VÖZ nimmt Kündigung des Kollektivvertrags für Journalistinnen und Journalisten unter Auflagen zurück
Vereinbarung zwischen VÖZ und Gewerkschaft legt konkreten Zeitplan und monatliches Kündigungsrecht fest
Der Vorstand des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig den Beschluss gefasst, unter bestimmten Auflagen die Kündigung des Kollektivvertrags für Redakteurinnen und Redakteure sowie den Gesamtvertrag für Ständig Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückzunehmen, und eine entsprechende Vereinbarung mit der Journalist:innengewerkschaft GPA angenommen.
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