Trotz Kündigungsschutz nach der Karenz gekündigt – Arbeitnehmerin erhielt mit AK-Unterstützung eine Nachzahlung von 4600 Euro

Linz (OTS) – Nachdem sie unmittelbar nach einer Eltern-Karenz rechtswidrig gekündigt worden war, wandte sich eine Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Perg an die Arbeiterkammer um Hilfe. Der Arbeitgeber hatte nicht nur gegen den vierwöchigen Kündigungsschutz der Frau nach der Karenz verstoßen, sondern war ihr auch noch das laufende Entgelt bis zum – ohnehin ungültigen – Kündigungstermin schuldig geblieben. Auch andere Beträge aus dem Dienstverhältnis waren offen. Die Rechtsexpertin der AK Perg forderte sämtliche Ansprüche der Frau vom Arbeitgeber ein. Da sich dieser weigerte zu bezahlen, brachte sie den Fall vor Gericht. Das Gericht erkannte sämtliche von der AK geforderten Beträge an. Die Frau bekam eine Nachzahlung von rund 4600 Euro.

Eine Arbeitnehmerin aus Perg war bei einem Unternehmen in Linz Land als Buffetkraft angestellt. Nach der Geburt ihres Kindes nahm sie eine Karenzzeit. Als sie danach an ihren Arbeitsplatz zurückkehrte, erlebte sie eine böse Überraschung. Nur zwei Tage nach ihrem neuerlichen Dienstantritt wurde sie gekündigt. Nach der Beendigung eines Karenzurlaubes besteht aber ein Kündigungsschutz von vier Wochen. Erst danach hätte der Arbeitgeber kündigen können. Zum Glück ließ sich die Frau das nicht gefallen und ging zur Arbeiterkammer Perg.

Die AK-Rechtsexpertin, die sie betreute, stellte fest, dass die Kündigung rechtsunwirksam war. Aus verständlichen Gründen verzichtete die Frau aber auf eine Weiterbeschäftigung in dem Unternehmen. Stattdessen forderte die AK schriftlich sämtliche offenen Ansprüche aus dem vom Arbeitgeber rechtswidrig beendeten Arbeitsverhältnis für sie ein: den Lohn für die Zeit vom Ende der Karenz bis zum frühestmöglichen Kündigungstermin, der gesetzlich erlaubt gewesen wäre, anteilige Sonderzahlungen und eine Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub.

Da der Arbeitgeber trotz klarer Rechtslage nicht bezahlte, brachte die AK den Fall vor Gericht. Dieses entschied zu 100 Prozent zugunsten der Arbeitnehmerin und sprach ihr einer Nachzahlung von rund 4600 Euro zu.

Arbeiterkammer Oberösterreich
Dr. Walter Sturm
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