AK: Agrarförderung an faire Arbeitsbedingungen knüpfen

Auch für das AMA Gütesiegel sollten zukünftig faire Arbeitsbedingungen als Kriterium eingeführt werden

Wien (OTS) – Angesichts der immer wieder aufgezeigten Missstände bei der Beschäftigung von ErntearbeiterInnen, haben ÖGB und AK einen Antrag beim Landwirtschaftsministerium eingebracht. Betriebe, die weder Mindestlöhne noch Unterbringungsvorschriften einhalten, sollen künftig keine Agrarförderungen mehr bekommen.

LandarbeiterInnen und ErntearbeiterInnen werden immer wichtiger für die Versorgung von Lebensmitteln. Seit dem EU-Beitritt im Jahre 1995 hat sich ihre Zahl um 36 Prozent erhöht, während die Zahl der selbständigen Bäuerinnen und Bauern stetig sinkt. Die Coronakrise hat ein Schlaglicht auf die teilweise unzumutbaren Arbeitsbedingungen und Unterbringung von ErntearbeiterInnen und Leiharbeitskräften in Österreich und anderen EU-Ländern geworfen. Die unlängst aufgedeckten Missstände in einem Spargelbetrieb haben eines klargemacht: Weder die Gütesiegel, mit denen dieser Betrieb ausgezeichnet ist, noch die Direktvermarktung gaben den KonsumentInnen Sicherheit, ein faires und nachhaltiges Produkt zu kaufen.

Die AK fordert deshalb, dass faire Arbeitsbedingungen und eine menschenwürdige Unterkunft für ErntearbeiterInnen in den Kriterienkatalog für Lebensmittel-Gütesiegel aufgenommen werden. Betriebe, die gegen Auflagen verstoßen, sollen etwa das AMA-Gütesiegel nicht mehr führen dürfen.

Der EU Kommission ist dieses Thema wichtig, deshalb hält sie in der „farm to fork“ Strategie fest: „Anliegen wie der soziale Schutz der Beschäftigten, Arbeitsbedingungen und Wohnverhältnisse sowie Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit werden beim Aufbau fairer, starker und nachhaltiger Lebensmittelsysteme eine wichtige Rolle spielen.“

Die AK fordert daher Ministerin Köstinger auf:

* Sich im Zuge der Positionierung zur farm to fork Strategie im EU-Agrarministerrat dafür einzusetzen, dass die Arbeits- und Unterbringungsbedingungen sowie die Bezahlung für ErntearbeiterInnen verbessert werden;

* sich dafür einzusetzen, dass die Einhaltung der gesetzlichen und kollektivrechtlichen Arbeitsbedingungen für ArbeitnehmerInnen in der Landwirtschaft als Fördervoraussetzung für die GAP-Fördermaßnahmen aufgenommen werden

* dass Betriebe, die dagegen verstoßen, keine Agrarförderungen erhalten;

* sich dafür einzusetzen, dass Betriebe die das AMA-Gütesiegel führen, zukünftig auf die Einhaltung bestehender Arbeits- und Unterbringungsvorschriften für ErntearbeiterInnen kontrolliert werden und diese das AMA-Gütesiegel nicht mehr führen dürfen, sofern es zu Verstößen kommt.

Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.

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