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Radfahren

Wer mit dem Hund radelt, haftet für Schäden

Wiesbaden (ots) - Rauf aufs Rad und den Hund mitnehmen: Das ist laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich erlaubt - der Hund muss nicht einmal angeleint sein. Doch wenn das Tier andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet, muss der Besitzer mit einem Verwarngeld rechnen. Zudem haftet er für Schäden, so das R+V-Infocenter. Keine Leinenpflicht Auf Deutschlands Wegen und Straßen sind immer mehr Radfahrer unterwegs, auch mit Hund. Dagegen ist laut Straßenverkehrsordnung nichts einzuwenden. "Hunde dürfen mit und ohne