschaft samt obigem Nachweis
zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung,
somit spätestens am 17. Mai 2024 (Freitag),

• per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder
• per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift
AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
• per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8259

zugehen.

Gesetzeskonforme Vorschläge werden spätestens zwei Werktage nach Zugang
auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG veröffentlicht (§ 110 AktG).

 

 3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

 

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

 1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder
 2. ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen
im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die
Gesellschaft übermittelt werden.

Die Fragen können an die Gesellschaft

• per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder
• per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift
AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
• per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8259

übermittelt werden.

 

 4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)

 

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge
vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der/die Vorsitzende die
Reihenfolge der Abstimmung.

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß §
110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von
Aktionären, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 17. Mai
2024 (Freitag) in der oben angeführten Weise (Punkt C.2) der Gesellschaft
zugehen. Einem allfälligen Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs
2 AktG der vorgeschlagenen Person anzuschließen. Widrigenfalls darf der
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung
nicht berücksichtigt werden.

 

 D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):

 

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor
dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 19. Mai 2024
(Sonntag), 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

• Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die
Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer
• Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung
• Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 19. Mai
2024 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.

Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt
werden.

Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 24. Mai 2024, um 24:00 Uhr MESZ
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen:

• als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des
ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die
Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St.
Lorenzen am Wechsel;
• per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 8900-50050;
• per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at
(Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
• per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599
(unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A21KS2).

Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.

 

 E. Zutritt zur Hauptversammlung

 

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 09:00 Uhr MESZ (Ortszeit
Wien).

 

 F. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)

 

Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte
wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter
namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er
zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf
die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des
Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der
Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
erteilt hat.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten
sowie deren Widerruf haben in Textform (schriftlich, Unterschrift ist
nicht erforderlich) zu erfolgen.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit
diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür
zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss
in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf
wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen
über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich
auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:

• per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice
GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;
• per Telefax an +43 (0) 1 8900-50050;
• per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at
(im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
• durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV;
• von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die
Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unter
Angabe der ISIN AT0000A21KS2).

Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MESZ
(Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 28. Mai 2024)
zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf persönlich am
Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung
vorzulegen.

Den Aktionären steht auch Herr Dominik Huber als Stimmrechtsvertreter für
die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung.

Die Erklärung über die Erteilung der Vollmacht kann an Herrn Dominik Huber
auf einem der oben angeführten Wege übermittelt werden.

Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer
Website (www.immofinanz.com) zur Verfügung gestellt. Um die Administration
der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur
Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.

 

 G. Datenschutzinformation

 

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet die
Gesellschaft personenbezogene Daten der Aktionäre sowie deren
Bevollmächtigten (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, das sind Name,
Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
des Aktionärs sowie gegebenenfalls Bezeichnung der Gattung oder ISIN/WKN,
Nummer der Stimmkarte sowie Name und Geburtsdatum eines allenfalls vom
Aktionär benannten Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Stellen Aktionäre und/oder
deren Bevollmächtigte die Daten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang
zur Verfügung, so ist die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht möglich.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt für die Zwecke der
Überprüfung der Teilnahmeberechtigung der Aktionäre und/oder deren
Bevollmächtigten und Ausübung der Aktionärsrechte sowie der Abwicklung der
Hauptversammlung der Gesellschaft einschließlich der Erstellung der
Anmelde- und Teilnehmerverzeichnisse und des Hauptversammlungsprotokolls
und ist für diese Zwecke zwingend erforderlich. Datenschutzrechtliche
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der
Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigten sind die Bestimmungen des
Aktiengesetzes, insbesondere die §§ 111 – 114, 117 und 120 AktG, welche
rechtliche Verpflichtungen der Gesellschaft im Sinne des Art 6 Abs 1 lit c
DSGVO darstellen. Für die Verarbeitung ist IMMOFINANZ AG Verantwortliche
gemäß Art 4 Z 7 DSGVO.

Die IMMOFINANZ AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen (insbesondere Notare,
Rechtsanwälte, Banken und IT- sowie Back-Office-Dienstleister).
Dienstleister und Auftragsverarbeiter der IMMOFINANZ AG erhalten von
IMMOFINANZ AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese
Daten ausschließlich nach Weisung der IMMOFINANZ AG. Soweit rechtlich
notwendig, hat IMMOFINANZ AG mit Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. In Erfüllung der gesetzlichen
Verpflichtung übermittelt IMMOFINANZ AG zudem personenbezogene Daten von
Aktionären und deren Bevollmächtigten an öffentliche Stellen: Die
personenbezogenen Daten des Aktionärs, welche in die Teilnehmerliste gemäß
§ 117 AktG aufgenommen werden müssen, werden gemäß § 120 Abs 4 AktG an das
zuständige Firmenbuchgericht übermittelt. Das Teilnehmerverzeichnis wird
dem Protokoll der Hauptversammlung angeschlossen, das im Firmenbuch in die
öffentlich einsehbare Urkundensammlung aufzunehmen ist. Anlassfallbezogen
können Daten auch an die Wiener Börse, die Warschauer Börse, die
Finanzmarktaufsicht oder die Österreichische Kontrollbank übermittelt
werden. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an Dritte
weitergegeben.

Die Speicherung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und/oder deren
Bevollmächtigten erfolgt bis zum Ablauf der siebenjährigen gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten. Darüber hinaus können die personenbezogenen Daten
für maximal weitere drei Jahre gespeichert werden, sofern sie für ein
anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren, in dem IMMOFINANZ AG
Parteistellung hat, von Bedeutung sind (§ 212 UGB). Danach werden die
Daten der Teilnehmer gelöscht.

Unter den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen hat jeder Aktionär
und/oder Bevollmächtigte ein jederzeitiges Recht auf Auskunft,
Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der ihn
betreffenden personenbezogenen Daten, das Recht auf Widerspruch gegen die
Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Diese Rechte können die Aktionäre und/oder Bevollmächtigten gegenüber
IMMOFINANZ AG unentgeltlich geltend machen über das unter
[1] https://immofinanz.com/de/dsgvo abrufbare Webformular oder schriftlich
an:

IMMOFINANZ AG

z.H. Datenschutzkoordinator

Wienerbergstraße 9

1100 Wien

 

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der österreichischen
Datenschutzbehörde ([2] www.dsb.gv.at) nach Art 77 DSGVO zu.

 

 H. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)

 

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft
138.669.711 Stück Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme
gewährt. IMMOFINANZ AG hält 695.585 Stück eigene Aktien der Gesellschaft.
Die Stimmrechte aus diesen Aktien können nicht ausgeübt werden (§ 65 Abs 5
AktG). Es können sohin derzeit 137.974.126 Stimmrechte ausgeübt werden.
Wenn sich die Anzahl der ausübbaren Stimmrechte bis zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung ändert, wird die Gesellschaft darüber gemäß § 120 Abs 2 Z
1 BörseG informieren.

 

Wien, 30. April 2024

 

Der Vorstand der IMMOFINANZ AG

International Securities Identification Number (ISIN)

AT0000A21KS2

 

 

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30.04.2024 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: IMMOFINANZ AG
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Österreich
Telefon: +43 (0) 1 88090 – 2291
Fax: +43 1 88090 – 8291
E-Mail: investor@immofinanz.com
Internet: http://www.immofinanz.com
ISIN: AT0000A21KS2
WKN: A2JN9W
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, München, Stuttgart;
Warschau, Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1892961  30.04.2024 CET/CEST

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