BPOLI EBB: Eignet sich der Personalausweis als Taschenwärmer ?

Bautzen (ots) – Dies schien ein 23-jähriger Deutscher in einer Mikrowelle ausprobiert zu haben, denn den Personalausweis, welchen er Bundespolizisten bei einer Kontrolle auf dem Autobahnrastplatz Oberlausitz/Süd am 10. September 2020 gegen 03:35 Uhr aushändigte, wies starke Beschädigungen auf. So waren beide Seiten angeschmort, der Chip zerstochen und ein Teil der Plaste geschmolzen. Darauf angesprochen gab er an, dass dies wohl zufällig bei einer Party passiert sei. Da der Ausweis Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist und der junge Mann diesen zerstörte, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet und der Ausweis vor Ort beschlagnahmt. Und zu guter Letzt´ – der Personalausweis eignet sich nicht als Taschenwärmer.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Ronny Probst
Telefon: 0 35 86 – 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de


Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Ebersbach, übermittelt durch news aktuell