Rechtswidrige Naturzerstörung im Gebiet Warscheneck-Wurzeralm

Geplanter Großumbau der Frauenkarseilbahn widerspricht Alpenkonvention

Linz (OTS) – Zahlreiche touristische Infrastrukturprojekte setzen die sensiblen Alpenräume zunehmend unter Druck und treiben Artensterben und Bodenverbrauch voran. Ein besonders umstrittenes Bauvorhaben auf der Wurzeralm in Oberösterreich, die Sanierung der Frauenkarseilbahn, wurde auf Antrag von Alpenverein OÖ und den Naturfreunden OÖ einer Prüfung durch die unabhängige Rechtsservicestelle (RSS) Alpenkonvention unterzogen, deren Ergebnisse nun vorliegen: „Die Ergebnisse der Rechtsprüfung belegen klar, dass die aktuellen Baupläne rechtswidrig sind. Es handelt sich um massive Sanierungs-und Ausbaupläne im Gebiet Warscheneck-Wurzeralm, die gleich mehrfach im Widerspruch zu den Vorgaben der rechtlich verbindlichen Alpenkonvention steht. Das Ziel der Alpenkonvention, eine ökologisch und sozioökonomisch ausgewogene Entwicklung im sensiblen Alpenraum zu gewährleisten, ist in Zeiten der anhaltenden Biodiversitäts- und Klimakrise wichtiger denn je – und darf von kurzsichtigen Infrastrukturprojekten keinesfalls untergraben werden“, sagt Paul Kuncio, Geschäftsführer von CIPRA Österreich und Koordinator der RSS Alpenkonvention.

Massive Ausbaupläne auf der Wurzeralm

Das im Juli 2020 von der Hinterstoder-Wurzeralm-Bergbahnen AG eingereichte Bauprojekt sieht einen Austausch des Sessellifts ins Frauenkar durch eine 10er-Gondelbahn mit verbreiteter Lifttrasse vor. Zwei neue Speicherteiche sollen die künstliche Beschneiung sichern, die in der betreffenden Höhenlage durch die Klimaerhitzung vermehrt notwendig wird. Das vom Bauprojekt betroffene Gebiet erstreckt sich über zwei Landschaftsschutzgebiete sowie ein Naturschutzgebiet. Bedroht sind zudem stark gefährdete Moore im Talboden der Wurzeralm, die auf einen ungestörten Wasserhaushalt angewiesen sind.

Zentrale Ergebnisse der Stellungnahme der Rechtsservicestelle

1. Landschaftsschutzgebiete unterliegen laut Naturschutzprotokoll der Alpenkonvention demselben Schutzumfang wie Naturschutzgebiete

Entsprechend des Art 11 des „Protokolls Naturschutz und Landschaftspflege“ der Alpenkonvention zählen auch Landschaftsschutzgebiete als Schutzgebiete. Die im Projektgebiet maßgeblichen Landschaftsschutzgebiete (Warscheneck-Süd – Frauenkar und Warscheneck-Süd – Wurzeralm) unterliegen damit im selben Umfang wie Naturschutzgebiete der Verpflichtung zur Erhaltung, Pflege und, wo möglich, zur Erweiterung. Beeinträchtigungen und Zerstörungen müssen durch geeignete Maßnahmen vermieden werden.

2. Projektbestandteile wegen Verletzung der Schutzzwecke im Widerspruch zur Alpenkonvention

Beim geplante Projektvorhaben (neue Berg- und Talstation, neue Seilbahntrasse inkl. Seilbahnstützen und zwei neue Speicherteiche) muss unter Berücksichtigung der Schutzzwecke der betroffenen Schutzgebiete von einer massiven Beeinträchtigung ausgegangen werden. Das Vorhaben steht daher weitergehend dem Schutzzweck, zusätzliche Bauwerke zu vermeiden bzw. bestehende Bauwerke nicht maßgeblich zu vergrößern und auf infrastrukturelle Einrichtungen, wie insbesondere auf Pisten- und Liftanlagen zu verzichten, diametral entgegen, zumal die Mehrzahl der zu errichtenden Seilstützen u. a. auch in den Naturschutzgebieten geplant sind.

3. Künstliche Beschneiung darf Hochmoore keinesfalls beanspruchen

In Anbetracht der angrenzenden Moore gilt es seitens der zuständigen Behörde zu klären, aus welchen Quellen die Speicherteiche gespeist werden. Den Projektunterlagen kann nicht entnommen werden, wie eine Befüllung stattfinden soll. Dies hat insofern Relevanz, da eine Beanspruchung der Hochmoore im Widerspruch zu Artikel 9 Protokoll ,Bodenschutz` steht. Aus diesem Grund hat die Behörde zu gewährleisten, dass diese Moore nicht beansprucht oder genutzt werden.

Die Stellungnahme der Rechtsservicestelle wird von Herbert Jungwirth, Naturschutzreferent im Alpenverein OÖ, und Josef Friedhuber, Sonderbeauftragter für Naturschutz bei den Naturfreunden OÖ, namens ihrer Organisationen Alpenverein und Naturfreunde ausdrücklich begrüßt. Beide verlangen aufgrund der nunmehr klargestellten rechtlichen Situation ein Zurück an den Start: „Die überzogenen Sanierungs- und Ausbaupläne dürfen unter keinen Umständen fortgesetzt werden“, so die Vertreter der Alpinvereine unisono. Und weiter: „Wir bekennen uns zu einem Skigebiet Wurzeralm und verweisen auf die bereits im Zuge der Debatte über einen möglichen Skigebietszusammenschluss Höss – Wurzeralm vorgelegten Vorschläge zur Ausrichtung der Wurzeralm als naturnahes Familienskigebiet und Skitourenzentrum. Touristische Entwicklungspläne dürfen keine Luftschlösser sein, sondern müssen den Zielen Klimaschutz, Energiewende sowie Naturschutz und Biodiversitätssicherung entsprechen.“

Herbert Jungwirth stellt darüber hinaus klar, dass unabhängig von den Ergebnissen der Stellungnahme, eine zusätzliche Infrastruktur, wie ein Bergrestaurant am Frauenkar im Alpinbereich in über 1.800 m Höhe, im klaren Widerspruch zum Grundsatzprogramm der Alpenvereine (ÖAV-DAV-SAV) steht. „Der Erschließungsautomatismus der touristischen Wachstumsspirale muss unbedingt gestoppt und durchbrochen werden“, so Jungwirth.

„Schneekanonen bringen Stromnetz in Tirol an Leistungsgrenze“, wurde schon vor Jahren in den Printmedien in Tirol unter „exklusiv“ berichtet. Betreffend Energieverbrauch für die technische Beschneiung wird somit der Eindruck vermittelt, elektrische Energie stehe unbegrenzt zur Verfügung. „Die größte Herausforderung für eine Energiewende liegt bei der Einsparung und Energieeffizienz“. Wir werden umdenken müssen. Wir können nicht so weitermachen wie bisher, dies gilt auch für Schigebietsbetreiber, betont Friedhuber abschließend.

Presseunterlagen/Download:

https://cloud.alpenverein.at/index.php/s/fufYws4kYktvkiB

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Fragen zur Alpenkonvention:

Mag. Paul Kuncio, CIPRA Österreich – Alpenkonventionsbüro
Dresdner Straße 82/7. OG, 1200 Wien
Tel. +43 (0)1 40113 32
E-Mail: paul.kuncio@cipra.org

Allgemeine Rückfragen:

Herbert Jungwirth, MBA, Naturschutzreferent Alpenverein OÖ
Mobil: +43 (664) 75 13 69 39
E-Mail: herbert.jungwirth@webspeed.at

Prof. Mag. Sepp Friedhuber, Sonderbeauftragter für Naturschutz bei den Naturfreunden OÖ
Mobil: +43 (664) 42 29 686
E-Mail: j.friedhuber@eduhi.at

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