COBIN claims: OLG Wien bestätigt abermals, dass VW in Österreich geklagt werden kann – „dieselklage.at“

Nicht gewinnorientierter Verein COBIN claims freut sich, dass die Aktion „dieselklage.at“ prozessrechtlich auf sicheren Bahnen dahin fährt.

Wien (OTS) – „Unter Juristen war man sich zunächst uneins darüber, wo man VW am besten im Zug des Abgasskandals klagen kann bzw. soll: in Österreich oder im deutschen Braunschweig? Wir freuen uns, dass nun das Oberlandesgericht Wien in einem unbekämpfbaren Beschluss nochmals festgehalten hat, dass VW-Geschädigte in Österreich gegen den Konzern Klagen führen können. Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung und Strategie in der Sammelklagen-Aktion ,[dieselklage.at] (https://dieselklage.at/)‘ glänzend bestätigt“, sagen COBIN claims-Obmann Mag. Oliver Jaindl und Head of Litigation Group VW, Rechtsanwalt Dr. Benedikt Wallner.
Der Wallner kürzlich zugestellte Beschluss des OLG Wien vom 19.03.2018 (2R15/18t) war in einem Verfahren ergangen, das Wallner schon länger gegen einen VW-Händler und VW als Zweitbeklagte geführt hat. VW hatte einen Rekurs (ein Rechtsmittel, Anm.) erhoben und die Zuständigkeit des Gerichts bestritten: Nach Meinung des Konzerns dürfen VW-Kunden keine deliktischen Schadenersatzansprüche gegen VW in Österreich erheben, weil der Schaden durch die Manipulationssoftware sinngemäß schon in Deutschland eingetreten sei und daher auch dort, am Ort der Schädigung, geklagt werden müsse. Das OLG verwarf diesen Einwand allerdings, da nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung die Schädigung des VW-Kunden erst mit dem Kauf/der Übergabe des Wagens in Österreich eintrat. Die zentrale Aussage der Entscheidung: „Im vorliegenden Fall hat sich die behauptete Schädigungshandlung der Zweitbeklagten (nämlich einerseits deren Manipulation der Abgaswerte und andererseits die behauptete Irreführung des Klägers über diesen Umstand) für den Kläger erstmals in Österreich ausgewirkt, weil er das Fahrzeug von der Erstbeklagten in Wien gekauft und übergeben erhalten hat. Mangels Abschlusses eines Kaufvertrags und mangels Übergabe des Fahrzeugs in Deutschland konnte dem Kläger zuvor kein Schaden entstanden sein.“

Jaindl: „Mit dieser und voran gegangenen Entscheidungen ist einmal mehr klar, dass die Schäden aus dem Abgasskandal gegen VW in Österreich eingeklagt werden können. Dadurch steht fest, dass man nicht außerhalb Österreichs klagen muss und mit erprobter Methodik vor der heimischen Justiz Prozesse führen kann, die sozusagen weit weg von Wolfsburg ihren Sitz hat und Entscheidungen klar und objektiv fällen kann. Ich freue mich, dass wir mit Dr. Wallner und Mag. Breiteneder jene Anwälte für ,[dieselklage.at] (https://dieselklage.at/)‘ gewinnen konnten, die früher bereits zahlreiche Sammelverfahren in Österreich mit Tausenden Betroffenen geführt haben und die Spezialisten auf diesem Gebiet hierzulande sind.“

Wallner: „Der Beschluss kommt zwar für uns nicht mehr überraschend, weil es schon einige Vorläufer in anderen Verfahren gab. Er setzt sich aber nochmals sehr ausführlich mit dem Meinungsstand auseinander. Es wäre auch nicht einzusehen, wenn Kunden von Massenprodukten in Zeiten grenzüberschreitender Leistungsbeziehungen stets gezwungen wären, den Schädiger am Ort seines Sitzes – hier: in Braunschweig – zu belangen; noch dazu, wenn es genau dafür längst Europäische Abkommen gibt, die dem Kunden gerade die Rechtsdurchsetzung in seinem Heimatland ermöglichen wollen. Also wird gegen VW in Österreich verhandelt!“

Über „[dieselklage.at] (https://dieselklage.at/)“

Unter „[dieselklage.at] (https://dieselklage.at/)“ hat die nicht gewinnorientierte Plattform COBIN claims eine Sammelklagen-Aktion für Eigentümer von vom VW-Abgasskandal betroffenen Autos mit EA189-Motor ins Leben gerufen. Eine erste Pilot-Sammelklage wurde bereits bei Gericht eingebracht, andere werden folgen. Gleichzeitig werden Ansprüche aller Teilnehmer via Privatbeteiligtenanschluss vor Verjährung geschützt. Die Struktur wurde dafür geschaffen, Ansprüche ALLER 388.000 betroffenen Fahrzeuge in Österreich vor Verjährung zu schützen, sofern deren Eigentümer rechtzeitig an [dieselklage.at] (dieselklage.at) teilnehmen! Die Teilnahme ist kostenlos, weil mit dem britischen Prozessfinanzierer Calunius ein Partner an Bord geholt wurde, der alle Kosten sowohl des Privatbeteiligtenanschlusses als auch der gerichtlichen Betreibung der Ansprüche vorfinanziert und das Risiko des Prozessverlusts trägt. Dafür gebührt ihm im Erfolgsfall (und nur dann!) eine Quote von 35 % vom erstrittenen Betrag sowie der Ersatz seiner ausgelegten Kosten. Die Teilnahme hat daher für alle Betroffenen – egal ob Private oder Unternehmen – auch keine Kostenrisiken zur Folge, weil wir ein einfaches Vehikel schaffen wollten, das niemanden von der Teilnahme ausschließt. Ziel ist nicht die Rückgabe des Fahrzeugs, sondern die Ausschüttung eines Geldbetrages als Pauschal-Schadenersatz. Die Teilnahme an der Aktion ist seit kurzem möglich.

Mag. Oliver Jaindl (Obmann)
Tel.: +43 / 1 / 376 00 31

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