AK: E-Tankrechnungen bereiten KonsumentInnen Probleme

Mehrere bei der AK eingelangte Fälle zeigen, dass gesetzliche Änderungen nötig sind

Wien (OTS) – Probleme beim Tanken von E-Autos nehmen zu: „Einem
Kunden wurde ein Preis verrechnet, der etwa das Sechsfache über der
Angabe an der Ladesäule war“, sagt AK Energieexperte Michael Soder.
Einem anderen wurde das Laden in einer Partnertankstelle verweigert,
er wurde vom Kartenaussteller und vom Ladestationbetreiber im Kreis
geschickt, nach drei Stunden Telefonat wurde erst der Grund entdeckt.
Wieder ein anderer zahlte plötzlich 437 statt 170 Euro im Quartal
fürs E-Tanken.

„Die Anfragen der KonsumentInnen zu diesem Thema und auch die
Probleme mit den intransparenten Preisen an den E-Tankstellen nehmen
zu“, sagt Soder. Die AK hat vor kurzem eine Analyse der Preise
vorgelegt. Diese zeigt, wie intransparent die Kosten fürs E-Tanken
sind. Zudem sind die Preisunterschiede für das Laden von E-Autos
enorm. „Die uns vorliegenden Fälle von verunsicherten
E-AutofahrerInnen machen klar, dass es höchst an der Zeit ist, dass
die Politik hier tätig werden muss“, sagt AK Energieexperte Michael
Soder.

Die AK fordert:

+ Anpassung der geltenden Rechtslage an die EU-rechtlichen
Vorgaben:
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die bestehende Rechtslage im
Preisauszeichnungsgesetz und im Dienstleistungsgesetz für die
Umsetzung genügt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Ein von der
Arbeiterkammer Wien in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der WU Wien
zeigt eindeutig, dass weder das Preisauszeichnungsgesetz noch das
Dienstleistungsgesetz Vorschriften enthält, die auf eine einfache und
eindeutige Vergleichbarkeit der Preise abstellen. Um den wie in den
EU-Recht geforderten Vorgaben zu entsprechen, sollte es deshalb
Änderungen in den dafür entsprechenden Gesetzen geben.

+ Stärkung der Preisvergleichbarkeit durch Vertrags-,
Verrechnungs- und Preistransparenz:
Verbesserte Vorschriften zur Preisauszeichnung an Ladestationen
könnten zudem dazu beitragen, das Laden an öffentlichen Ladestationen
attraktiver zu gestalten und die Akzeptanz dieser Mobilitätsform zu
erhöhen. Dies wäre zum Beispiel durch den Erlass einer Verordnung
möglich, welche den Sachverhalt im Preisauszeichnungsgesetz erfasst.
Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Ministerien für Verkehr,
Innovation und Technologie (BMVIT), sowie Digitalisierung und
Wirtschaftsstandort (BMDW).

+ Etablierung eines Preismonitorings vergleichbar zum
Spritpreismonitor
Ein Preismonitoring könnte in der E-Control angesiedelt werden. Die
E-Control führt der-zeit bereits das Ladepunkteregister. Dazu müsste
die E-Control einen Auftrag vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit
und Tourismus (BMNT) und die dafür notwendigen finanziellen Mittel
erhalten. Ein Preismonitoring könnte gerade in einem für
KonsumentInnen unübersichtlichen Markt zu mehr Transparenz am Markt
beitragen. KonsumentInnen würden leichter die günstigsten Anbieter
finden und durch eine Vereinheitlichung der An-gaben und
Bezugskonditionen würde die Preisvergleichbarkeit und die Vertrags-
und Preistransparenz erhöht werden.

Arbeiterkammer Wien
Miriam Koch
+43 1 50165 – 12893
miriam.koch@akwien.at
wien.arbeiterkammer.at

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