Nationalrat stimmt Vorhaben zu weiterer Entwicklung derDonau-Universität Krems und 15a-Vereinbarung mit Niederösterreich zu

Einstimmiger Beschluss der neuen Melderegelung für ausländische Studiengänge in Österreich

Wien (PK) – Die Universität für Weiterbildung Krems
(Donau-Universität Krems) wird in die Auflistung der öffentlichen
Universitäten aufgenommen und in künftige Überlegungen zur Gestaltung
der wissenschaftlichen Weiterbildung einbezogen werden. Der
Nationalrat stimmte heute mehrheitlich für entsprechende Änderungen
des Universitätsgesetzes, die der Universität mehr Sichtbarkeit in
der österreichischen Universitätslandschaft geben sollen. Die
Zustimmung erfolge mit breiter Mehrheit von ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT.
Einzig die SPÖ stimmte nicht mit, sie meldete Bedenken wegen aus
ihrer Sicht noch offener Budgetierungsfragen an.

Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), welche
das bisherige Meldeverfahren bei ausländischen Studiengängen
aufgehoben hat, wird nun eine Ersatzregelung geschaffen. Zuständig
für die Meldungen ist nunmehr die Agentur für Qualitätssicherung und
Akkreditierung Austria. Der entsprechende Gesetzesbeschluss passierte
heute unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags den Nationalrat
einstimmig.

Donau-Universität Krems wird in Liste öffentlicher Universitäten
aufgenommen

Gemeinsam mit einer Universitätsgesetz-Novelle, mit der die
Donau-Universität Krems nun den öffentlichen Universitäten
gleichgestellt wird, stimmte der Nationalrat auch dem Abschluss einer
15a-Vereinbarung zwischen Bund und Niederösterreich zu, mit der die
weitere Entwicklung der Donau-Universität Krems abgesichert werden
soll. Das Land Niederösterreich wird sich verpflichten, zusätzliche
Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.

Skeptisch steht SPÖ-Abgeordnete Sonja Hammerschmid der Aufwertung der
Donau-Universität zum derzeitigen Zeitpunkt gegenüber. Neben der
Aufnahme in die Liste der öffentlichen Universitäten sei nämlich auch
ein höherer Budgetbeitrag des Bundes geplant, stellte sie fest. Die
SPÖ werde nicht zustimmen, solange nicht klar sei, dass diese
zusätzlichen Mittel eine tatsächliche Erhöhung des
Universitätsbudgets bedeuten und nicht den anderen Universitäten
fehlen werden.

Alois Rosenberger (ÖVP) erklärte, die Universität in Krems sei eine
besondere Hochschule, die sich auf berufliche Weiterbildung
spezialisiert hat. Im Laufe der nächsten Jahre solle sich das
Globalbudget des Bundes für die Donau-Universität Krems in Richtung
fünfzig Prozent des Gesamtbudgets der Universität bewegen, was der
Abgeordnete ebenfalls für sinnvoll erachtet, denn damit könnten die
Lehrgänge günstiger angeboten werden. Hier werde also in die Bildung
investiert, daher verstehe er die Ablehnung der SPÖ nicht. In
dieselbe Kerbe schlug auch seine Fraktionskollegin Johanna Jachs
(ÖVP). Die Aufwertung der Donau-Universität sei ein zukunftsweisender
Schritt für berufsbegleitende Studien. Die Universität erbringe hohe
Leistungen im Bereich des lebenslangen Lernens, die Ablehnung der SPÖ
sei für sie daher unverständlich.

Auch Axel Kassegger (FPÖ) bedauerte, dass kein einstimmiger Beschluss
erreicht werden konnte. Er betrachte die Aufnahme der
Donau-Universität in den Kreis der öffentlichen Universitäten als
logischen Abschluss einer nun schon zwanzig Jahre andauernden
Entwicklung, sagte der Obmann des Wissenschaftsausschusses. Das
Angebot der Universität sei rasch ausgebaut worden und auch
Studierenden- und der AbsolventInnenzahlen hätten sich sehr gut
entwickelt. Die Universität weise außerdem nun ein klares Profil auf.
Die Gründung der Universität sei anfänglich durchaus mit Skepsis
aufgenommen worden, erinnerte sich Walter Rosenkranz (FPÖ). Die neue
Institution habe sich durch ihre Leistungen aber rasch breite
Anerkennung erworben. Die Frage der Budgetierung, die die SPÖ
angesprochen hatte, sah Rosenkranz als Scheinargument, um eine
Ablehnung zu begründen. Der zusätzlich erforderliche Bundesbeitrag
werde nur rund 3 Mio. € pro Jahr betragen und falle im Gesamtbudget
der Universitäten kaum ins Gewicht.

Auch Claudia Gamon (NEOS) lobte die gute Entwicklung der Universität,
die nun fortgeschrieben werden könne. Die neue Gesetzeslage erlaube
es, die Qualität der Lehre und die Profilbildung der Universität zu
stärken. Ein kleiner Schönheitsfehler ist aus ihrer Sicht, dass bei
dieser Gelegenheit die Universität nicht gänzlich ins
Universitätsgesetz aufgenommen wurde und es für sie weiterhin ein
eigenes Gesetz gibt. Die Wissenschaftssprecherin der NEOS forderte
eine umfassende Diskussion über die Frage der Hochschulstandorte und
ihrer Koordinierung.

Bildungsminister Heinz Faßmann begrüßte den nunmehr gefassten
Beschluss zur Weiterentwicklung der Donau-Universität Krems
nachdrücklich. Mit ihrem Schwerpunkt auf Weiterbildung und Lifelong
Learning, die immer wichtiger werden, weise die Universität ein
klares Profil auf und stelle eine wichtige Ergänzung der
österreichischen Hochschullandschaft dar. Durch den Abschluss der
15a-Vereinbarung mit Niederösterreich entstehe eine Win-Win-Situation
für alle Beteiligten, betonte Faßmann.

Nationalrat beschließt Neuregelung des Meldeverfahrens für
ausländische Studiengänge

Grundlage für den Beschluss zur Neuregelung der Meldeverfahren
ausländischer Studien in Österreich, der vom Nationalrat heute
einstimmig gefasst wurde, war ein Initiativantrag der
Koalitionsabgeordneten Rudolf Taschner (ÖVP) und Axel Kassegger
(FPÖ). Eine Neuregelung war notwendig geworden, da der VfGH die
bisherige Bestimmung mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 2018 aufgehoben
hatte. Die Meldung eines ausländischen Studiengangs, die bisher einem
privatwirtschaftlichen Verfahren unterlag, fällt nach der neuen
gesetzlichen Regelung im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz in den
Zuständigkeitsbereich der “Agentur für Qualitätssicherung und
Akkreditierung Austria” (AQ Austria). Die Meldeverfahren erfolgen
somit unter fachlicher Aufsicht des Wissenschaftsministeriums. Die
neuen Regelungen enthalten unter anderem Meldepflichten der
ausländischen Bildungseinrichtungen, etwa über statistische Zahlen
oder wenn ein “importierter” Studiengang im Herkunftsland die
Anerkennung verliert.

Der Antrag wurde durch einen Abänderungsantrag aller Fraktionen
ergänzt, mit der die neue Regelung den Interessen der Studierenden
stärker Rechnung tragen soll, wie die SPÖ im Wissenschaftsausschuss
gefordert hatte. Die Abgeordneten Rudolf Taschner (ÖVP), Andrea
Kuntzl (SPÖ) und Axel Kassegger (FPÖ) begrüßten die nunmehr gefundene
Einigung ausdrücklich als Beispiel für einen lebendigen
Parlamentarismus.

Durch den Abänderungsantrag werden die ausländischen
Bildungseinrichtungen verpflichtet, darüber entsprechend zu
informieren, dass es sich bei den akademischen Graden um jene des
Herkunftslandes handelt und mit der Meldung keine Gleichwertigkeit
mit heimischen Studien verbunden ist. Zudem werden die Beratungs- und
Informationsaufgaben der Ombudsstelle für Studierende an
ausländischen Bildungseinrichtungen im Gesetz ausdrücklich normiert.
Schließlich legt der Abänderungsantrag fest, dass die Meldungen und
Bestätigungen, die vor 31. Dezember 2018 erteilt wurden, ab
Ausstellung fünf Jahre gültig bleiben. (Fortsetzung Nationalrat)
sox/jan

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