FPÖ – Hofer: Lockerungs-Erlass des Gesundheitsministers verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz

Fahrschulen dürfen ausbilden – Flugschulen nicht. Das gefährdet die Sicherheit und zerstört die berufliche Zukunft junger Menschen

Wien (OTS) – Seit der mit 1. Mai 2020 in Kraft getretenen Lockerungs-Verordnung des Gesundheitsministeriums ist es für Fahrschulen wieder möglich, Schüler zu unterrichten – in Theorie und Praxis. Explizit ausgenommen von dieser Möglichkeit sind Flugschulen, was bei FPÖ-Bundesparteiobmann und Ex-Verkehrsminister NAbg. Norbert Hofer auf Unverständnis stößt: „Diese Verordnung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Es gibt aus meiner Sicht auch keine sachlich zulässige Begründung, warum Flugschulen nicht unterrichten dürfen. In der Regel haben sie weniger Schüler in der Ausbildung als Fahrschulen. Abstandsregeln können natürlich eingehalten werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Flugschulen vom Gesundheitsminister explizit ausgeklammert wurden. Es sei denn, es gibt grün-ideologische Gründe.“

Die jüngste Verordnung bringe auch ein weiteres Problem mit sich. Berufspiloten müssen ihre Lizenzen regelmäßig erneuern. Die Austro Control hat alle Lizenzen, die während der Coronakrise auszulaufen drohten, um vier Monate verlängert. Die Piloten müssen sie nun zeitnah erneuern – und könnten dies wegen der Verordnung aber nicht. Norbert Hofer: „Das ist grob fahrlässig. Berufspiloten müssen ihr Training wieder aufnehmen, um Passagiere sicher zu befördern. Ich fordere den Gesundheitsminister zum Handeln auf, um die Sicherheit in der Luftfahrt weiter gewährleisten zu können.“

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