FSG-Huss zu Steuerreform: Entlastung der niedrigen Einkommen ja, Eingriff in die Selbstverwaltung nein!

Mögliche Finanzierungslücken und Vollzugsprobleme durch die schlechteste aller möglichen Lösungen

Wien (OTS) – Die von der Regierung präsentierten Maßnahmen der Steuerreform beinhalten eine geplante Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für bestimmte niedrige Einkommensgruppen. Es wurde zwar angekündigt, dass den Kassen der Einnahmenentfall ersetzt wird, dabei gibt es jedoch noch viele andere offene Fragen.

Gegen die teilweise Senkung von Sozialversicherungsbeiträgen gibt es seit Jahren grobe Bedenken, die auch der Verfassungsgerichtshof mitträgt, der in seiner Judikatur keine Zulässigkeit von unterschiedlichen Beitragssätzen innerhalb derselben Riskengemeinschaft vorsieht. Die Regierung geht somit einen Weg, der wohl, wie so einige Vorhaben, vor dem Verfassungsgerichtshof scheitern wird, weil damit das Versicherungsprinzip (alle zahlen gleich viel und bekommen die selben Leistungen) ausgehebelt wird.

ÖGK-Obmann Andreas Huss: „Niedrige Einkommen sollen entlastet werden, das ist unstrittig, aber diese Idee über eine teilweise Senkung des KV-Beitrags zu spielen, ist die weitaus schlechteste Variante unter vielen anderen Möglichkeiten. Gute Alternativen wären so genannte Negativsteuern, KV-Beitragsersätze oder Direktzuschüsse, aber man wollte wohl gezielt die Sozialversicherung weiter schwächen.“

Wenn wie geplant die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung gesenkt werden, hat das direkt durchschlagende Auswirkungen auf das gesamte Gesundheitssystem. Von den Beitragseinnahmen hängen Regelungen in der Krankenhausfinanzierung und der Gesamtverträge mit der Ärztekammer zusammen. Insgesamt schwächt diese Maßnahme damit das Gesundheitssystem als Ganzes, mitten in einer Gesundheitskrise wohl die schlechteste Idee, die man als Regierung umsetzen kann.

Unabhängig davon bringt der Vollzug unterschiedlicher KV-Beitragssätze gravierende Probleme für die Lohnverrechnung in den österreichischen Betrieben, die überdies zur Einführung einer Sozialversicherungsveranlagung führen muss, da für Versicherte mit mehreren Einkommen im Nachhinein kumuliert und nachverrechnet oder zurückgezahlt werden muss. Der Verwaltungsaufwand führt somit sowohl bei Sozialversicherung, bei den Versicherten als auch bei den Betrieben zu massiven Verwerfungen.

ÖGK-Obmann Andreas Huss: „Dieser unzulässige Eingriff in die Selbstverwaltung ist mit den Sozialpartnern nicht abgesprochen und führt zu massiven Vollzugsproblemen und einem riesigen Mehraufwand bei der Lohnverrechnung in den Betrieben. Auch die angekündigten Ausfallsersätze durch die Regierung sind sehr schwer zu berechnen und erfordern hohen Verwaltungsaufwand auf allen Ebenen, der den Menschen null bringt.“

Was die Ausfallsersätze angeht, ist das Vertrauen in die Regierung ohnehin nicht sonderlich groß. Denn schon mit der Beschlussfassung des SV-OG im Dezember 2018 wurden etwa den ÖGK-Versicherten hunderte Millionen gestohlen. Rund 140 Mio. Euro fehlen den ÖGK-Versicherten daraus durch Maßnahmen wie die Änderung der AUVA-Kostenrückersätze für Arbeitsunfälle, die eventuell durch Korruption veranlassten Mehrzahlungen in den PRIKRAF und die Übertragung von 30 Mio. Euro an GSBG-Mitteln von der ÖGK zur SVS.

Die geplante Maßnahme der Regierung zielt wieder darauf ab das öffentliche Gesundheitssystem zu schwächen, um die Versicherten, die es sich leisten können, in die Arme von Privatversicherungen zu treiben. Für die anderen bleibt eine wohl immer schwächer werdende Versorgung mit mehr Gesundheitskosten übrig. Aber nicht nur die Versicherten müssen sich Sorgen machen, sondern auch alle „Zulieferer“ ins System wie ÄrztInnen, Apotheken, Medizinprodukteherstellung usw.

Andreas Huss: „Gehen wir einen anderen Weg und investieren wir in die Gesundheit. Jetzt!“

Rückfragehinweis:
ÖGK-Obmann Andreas Huss, MBA
Tel. 0664/614 55 34, andreas.huss@gbh.at

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