Zierfuß/Gorlitzer: Fachgerechter Einsatz von Lehrerplanstellen in Wien nach StRH-Prüfung nach wie vor fraglich

Stadtrechnungshof verweist auf eingeschränktes Prüfungsbefugnis bei der Bildungsdirektion Wien – Unterlagen von MA 2 und MA 56 konnten Fragen des Prüfersuchens nicht beantworten

Wien (OTS) – „Der fachgerechte Einsatz von Landeslehrerplanstellen in Wien ist nach wie vor fraglich. Auch der heutige Bericht des Stadtrechnungshofes konnte wegen einer eingeschränkten Prüfungsbefugnis nur oberflächlich Feststellungen machen. Die Tatsache, dass Planstellen Schulen zugeteilt werden, die darauf zugeteilten Personen jedoch nie ein Klassenzimmer von innen sehen, haben wir in der Causa der Ex-Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek bereits selbst mittels einer Anfragebeantwortung durch Stadtrat Wiederkehr aufgedeckt“, so Bildungssprecher Gemeinderat Harald Zierfuß zur heutigen Veröffentlichung des entsprechenden Stadtrechnungshofberichtes. „Es ist bedauerlich, dass dem Stadtrechnungshof offenbar die rechtlichen Möglichkeiten gefehlt haben, um hier selbst in die Tiefe zu gehen und derartige Fälle von Misswirtschaft aufzudecken“, so auch Stadtrechnungshofsprecher Gemeinderat Michael Gorlitzer. „Dabei sollte gerade angesichts des massiven Lehrermangels in Wien jede einzelne bezahlte Landeslehrkraft auch dort eingesetzt werden, wo sie gebraucht wird – nämlich in den Klassenzimmern bei den Schülerinnen und Schülern“, so Zierfuß.

Laut einem heute vom Stadtrechnungshof Wien vorgelegten Prüfbericht hat jedoch der Stadtrechnungshof bei der Bildungsdirektion Wien lediglich eine eingeschränkte Prüfungsbefugnis. Nachdem die von der Wiener Bildungsdirektion zugeteilten Planstellen an Wiener Schulstandorte vom Bund bezahlt werden und damit in die Gebarung des Bundes fallen, soll die Planstellenbewirtschaftung durch die Bildungsdirektion Wien nicht vom Stadtrechnungshof geprüft werden können. „Damit konnte auch nicht geprüft werden, ob die von der Bildungsdirektion an Wiener Schulstandorte zugeteilten Landeslehrpersonen auch tatsächlich in den Schulklassen ihren Dienst verrichten oder zu anderen Zwecken eingesetzt werden“, so Zierfuß. Aufgrund der eingeschränkten Prüfbefugnis konnte der Stadtrechnungshof nur Unterlagen der MA 2 sowie der MA 56 auswerten, die jedoch hinsichtlich der fachgerechten Planstellenbewirtschaftung keine Informationen an den Stadtrechnungshof liefern konnten. „Damit konnten zahlreiche Fragen bezüglich einem fachgerechten Einsatz von vom Bund genehmigten und finanzierten Lehrerplanstellen nicht beantwortet werden“, so Gorlitzer.

So stellte der Stadtrechnungshof etwa angesichts von Auswertungen der MA 2 hinsichtlich Planstellen fest, die nicht einer Schulart oder einem Schulstandort zugeteilt waren: „In einzelnen Fällen ergaben sich Differenzen bei den Auswertungen. Diese Abweichungen konnten aufgrund der unterschiedlichen Datenquellen und der eingeschränkten Prüfungsbefugnis des Stadtrechnungshofes nicht abgeklärt werden.“ Weiters erklärte der Stadtrechnungshof mehrmals, dass er aus den Daten der MA 2 „keine Rückschlüsse ziehen konnte, ob und in welchem Ausmaß die dienstzugeteilten Landeslehrer über das Planstellenkontingent des Bundes abgerechnet und für welchen konkreten Zweck sie am Ort ihrer Dienstzuteilung eingesetzt wurden“. Auch wurden z.B. „Mitverwendungen“ von dienstbefreiten Lehrpersonen nicht von der MA 2 erfasst und konnten so vom Stadtrechnungshof nicht ausgewertet werden. „Eines steht jedenfalls fest: Auch die eingeschränkte Prüfungsbefugnis des Stadtrechnungshof in Sachen Planstellenzuteilung in Wien wird uns nicht davon abhalten, hier weiter dran zu bleiben, um Licht und Transparenz in die Planstellenbewirtschaftung in Wien zu bringen“, so Bildungssprecher Harald Zierfuß abschließend.

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