30 Jahre Internationaler Tag der Familie – 30 Jahre Diskriminierung von Alleinerzieherinnen

30 JAHRE NACHDEM DIE UNO DEN INTERNATIONALEN TAG DER FAMILIE AUSGERUFEN HAT, UM DIE BEDEUTUNG VON FAMILIEN FÜR DIE GESELLSCHAFT HERVORZUHEBEN, KÄMPFEN ALLEINERZIEHER*INNEN IN ÖSTERREICH NOCH IMMER DARUM, ALS VOLLWERTIGE FAMILIENFORM WAHRGENOMMEN ZU WERDEN. DER VEREIN FEMINISTISCHE ALLEINERZIEHERINNEN – FEM.A PRANGERT BENACHTEILIGENDE GESETZE UND RECHTSPRECHUNG AN, DIE MASSGEBLICH ZUR KINDERARMUT IN ÖSTERREICH BEITRAGEN. 

Am 15. Mai 1993 rief die UNO in ihrer Generalversammlung den Internationalen Tag der Familien aus. In Österreich hat sich seither für Ein-Eltern-Familien kaum etwas verbessert: Alleinerzieher*innen werden sowohl in der Gesellschaft als auch vom Staat weiterhin diskriminiert. So werden Ein-Eltern-Familien bei Familienleistungen und Steuerbegünstigungen benachteiligt oder bei neuen Gesetzen und Verordnungen schlichtweg „vergessen“, obwohl mehr als jede 5. Familie eine Ein-Eltern-Familie ist. Die Folgen der Diskriminierung: Fast jede 6. Ein-Eltern-Familie ist von manifester Armut betroffen. Diese Familien können sich das Nötigste wie eine Hauptmahlzeit jeden zweiten Tag oder den Ersatz kaputter Kleidung nicht leisten. 

Hauptgrund für die wachsende Armut von Alleinerzieher*innen und ihren Kindern sind laut dem Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A die zahnlosen Unterhaltsgesetze. Laut Vereinsobfrau Andrea Czak zielt der patriarchale rechtliche Rahmen in Österreich vor allem auf die Schonung der Einkommen und Vermögen der Väter ab, statt die Verhinderung von Kinderarmut anzustreben. So werden zum Beispiel selbst geringe Unterhaltszahlungen der Väter durch den Familienbonus und den Unterhaltsabsetzbetrag subventioniert, während Mütter, die durch ihr Einkommen den fehlenden Kindesunterhalt wettmachen müssen, keine steuerlichen Begünstigungen bekommen. Selbst der Alleinerzieher*innenabsetzbetrag hat trotz kürzlicher Valorisierung etwa ein Viertel seines Wertes eingebüßt und sollte derzeit bereits 716 EUR statt 572 EUR bei einem Kind betragen. Darüber hinaus gibt es weder ein Mindestmaß für den Kindesunterhalt noch für den Unterhaltsvorschuss. Obwohl 2021 eine neue Kinderkostenanalyse durch die Statistik Austria durchgeführt wurde, hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien bei der Festsetzung der Höhe des Regelbedarfs die Ergebnisse der Studie nicht einfließen lassen. Die Folge: Selbst Kinder mit wohlhabenden Vätern bekommen oft weniger Unterhalt als die durchschnittlichen Kinderkosten. Im Schnitt betrugen bereits 2021 die Unterhaltszahlungen nur ein Drittel der Kinderkosten. 

Auch bei der Feststellung des Einkommens der Geldunterhalspflichtigen und dem Zugriff auf Vermögen ist die Rechtsprechung zögerlich: Familiengerichte stellen kaum Nachforschungen an, manche Selbstständige gönnen sich einen luxuriösen Lebenswandel, während sie ihre Kinder im Stich lassen. Besonders prekär ist die Lage von gewaltbetroffenen Alleinerzieher*innen: Viele Mütter scheuen sich davor, Unterhalt einzuklagen, da sie erneute Gewalt vom Kindesvater befürchten. Die hohe Zahl an Femiziden hat gezeigt, dass selbst Frauen, die massiv von ihrem Ex-Partner bedroht wurden, aus Kostengründen kaum vor einem Angriff geschützt werden.

Andrea Czak dazu: _„Es ist zynisch, dass Österreich als eines der reichsten Länder der Welt Rahmenbedingungen geschaffen hat, in dem mehr als die Hälfte der Kinder von Alleinerzieher*innen in Armut oder Ausgrenzung leben müssen. Das ist institutionelle und finanzielle Gewalt. Wenn kein politischer Wille besteht, die Geldunterhaltspflichtigen in ihre Pflicht zu nehmen und Frauen vor Gewalt zu schützen, dann muss der Staat Verantwortung für sein Handeln übernehmen und für den Unterhalt einstehen!“_ 

Der Verein fordert seit Jahren zielgerichtete Maßnahmen, um den Unterhalt aller Kinder in Ein-Eltern-Familien, die in Österreich leben, zu sichern. Denn nur die Hälfte der Kinder bekommt Unterhalt vom Vater, nur jedes 10. Kind bekommt Unterhaltsvorschuss. Mehr als jedes 3. Kind bekommt keinerlei Zahlungen, die Familien leben dann nur von dem Einkommen der Mutter.

_„Am 30. Internationalen Familientag möchten wir daran erinnern, dass wir als Gesellschaft eine Verpflichtung gegenüber den Kindern haben, die keinen oder unzureichenden Kindesunterhalt bekommen. Wir dürfen nicht untätig zuschauen, wie ihre Mütter allein um das Überleben der Familien kämpfen!“_, so Andrea Czak weiter. 

Gefordert werden außerdem Steuergerechtigkeit, die Anpassung der Familienleistungen und Unterhaltsgesetze, die Kinderarmut verhindern. Nach groben Schätzungen des Vereins wächst zumindest jedes 3. Kind wenigstens einen Teil seiner Kindheit in einem Ein-Eltern-Haushalt auf.

Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A
Andrea Czak, MA
Geschäftsführende Obfrau
+43 6991 97 10 306
andrea.czak@verein-fema.at
https://www.verein-fema.at
Zur Organisation:
Der Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A ist in Österreich einzigartig mit seinem Beratungs- und Serviceangebot rund um die Themen Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht. Es reicht von kostenlosen Webinaren mit Rechtsanwältinnen und Psychologinnen, Entlastungsgesprächen am kostenlosen FEM.A Telefon, bis zu Informationen auf der Website, in einem regelmäßigen Newsletter, sowie auf diversen Social-Media-Kanälen, Vernetzung, Erfahrungsaustausch und Lobbying.

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