Ofner: Weiter Ungewissheit für UKH und AUVA-Versicherte

Zweifel an medizinischer Qualität der UKH sind unangebracht und unhaltbar – Vermeintliche Bestandsgarantie der Bundesregierung wirkungslos

Wien (OTS) – „Nach wir vor ungewiss“ sieht AUVA-Obmann Anton Ofner die Zukunft der sieben Unfallkrankenhäuser und vier Reha-Einrichtungen der AUVA. „Auf Druck der Öffentlichkeit nun rasch eine vermeintliche Garantie für die UKH abzugeben, dabei aber offen zu lassen, wer sie in Zukunft betreiben und bezahlen soll, ist eine weitere Verlängerung der Verunsicherung der fünf Millionen AUVA-Versicherten in Österreich. Die AUVA betreibt die Einrichtungen erfolgreich und zur höchsten Zufriedenheit aller. Wir fordern daher eine Bestandsgarantie der UKH und Reha-Zentren mit der AUVA“, so der AUVA-Obmann in Reaktion auf entsprechende Aussagen von Vizekanzler Strache und Bundesministerin Hartinger-Klein.

Der AUVA-Obmann appelliert dringend an die Regierungsverantwortlichen, in dieser wichtigen Diskussion, die so viele Menschen bewegt, auf Basis von Fakten zu agieren. So müsse dem Vizekanzler entschieden widersprochen werden, der in den Raum stellt, die AUVA würde nicht auf höchste medizinische Qualität achten. „Das haben die sieben UKH und vier Reha-Einrichtungen, die einen ganz wesentlichen Beitrag zu Gesundheitsversorgung in Österreich leisten, nicht verdient. Das haben die 3.640 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den UKH und Reha-Zentren, die um das Leben von Menschen kämpfen und sich um deren rasche Genesung bemühen, nicht verdient. Und das haben die 370.000 Patientinnen und Patienten, die Jahr für Jahr den Einrichtungen der AUVA vertrauen, nicht verdient“, betont Ofner.

90 Jahre Know-how in der Unfallversorgung

Die AUVA verfügt über 90 Jahre Know-how in der Unfallversorgung. Auf Basis dieser Erfahrung entwickeln die UKH ihre medizinische Kompetenz laufend weiter und spielen in der Unfallchirurgie in der internationalen Top-Liga mit. Das Traumazentrum Wien mit seinen Spezialisierungen ist ein angesehenes Exzellenzzentrum und die Kooperationen der AUVA in Salzburg und Kärnten mit anderen Spitalsträgern sind wegweisend und folgen dem internationalen Trend. „Andere Länder beneiden Österreich um seine Spitzen-Häuser in der Unfallchirurgie. Was über 90 Jahre aufgebaut wurde, sollte jetzt nicht durch unbedachte Aussagen in Misskredit gebracht werden“, so Ofner. Es brauche sich auch niemand um das medizinische Personal in den AUVA-Einrichtungen Sorgen machen; die Häuser seien personell bestens ausgestattet.

Was die Verwaltungsstrukturen betrifft, ist die AUVA natürlich auf der Suche nach Effizienzsteigerungs- und Synergiepotenzialen. Zwischen 1999 und 2017 konnten bereits zehn Prozent an Personalaufwand eingespart werden, obwohl der AUVA vom Gesetzgeber zusätzliche Aufgaben auferlegt wurden – Stichwort Entgeltfortzahlung. „Von einem Aufstocken um 150 Personen kann keine Rede sein“, so Ofner. „Und wir suchen weiter, wobei bei 90 Millionen Verwaltungsaufwand nicht Einsparungen in einer Höhe von Hunderten Millionen erwarten werden können.“

Strukturen nicht vergleichbar

Im Übrigen habe sich die AUVA die Struktur mit Direktoren, Hauptstelle und Landesstellen nicht selbst zurechtgelegt; sie wurde ihr vielmehr vom Gesetzgeber so aufgetragen und ergibt sich aus den vier Säulen der AUVA, die wiederum Sinn machen und letztlich auch Kosteneffizienz ermöglichen. Ein Vergleich mit den Strukturen der vom Vizekanzler genannten Sozialversicherung ist unzulässig. Sie verfügt mit ihren 800.000 Versicherten nicht einmal über ein Fünftel der Versicherten der AUVA. Die AUVA betreibt zudem elf Gesundheitseinrichtungen und trägt maßgeblich zur Unfallversorgung in ganz Österreich bei. „Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich“, so Ofner.

Über die AUVA:

Bei der AUVA sind rund 320.000 Unternehmen und über 5 Millionen Personen gesetzlich gegen die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben fast zur Gänze aus den Beiträgen der Dienstgeber und übernimmt dafür die Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten. Kernaufgaben der AUVA sind die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie die Heilbehandlung und Rehabilitation. Ziel ist es, Unfallopfer und Beschäftigte mit Berufserkrankungen möglichst rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Eine weitere Kernaufgabe der AUVA ist die finanzielle Entschädigung. Diese vier Aufgabenbereiche der AUVA ermöglichen eine integrierte und effiziente Unfallversicherung mit hohem volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen.

Die AUVA betreibt das Traumazentrum Wien mit den beiden Standorten Meidling und Brigittenau/Lorenz Böhler, die Unfallkrankenhäuser Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt und Kalwang sowie die Rehabilitationszentren Meidling (Wien), Weißer Hof (NÖ), Häring (Tirol) und Tobelbad (Steiermark). In den Einrichtungen der AUVA werden jährlich über 370.000 Patientinnen und Patienten auf medizinischem Spitzenniveau versorgt, davon mehr als 46.000 stationär.

[Die AUVA in zwei Minuten]
(https://www.youtube.com/watch?v=6WAZsXM9kX0&t=3s)

AUVA-Hauptstelle
Mag. Sonja Rosenberger
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