Parlament: TOP im Nationalrat am 15. Mai 2024

Erklärung Rousopoulos, einheitliche Ladekabel, Betriebsübergaben, Emissionszertifikatehandel, Außenpolitischer Bericht, Europastunde

Wien (PK)- Gesetzesvorhaben aus dem Umwelt-, Wirtschafts- und Finanzbereich stehen im Mittelpunkt der Nationalratssitzung am 15. Mai. So ist etwa geplant, eine EU-Richtlinie in Bezug auf einheitliche Ladekabel für Mobiltelefone, Notebooks, Digitalkameras und andere elektronische Geräte umzusetzen. Außerdem sollen Betriebsübergaben im Familienverband durch eine begleitende Kontrolle des Finanzamts erleichtert werden. Im Umweltbereich werden unter anderem weitere rechtliche Vorkehrungen in Bezug auf die bevorstehende Einführung eines zweiten europäischen Emissionshandelssystems für Treibhausgasemissionen getroffen. Auch die Aufstockung der österreichischen Beiträge an den Internationalen Währungsfonds und eine Novelle zum Klimabonusgesetz stehen zur Diskussion. Anlässlich des 75. Jahrestags der Gründung des Europarats wird der Präsident der Parlamentarischen Versammlung Theodoros Rousopoulos eine Erklärung im Plenum abgeben. Auch bei der Debatte über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2022 wird es um internationale Politik gehen.

AKTUELLE STUNDE

Die Sitzung startet um 9.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Die Themenauswahl obliegt der SPÖ.

AKTUELLE EUROPASTUNDE

In der Aktuellen Europastunde will die FPÖ im Vorfeld der EU-Wahlen unter dem Titel “EU-Wahnsinn stoppen – Festung Europa als Garant für Sicherheit, Wohlstand, Frieden und Freiheit” über die europäische Migrations- und Asylpolitik diskutieren.

ERKLÄRUNG DES PRÄSIDENTEN DER PARLAMENTARISCHEN VERSAMMLUNG DES EUROPARATS

Anlässlich des 75. Jahrestags der Gründung des Europarats hat das Parlament den Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Theodoros Rousopoulos eingeladen, eine Erklärung im Nationalrat abzugeben. Daran anschließend ist eine Debatte geplant, an der auch die österreichischen Europaabgeordneten teilnehmen können.

Rousopoulos ist – nach dem damaligen UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon 2016, Rousopoulos Vorvorgängerin Liliane Maury Pasquier 2019 und der Präsidentin des Europaparlaments Roberta Metsola 2023 – der vierte ausländische Gast, der im Rahmen einer Plenarsitzung zu den Abgeordneten sprechen wird. Die Möglichkeit, herausragende Persönlichkeiten der europäischen und internationalen Politik zur Abgabe einer Erklärung in den Nationalrat einzuladen, gibt es erst seit 2015, wobei die Entscheidung laut Geschäftsordnung dem Nationalratspräsidenten bzw. der Nationalratspräsidentin nach Beratung in der Präsidialkonferenz obliegt. Ziel des Europarats ist es, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu fördern. Derzeit gehören ihm 46 Länder an.

AUSSEN- UND EUROPAPOLITISCHER BERICHT 2022

Mit außenpolitischen Themen geht es auch anschließend weiter. So wird das Plenum auf Wunsch der FPÖ über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2022 der Bundesregierung diskutieren. Aus ihm geht unter anderem hervor, dass Österreich bis zum Ende des Berichtsjahres mehr als 118 Mio. € an staatlicher Hilfe für die Ukraine und besonders betroffene Nachbarländer mobilisierte, nachdem Russland das Land im Februar 2022 angegriffen hatte. Zusätzlich hat sich Österreich an EU-Hilfen für die Ukraine beteiligt. Gleichzeitig wurden im Jahr 2022 90.000 ukrainische Vertriebene in Österreich registriert und mehr als 50.000 davon in die Grundversorgung aufgenommen.

Auch über die gegen Russland verhängten Sanktionen, die Zuerkennung des EU-Kandidatenstatus an die Ukraine und die Republik Moldau, die Heranführung der Westbalkanstaaten an die EU, den Ausbau der Cyber-Abwehr der EU, die Intensivierung der Beziehungen Österreichs mit Israel, die Vertiefung der NATO-Zusammenarbeit, die hohe Zahl an Asylanträgen und neue Flüchtlingsrouten, verschiedene internationale Konfliktherde, Unterstützungsmaßnahmen des Außenministeriums aufgrund globaler Lieferkettenprobleme und viele weitere Themen informiert der Bericht. Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit war 2022 Armenien, das auch aufgrund des Bergkarabach-Konflikts mit Aserbaidschan die österreichische Außenpolitik beschäftigte.

GEGENSEITIGE ANERKENNUNG VON STUDIENABSCHLÜSSEN

Im Jahr 2009 haben Österreich und Italien ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Studienabschlüssen geschlossen. Seither wurde die Liste der gleichgestellten Studien fortlaufend erweitert und aktualisiert. Bislang nicht davon umfasst sind allerdings Abschlüsse von Fachhochschulen. Das wollen die fünf Parlamentsfraktionen ändern. Sie wenden sich mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag an Außenminister Alexander Schallenberg und Bildungsminister Martin Polaschek und ersuchen die beiden Regierungsmitglieder, entsprechende Gespräche mit der italienischen Seite zu führen. Eine Anerkennung von zumindest ausgewählten Fachhochschulabschlüssen wäre im Interesse einer Vielzahl an Studierenden und würde vor allem auch für Südtiroler Studierende in Österreich weitere konkrete und spürbare Erleichterungen bringen, wird die Initiative begründet.

REDUZIERUNG VON LUFTSCHADSTOFFEN

Werden die Verpflichtungen zur Emissionsreduktion nach dem Emissionsgesetz-Luft nicht erfüllt, hat die Umweltministerin nach derzeitiger Rechtslage die Möglichkeit, eine Verordnung mit zusätzlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu erlassen, um die Einhaltung der Reduktionsziele sicherzustellen. Mit einem Antrag der Koalitionsparteien soll nun ergänzend dazu geregelt werden, dass die örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden künftig die Einhaltung solcher Verordnungen überprüfen können. Derzeit hätten die Behörden keine Kontrollmöglichkeiten, hob Umweltministerin Leonore Gewessler im Umweltausschuss hervor. Gleichzeitig soll mit dem Gesetzentwurf eine EU-Richtlinie zu Luftschadstoff-Emissionen in nationales Recht umgesetzt werden, wobei es insbesondere um die Berücksichtigung von technischem und wissenschaftlichem Fortschritt gemäß eines internationalen Abkommens geht.

Im Umweltausschuss wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen. Offen blieb, inwieweit Kontrollen zuvor angekündigt werden müssen, ein Punkt, den die SPÖ zum Thema machte. Die FPÖ kritisierte unter anderem, dass aufgrund der bestehenden Verordnungsermächtigung zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen am Parlament vorbei angeordnet werden können.

BESSERE DATENGRUNDLAGE FÜR ÜBERWEISUNG DES KLIMABONUS

Im Umweltausschuss lediglich die Zustimmung von ÖVP und Grünen erhielt ein weiterer Koalitionsantrag, dessen Ziel es ist, die Zahl der Banküberweisungen bei der Auszahlung des Klimabonus zu erhöhen. Erreicht werden soll das durch eine Verbesserung der Datengrundlage infolge der Bereitstellung von Daten aus der Personalverwaltung der Bundesbediensteten. Im Jahr 2023 konnten laut Umweltministerin Leonore Gewessler 87 % der Klimabonusauszahlungen überwiesen werden. Ob der Klimabonus 2024 erhöht wird, wird ihr zufolge noch vor dem Sommer entschieden.

Die Opposition stellte im Ausschuss den Lenkungseffekt der mit dem Klimabonus verbundenen CO2-Bepreisung in Zweifel. Zudem monierte die SPÖ einmal mehr die Vorlage des Nationalen Energie- und Klimaplans, der wohl auch bei der Diskussion im Nationalrat eine große Rolle spielen wird.

UMWELTFÖRDERUNGEN IM BEREICH DER WASSERWIRTSCHAFT

Auf Verlangen der SPÖ steht ein Bericht von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig über die Umweltförderungen im Bereich der Wasserwirtschaft für die Jahre 2017 bis 2022 auf der Tagesordnung. Darin informiert Totschnig die Abgeordneten unter anderem darüber, dass in den Jahren 2020 bis 2022 526 Mio. € für 5.900 Projekte im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft, des Hochwasserschutzes und der Gewässerökologie zur Verfügung gestellt wurden. Von 2017 bis 2019 waren es mehr als 6.000 Projekte mit einem Volumen von 560 Mio. € gewesen. Die von 2020 bis 2022 zugesagten Förderungen lösten umweltrelevante Investitionen im Ausmaß von rund 1,95 Mrd. € aus, dadurch wurden auch tausende Arbeitsplätze gesichert. Durch die Förderungen leiste der Bund einen wesentlichen Beitrag für den Ausbau und die Instandhaltung der Infrastruktur im Trinkwasser- und Abwasserbereich, die Ökologisierung der Gewässer und den Hochwasserschutz, macht der Landwirtschaftsminister geltend.

Der Bericht wurde im Umweltausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen, wobei zu erwarten ist, dass die SPÖ auch im Plenum eine wirksame nationale Wasserstrategie einmahnen wird, um künftigen Nutzungskonflikten zwischen Trinkwasserversorgung, Landwirtschaft und Industrie angesichts der Klimakrise vorzubeugen. Laut Totschnig hat das Landwirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit den Bundesländern bereits einen Trinkwassersicherungsplan erstellt, der unter anderem Maßnahmen zur besseren Vernetzung der Wasserversorgung, zur Erschließung zusätzlicher Quellen sowie zum Erhalt bestehender Netze umfasst und bei Engpässen eine rasche Reaktion ermöglichen soll. Dafür gebe es auch eine Sondertranche aus dem Budget in der Höhe von 100 Mio. €.

EINHEITLICHE LADEKABEL FÜR MOBILTELEFONE UND CO

Eine im Finanzausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und FPÖ beschlossene Novelle zum Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz legt die Grundlage dafür, dass ab dem 28. Dezember 2024 alle Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets oder Videospielkonsolen über einheitliche Ladeanschlüsse verfügen müssen. In der Praxis bedeute das, dass bis Ende 2024 die meisten von der Regelung betroffenen Geräte einen USB-C-Anschluss aufweisen müssen. Ab 28. April 2026 gelten die Vorgaben, die auf einer seit langem diskutierten EU-Richtlinie basieren, dann auch für Notebooks.

Im Zuge dieser Regierungsvorlage werden auch Anpassungen im Postmarktgesetz vorgenommen, bei denen es vor allem um die Anpassung von Laufzeiten bei der Zustellung von internationalen Briefsendungen geht. Dadurch könnte es bei Briefsendungen aus dem Ausland künftig zu geringfügig längeren Laufzeiten kommen. Für Kund:innen im Inland wird sich laut Auskunft des Finanzressorts nichts ändern.

AUFSTOCKUNG DES INTERNATIONALEN WÄHRUNGSFONDS

Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der FPÖ billigte der Finanzausschuss die Aufstockung der österreichischen Quote für den Internationalen Währungsfonds (IWF) um 50 %. Der Währungsfonds wird aus Einlagen, die ihm die nationalen Notenbanken zur Verfügung stellen, finanziert. Die österreichische Quote wird nun konkret von derzeit 3,9 Mrd. Sonderziehungsrechten (SZR) auf 5,9 Mrd. SZR angehoben.

Die Erhöhung basiert auf der Zustimmung des Gouverneursrats des IWF, die Quoten um 50 % bei gleichzeitiger Wahrung der bestehenden relativen Quotenanteile anzuheben. Insgesamt soll es zu einer Aufstockung auf rund 876,7 Mrd. € kommen. Die Übernahme der österreichischen Quote soll laut Regierungsvorlage durch die Oesterreichische Nationalbank erfolgen. Die Resolution des Gouverneursrats sieht zudem vor, die bisherige Vergabekapazität des IWF beizubehalten und die Abhängigkeit von geliehenen Mitteln zu reduzieren. Dadurch soll die Rolle des IWF im Zentrum des globalen Finanzsicherheitsnetzes sowie die Stellung der Quoten gestärkt werden.

GRACE-PERIOD-GESETZ FÜR ERLEICHTERTE BETRIEBSÜBERGABEN

Mit dem so genannten Grace-Period-Gesetz sollen Betriebsübergaben im Familienverband erleichtert werden. Unter anderem ist die Möglichkeit einer begleitenden Kontrolle durch das Finanzamt für die Phase der Übergabe vorgesehen. Unternehmer:innen sollen sie beantragen können, um abgabenrechtliche Probleme zu vermeiden. Die Anträge sollen frühestens ab dem 1. Jänner 2025 möglich sein. Der Finanzausschuss hat sich mit den Stimmen aller Fraktionen außer der SPÖ für das Gesetz ausgesprochen. Die Sozialdemokrat:innen erklärten, dass sie eine Zustimmung im Plenum von Änderungen der Bestimmungen zum Arbeitsschutz abhängig machen würden.

Zusätzlich zur Begleitung während des Übergabeprozesses soll etwa die Vorlage eines Firmenbuchauszuges bei der Gewerbeanmeldung entfallen. Erleichterungen soll es auch in Bezug auf Sicherheitsvertrauenspersonen und Arbeitsschutzausschüsse geben und mehr Flexibilität bei der Genehmigungen gewerblicher Betriebsanlagen geschaffen werden.

WEITERE IMPULSE FÜR DIE BAUWIRTSCHAFT

Auf Initiative von ÖVP und Grünen soll eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz 2024 umgesetzt werden. Konkret geht es dabei um die im Rahmen der “Wohnraum- und Bauoffensive” vor kurzem beschlossenen Zinszuschüsse des Bundes für Wohnbauförderdarlehen der Länder. Bedingung für die Gewährung der Zweckzuschüsse ist es, dass diese Bundesmittel in den Jahren 2024 bis 2026 vom Land zusätzlich zu den bestehenden Wohnbaufördermittel verwendet werden. Diese Bestimmung soll nun für die OeBFA-Darlehen entfallen. Die Koalitionsparteien wollen damit rasch Impulse für die Bauwirtschaft setzen. Neben ÖVP und Grünen stimmte auch die FPÖ im Finanzausschuss für die Maßnahme.

ANPASSUNGEN IM EMISSIONSZERTIFIKATEHANDELSGESETZ

Zusätzlich zum EU-Handelssystem für Emissionszertifikate EU-ETS I wurde vor einigen Monaten ein zweites Emissionshandelssystem, EU ETS II, im Emissionszertifikategesetz eingeführt. Betroffen sind von EU ETS II Emissionen von Straßenverkehr, Gebäuden und Unternehmen, die auf Grund ihrer Größe nicht dem unionsweiten System zur Erfassung und Begrenzung von Treibhausgasemissionen (EU-ETS I) unterliegen. ÖVP und Grüne brachten im Finanzausschuss nunmehr einen Abänderungsantrag zu Vereinheitlichungen bei Berichtspflichten im Rahmen des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 ein.

Damit soll Doppelreporting in der zweijährigen Implementierungsphase von EU ETS II vermieden werden, hieß es im Ausschuss seitens der ÖVP. Die Überführung für die betroffenen Handelsteilnehmer:innen soll verwaltungsarm und reibungslos erfolgen. Daher werden Voraussetzungen geschaffen, um das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 in den EU ETS II überzuführen. Mit der Novelle sollen die geltenden Anforderungen für die Registrierung und Überwachung der Treibhausgasemissionen mit jenen des EU ETS II gleichgeschalten werden. Im EU ETS II ist vorgesehen, dass Handelsteilnehmer ab 1. Jänner 2025 über eine Genehmigung verfügen müssen, um Energieträger ab diesem Zeitpunkt in den Verkehr bringen zu dürfen. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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