Sitzung des NÖ Landtages

St. Pölten (OTS/NLK) – Abgeordneter Josef Balber (VP) berichtete zu einem Antrag der Landesregierung betreffend Donaubrücke Mauthausen.

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) sprach von einer sehr langen Planungsphase. Ihre Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

Abgeordneter Mag. Georg Ecker, MA (Grüne) sagte, es sei unbestritten, dass es an dieser Stelle eine Querung brauche und die derzeitige Brücke in keinem guten Zustand sei. Die heute zur Abstimmung stehende Variante sei aber „eine der schlechtesten“.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) informierte, Baubeginn sei aufgrund der geänderten Trassenführung 2024. Grundlage sei eine Aufteilung der Kosten Oberösterreich 55 Prozent, Niederösterreich 45 Prozent. Man stehe unter Zeitdruck.

Abgeordnete Mag. Kerstin Suchan-Mayr (SP) äußerte sich wie folgt: Die Notwendigkeit einer neuen Brücke sei allen bewusst, man wolle auch nichts verzögern, aber es brauche ein funktionierendes Verkehrskonzept für die gesamte Region. Der Unmut über das Projekt sei sowohl in Niederösterreich als auch in Oberösterreich groß, da sich der Verkehr vervielfachen und die Situation massiv verschlechtern werde. Der Westwinkel Niederösterreichs brauchte eine Verkehrsent- und keine -belastung. Die jetzige Variante, so Suchan-Mayr, werde wohl mit allen rechtlichen Mitteln bekämpft werden, was Zeit koste, die aufgrund der maroden Brücke nicht mehr da sei. Sie sagte, das Land Niederösterreich gefährde so die Mobilität in der Region, sprach von schlechten Verhandlungen mit Oberösterreich und von politischem Unwillen, etwas für die Entlastung und Lebensqualität der Bevölkerung zu tun. Es brauche ein gesamtheitliches Verkehrskonzept. Die Abgeordnete brachte zum Schluss einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter Anton Kasser (VP) brachte ein, dass Gemeinden in die Planung eingebunden worden seien. Die Variante 12 hätte letztendlich den Vorzug gekommen. Die Bedenken der Gemeinden, etwa Ennsdorf, wären gehört und auch umgesetzt worden. Er bestätige, dass sich die Kosten auf 168 Millionen Euro erhöht hätten, davon würden 55 Prozent Oberösterreich und 45 Prozent Niederösterreich tragen. Weiters brachte er einen Resolutionsantrag ein: Die NÖ Landesregierung solle zur Sicherung des zeitgerechten Baustarts die erforderliche Verordnung umgehend erlassen.

Der Abänderungsantrag wurde abgelehnt.

Der Antrag wurde mit Zustimmung von VP, FP und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Der Resolutionsantrag wurde gegen die Stimmen von SP, Grünen und Neos mit Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Martin Schuster (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend landeseigenes Amtsgebäude „Bezirksgericht Lilienfeld“, Sanierung und Umbau.

Abgeordneter Jürgen Handler (FP) sagte, dass Bezirksgerichte einen wertvollen Beitrag leisten würden und sprach sich für den Umbau um rund 5,4 Millionen Euro aus. Dem Antrag würde zugestimmt werden.

Abgeordneter René Pfister (SP) meinte, im Bezirksgericht passiere das Fundament der Rechtssprechung. Die Sanierung sei zu begrüßen, um in Lilienfeld ein angemessenes Arbeitsumfeld zu schaffen, das „state of the art“ sei.

Abgeordneter Franz Mold (VP) erklärte, dass die Aufrechterhaltung des dezentralen Verwaltungsapparates immer schon im Sinne der VP gewesen sei. Er sprach sich daher ebenfalls für die Sanierung aus, um zeitgemäße Arbeitsplätze für die MitarbeiterInnen wie auch moderne Räumlichkeiten für die Bevölkerung zu schaffen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Abgeordneter DI Franz Dinhobl (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend Landesklinikum Wiener Neustadt, Zusatzprojekte.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) erinnerte, dass er 2019 bereits eine Kostenübersteigung prognostiziert und Recht behalten hätte. Er sprach bei den 150 Millionen Euro Zusatzbudget von einer „Mogelpackung“ und betonte, dass in der Planung vieles nicht berücksichtigt worden sei.

Abgeordnete Silvia Moser (Grüne) brachte ihre Befürchtung zum Ausdruck, dass Leistungen am Standort so ausgedünnt würden, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung nicht mehr wohnortnah stattfinden könne. Sie kritisierte die veranschlagten mehr als 22 Millionen Euro für ein Parkdeck, während es keine Planung für die Anbindung an den öffentlichen Verkehr gebe, obwohl die Klimakrise einen Umstieg auf den öffentlichen Verkehr in größtmöglichem Ausmaß fordere.

Ein Resolutionsantrag fordert den entsprechenden Ausbau der öffentlichen Verkehrsanbindungen und auch eine Evaluierung des Mobilitätskonzeptes Civitas Nova, ein weiterer betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen an allen Landes- und Universitätsklinikums-Standorten.

Abgeordnete Ina Aigner (FP) kündigte Zustimmung an. Allerdings hätten die 150 Millionen Euro für Zusatzprojekte bereits in der Planung mitbedacht werden müssen. Aus diesem Grund sei es eine Fehlplanung gewesen.

Abgeordnete Mag. Karin Scheele (SP) schloss sich der Kritik teilweise an, die SP würde aber dem Antrag zustimmen, ebenso dem Antrag der Grünen betreff Kinderbetreuungseinrichtungen an allen Standorten.

Klubobmann Mag. Klaus Schneeberger (VP) sagte, dass er manche Kritikpunkte teile, würde er die Details nicht kennen. Als Beispiel nannte er die Quadratmeterplanung und wies darauf hin, dass die Betriebsorganisation zu einem Zeitpunkt geplant worden sei, als die Erfahrungen aus der Pandemie noch nicht vorgelegen wären.
In Bezug auf die Betriebskindergärten erklärte er, diese seien aus der Grundplanung genommen worden, da sonst das Budget überschritten worden wäre. Mit dem Zusatzbudget hätte man diese aber wieder einplanen können. In Bezug auf Mobilität informierte er darüber, dass ein Bahnhof der Pottendorferlinie, Fuß- und auch Radwege ausgebaut werden würden. Zur Kritik an der Ostumfahrung sagt er, ohne diese müssten beispielsweise Rettungsfahrzeuge 12 Ampeln passieren, was einen längeren Anfahrtsweg von mindestens 15 Minuten bedeute.

Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Neos mit Mehrheit angenommen.

Der Resolutionsantrag betreffend Ausbau der öffentlichen Verkehrsanbindungen an das neue Landesklinikum Wiener Neustadt wurde abgelehnt.

Der Resolutionsantrag betreffend betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen in allen NÖ Landeskliniken wurde abgelehnt.

Klubobmann Udo Landbauer, MA (FP) berichtete zu einem Antrag betreffend Finanzierung der Maßnahmen zum NÖ Teuerungsausgleich.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) meinte, dieser VP-Antrag sei wirklich in Ordnung. Bei dieser Materie habe man es mit einer sehr komplexen Angelegenheit zu tun. Die EVN weise keinen „Übergewinn“ aus. Die Verbund AG sei ganz anders aufgestellt, mit viel Produktion aus Wasserkraft und mit wenigen Endkunden. Es sei kein Zufall, dass die öffentliche Hand auf den Energieversorgungsunternehmen „sitze“.

Abgeordneter Mag. Georg Ecker, MA (Grüne) sagte, man habe es mit einer Aktiengesellschaft zu tun, die zwar mehrheitlich im Eigentum des Landes sei, man aber nicht direkt zugreifen könne. Das sei eine Folge von Liberalisierung und Privatisierung, was dazu geführt habe, dass das Land nur eingeschränkt direkte Rechte ausüben könne. Dementsprechend sei man hier in einem gewissen Dilemma. Diese extreme Liberalisierung und Privatisierung sei nicht nur von den Konservativen vorangetrieben worden, auch die SP sei hier ganz intensiv involviert gewesen.

Abgeordneter Ing. Mag. Reinhard Teufel (FP) betonte, viele Menschen seien bei Wohnkrediten oder einem Konsumkredit in Verzug. Das seien Fakten, die man bei der Statistik Austria einsehen könne. Dieser Befund sei schockierend. Viele Befragte würden auch zukünftige Einbußen befürchten. Er brachte einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter René Pfister (SP) hielt fest, eine gemeinsame Lösung solle man auf europäischer Ebene ermöglichen. Von der Statistik Austria sei eine Liste ausgegeben worden, welche Maßnahmen in den EU-Mitgliedsstaaten bereits möglich seien. Die Reduktion der Energiesteuern seien in Belgien, Zypern, Tschechien, Deutschland, Italien, in den Niederlanden, in Portugal, Spanien und im Vereinigten Königreich umgesetzt worden. Er brachte einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordnete Michaela Hinterholzer (VP) sagte, die EVN sei eine Aktiengesellschaft, die Vorschriften des Aktien- und des Kapitalrechts würden ebenso gelten wie das Wettbewerbsrecht. 51 Prozent der Aktien seien im Eigentum des Landes Niederösterreich, ein direkter Zugriff sei daher nicht möglich.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) kündigte an, seine Fraktion werde die Anträge in Zukunft früher einbringen.

Die beiden Abänderungsanträge blieben in der Minderheit. Der Antrag wurde mit den Stimmen von VP, SP, Grünen, Neos und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Abgeordneter Ing. Mag. Reinhard Teufel (FP) berichtete zu einem Antrag betreffend sechste Urlaubswoche für alle Arbeitnehmer, unabhängig von Arbeitsplatzwechsel. Der Ausschussantrag lautet auf Ablehnung.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) sagte, Wahlkampfstimmung komme auf, populistische Forderungen würden „sprießen“. Eine sechste Urlaubswoche sei „etwas Feines“, man könne noch mehr Feiertage miteinander verbinden. Dass das Ganze von jemanden bezahlt werden müsse, stehe nicht im Antrag. Mehr Urlaub sorge für höhere Lohnstückkosten und für mehr Rationalisierungsdruck.

Abgeordneter Jürgen Handler (FP) meinte, es sei alles schnelllebiger, der Druck in der Arbeitswelt steige und im fortgeschrittenen Alter brauche man auch längere Erholungsphasen. Auch das Pensionsantrittsalter sei in den letzten Jahren erhöht worden.

Abgeordneter René Pfister (SP) sagte, die sechste Urlaubswoche sei für kaum jemanden erreichbar. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei verschiedensten Dienstgebern im Ausland gearbeitet hätten, hätten auch nach 25 Dienstjahren keinen Anspruch auf die zusätzliche Urlaubswoche. Diese Regelung würde allerdings aus einer Zeit stammen, in der es üblich gewesen sei, das gesamte Berufsleben lang für ein und dasselbe Unternehmen zu arbeiten.

Abgeordneter Hermann Hauer (VP) meinte, im eigenen Wirkungsbereich, im Landesdienst, sei eine sechste Urlaubswoche ab dem vollendeten Alter von 43 Jahren bereits umgesetzt. Generell obliege diese Thematik den Sozialpartnern, und dieses Thema sei auch dort am zielführendsten angesiedelt.

Der auf Ablehnung lautende Antrag wurde mit den Stimmen von VP und Neos angenommen.

Die nächsten beiden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Antrag betreffend Schulstartgeld für alle Schüler der Sekundarstufe II. (Berichterstatter: Abgeordneter Jürgen Handler, FP).
• Antrag betreffend Unterstützung für unsere Familien: Blau-gelbes Schulstartgeld 2022. (Berichterstatterin: Abgeordnete Margit Göll, VP).

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) eröffnete die Debatte: Die Landesregierung verteile gerne Geld per Gießkanne im Sinne der Optimierung der Wählerstimmen, man erinnere sich noch an den „Haider-Hunderter“. Treffsicherheit sehe anders aus, das sei ein schlechter Witz.

Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) erinnerte daran, dass in Niederösterreich bisher nichts passiert sei, die VP habe bislang alles abgelehnt. Niederösterreich deshalb schon als „Familienland Nummer eins“ zu bezeichnen, sei dreist.

Abgeordnete Vesna Schuster (FP) führte aus, Kinder über 15 Jahren, die in die Schule gingen, bekämen nichts. Mit dieser Benachteiligung müsse Schluss sein, das Geburtsdatum dürfe nicht ausschlaggebend sein. Das Prozedere für das blau-gelbe Schulstartgeld sei zu kompliziert, der Zugang zu den 100 Euro müsste vereinfacht werden.

Abgeordnete Elvira Schmidt (SP) meinte, sie sei froh über die 100 Euro, jede Familie brauche das sehr notwendig. Mit einer Einmalzahlung sei aber keine Nachhaltigkeit gegeben; für sie sei jedes Kind gleich viel wert.

Abgeordnete Waltraud Ungersböck (VP) sprach von einer besonderen Herausforderung beim Schulstart. Das blau-gelbe Schulstartgeld zusätzlich zu jenem des Bundes sei eine schnelle und unbürokratische Entlastung. Das Land Niederösterreich investiere 20 Millionen Euro, jedes Kind in Niederösterreich sei gleich viel wert. Es sei jeder Familie zuzutrauen, das Geld online zu beantragen.

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) ergriff neuerlich das Wort:
Man dürfe nicht Kinder gegeneinander ausspielen. Es sei schäbig, das Geld zu nehmen, wenn man es gar nicht brauche.

Beide Anträge wurden gegen die Stimmen der Neos mit Mehrheit angenommen.

Abgeordnete Doris Schmidl (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000 (NÖ SHG).

Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) sagte als erste Rednerin, es sei besser, einen Teil einer Einrichtung zu schließen, als bei gravierenden Mängeln zu lange zuzuschauen. Die beste gesetzliche Grundlage nütze aber nichts, wenn es an der Ausbildung mangle. Ein Resolutionsantrag fordert die Aufstockung der Frauenhausplätze in ganz Niederösterreich und die Errichtung eines Frauenhauses im Waldviertel.

Abgeordnete Vesna Schuster (FP) bezog sich auf die Istanbul-Konvention als „Gold-Standard“ der Gewaltprävention. Je mehr Frauenhäuser man brauche, desto klarer sei aber auch, dass etwas nicht stimme.

Abgeordnete Elvira Schmidt (SP) wollte einen Blick hinter die Kulissen werfen: Die Istanbul-Konvention müsse eingehalten werden – ohne jede Diskriminierung. Ein nächster Schritt müsse ein Gewaltschutzgesetz für alle Frauen sein.

Abgeordnete Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA (VP) betonte die Wichtigkeit einer aufmerksamen Zivilgesellschaft, einer professionellen Hilfskette und eines Netzes an Hilfseinrichtungen. Dieses Unterstützungs- und Hilfsnetz müsse noch engmaschiger geknüpft werden. Österreich sei das einzige EU-Land, in dem mehr Frauen als Männer ermordet würden.

Bei der folgenden Abstimmung wurde der Antrag mit Gesetzesentwurf einstimmig angenommen, der Resolutionsantrag blieb in der Minderheit.

Abgeordnete Mag. Karin Scheele (SP) berichtete zu einem Antrag betreffend Teuerung auf Rekordniveau – umfassende und rasch wirksame Maßnahmen jetzt! Der Ausschussantrag lautet auf Ablehnung.

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) sagte, dass Menschen mit geringem Einkommen am meisten von der Teuerung betroffen seien und keine finanziellen Rücklagen hätten. Neos-Maßnahmen wären:
treffsichere Soforthilfe und strukturelle Verbesserungen. Für eine Erhöhung der Einkommen sprach sie sich ebenfalls aus, die Abschaffung der Kalten Progression sei ein wirksamer Schritt dazu. Sie erklärte weiter, dass die Steuern auf Arbeit zu hoch seien und die Lohnnebenkosten gesenkt werden müssten. Als eines der wichtigsten Themen ging sie auf die Bildung ein. Es brauche gut ausgebildete und intrinsische Menschen, um die Arbeit in diesem Bereich zu erfüllen. Dazu müssten vor allem die Einkommen gesteigert werden. Sie sprach sich außerdem gegen Preisdeckel aus, die nicht zum Ziel führen würden. Beim Thema zukunftsorientierte Energiepolitik würden sich die Neos anschließen.

Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) begann damit, dass Lebensqualität und Wohlstand neu definiert werden müssten. Die Aufgaben der Politik sei es, jene zu unterstützen, die es am dringendsten brauchen. Kurzfristige, rasche Maßnahmen zur Stärkung der Einkommen (z.B. der Klimabonus) seien wichtig, es brauche aber auch langfristige Maßnahmen wie eine ökosoziale Steuerreform, eine automatische Erhöhung von Beihilfen (z.B. der Familienbeihilfe) und eine Abschaffung der Kalten Progression. Maßnahmen wie die Senkung der Mineralölsteuer auf Treibstoffe seien sinnlos, diese würde in die verkehrte Richtung gehen und gegen die Verkehrswende arbeiten. Der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel sei die einzig richtige Maßnahme (Stichwort: Klimaticket).

Abgeordnete Vesna Schuster (FPÖ) zählte auf: Über zwei Millionen Menschen in Österreich hätten Einkommensverluste, sie könnten aktuell nicht einmal unerwartete Ausgaben über 1.000 Euro bezahlen. Knapp eine Million Menschen könne sich keinen Kinobesuch leisten und am schlimmsten, eine halbe Million Menschen könne sich nicht mehr ernähren. Weiter führte Schuster an, dass eine Million Menschen in Zahlungsrückstand bei Betriebskosten, Mieten usw. sei, und prangerte die Regierung an, diese Not nicht zu sehen. Maßnahmen seien schon längst überfällig und dürften nicht bis zum 22. September warten.

Abgeordneter René Pfister (SP) sagte, die vorangegangen Ausführungen hätten gezeigt, dass dieses Thema bereits „brenne“. Die Inflation sei auf einem 50-jährigem Rekordhoch. Die Situation hätte sich dramatisch verschärft. Experten würden eine Inflation Richtung 10 Prozent voraussagen. Nach Tanken, Heizen und Wohnen würden nun auch die Lebensmittelpreise ansteigen, was für viele junge Familien und PensionistInnen existenzbedrohend sei. Pfister sagte, auch Studierende würden hart getroffen, da die Studienbeihilfe die Teuerung, aber nicht die Inflation ausgleichen könne. Er sehe die Kaufkraft gefährdet und mache außerdem auf die Profite von Energiekonzernen aufmerksam, die nun eine doppelt so hohe Gewinnspanne hätten. Er warf der Regierung Untätigkeit in Bezug auf die Energiewende und Anti-Teuerungs-Maßnahmen vor Länder wie Bulgarien, Rumänien oder auch Italien hätten schon längst Steuern auf unerwartete Gewinne der Energiekonzerne verhängt, um die Teuerung zu stoppen und damit die Menschen zu unterstützen.

Abgeordneter Ing. Bernhard Ebner, MSc (VP) konstatierte, dass die Auswirkungen der Teuerung auf alle Menschen in ganz Niederösterreich, Österreich, Europa spürbar seien. Er stimme mit seinem Vorredner überein, dass dieses Thema ernst zu nehmen sei, aber dies würden Bundes- u. Landesregierung auch tun. Er nannte die drei Entlastungspakete des Bundes in der Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro, was einer Pro-Kopf-Entlastung von 5.500 Euro entspräche, und führte an, dass gerade Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner vehement Maßnahmen vom Bund gefordert hätte, was letztendlich zum dritten Entlastungspaket geführt habe. Ebner erklärte, dass der Bund sowohl nachhaltige Entlastungen (Ökosoziale Steuerreform, Abschaffung der Kalten Progression), aber auch rasch spürbare Entlastungen (Erhöhung des Klimabonus, Sonderfamilienbeihilfe im August, Teuerungsausgleich für besonders betroffene Gruppen) auf den Weg gebracht hätte.

Abgeordnete Mag. Karin Scheele (SP) verzichtete nicht auf ihr Schlusswort und ersuchte noch einmal um Zustimmung für das SP-Maßnahmen-Paket.

Der Antrag wurde gegen die Stimmen von SP, FP und fraktionslosen Abgeordneten Mehrheit angenommen.

Die folgenden beiden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung und Abstimmung gemeinsam behandelt (jeweils Berichterstatterin: Abgeordnete Doris Schmidl, VP):
• Antrag betreffend Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 2006. • Antrag betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27.

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) begann die Debatte und sprach zur Elementarpädagogik. Sie vermisse Inhalte und Ziele in besagter Vereinbarung. Es würde nur um eine Erhöhung gehen, welche die Inflation wieder schlucke, aber nicht um eine Lösung drängender Probleme in den Kindergärten (z.B. fehlende Fachkräfte). Man müsse den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden – durch besser Qualität und kleinere Gruppen – wie auch der Eltern, durch ein verlässliches und vollzeitkonformes Angebot. Dafür reiche allerdings das Geld nicht. Kollermann erklärte außerdem, die Elementarpädagogik sei der wichtigste Hebel für eine gelungene Bildungslaufbahn der nächsten Generation – diese Felder müssten kultiviert werden. Bund und Länder hätten verpasst, diese Ziele klar zu stecken. Die Neos würden der Vereinbarung nicht zustimmen.

Abgeordneter Mag. Georg Ecker, MA (Grüne) stellte gleich zu Beginn zwei Punkte klar: Kindergärten und Elementarpädagogik seien Landessache, der Bund schieße Gelder zu, und dies würde durch die neue Vereinbarung fortgeführt und erhöht. Zweitens sei die 15a Vereinbarung ein Kompromiss aller Beteiligten gewesen. Die Grünen würden weiter dafür eintreten, dass es diese Verbesserungen auch hinsichtlich der Qualität brauche. Man hätte gerne österreichweit bessere Qualitätsstandards und auch mehr Geld für die Kinderbetreuung gehabt.

Abgeordnete Vesna Schuster (FP) sagte, die Fortsetzung der frühen sprachlichen Förderung, die Weiterführung des beitragsfreien verpflichtenden Kindergartenjahres und der Ausbau der elementaren Bildung sollten fortgeführt werden. Diesen bisherigen erfolgreichen Maßnahmen würde ihre Fraktion natürlich zustimmen.

Abgeordnete Mag. Kerstin Suchan–Mayr (SP) hielt fest, die Änderung des NÖ Kindergartengesetzes würde die SP mittragen. Der Kindergarten sei die erste Bildungseinrichtung, die Kinder würden hier erste Erfahrungen sammeln. Es sei längst überfällig, die Bezeichnung zu ändern und die Kindergärtnerinnen als Pädagoginnen zu definieren. Es dürfe aber nicht nur bei der sprachlichen Aufwertung bleiben, wichtig sei, Änderungen im Kinderbildungsbereich umzusetzen.

Abgeordnete Margit Göll (VP) betonte, im Kindergarten würden die Jüngsten entsprechend ihren Fähigkeiten und Kompetenzen begleitet. Auch die Ausbildung habe sich dahingehend in den letzten Jahren verändert, wofür viele Kurse notwendig gewesen seien. Umso erfreulicher sei es, dass die Berufsbezeichnung von Kindergärtnerin und Sonderkindergärtnerin in Elementarpädagogin geändert werde. Die Pädagoginnen hätten im Beruf „viel zu tun“ und müssten sich ständig den neuen Herausforderungen anpassen.

Der Antrag betreffend Änderung NÖ Kindergartengesetz wurde einstimmig angenommen.

Der Antrag betreffend 15a B-VG Vereinbarung über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 wurde mehrheitlich mit den Stimmen von VP, SP, FP, Grünen und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Abgeordneter Jürgen Handler (FP) berichtete zu einem Antrag betreffend Änderung des NÖ Hundehaltegesetzes.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) sagte, das Problem bei Hunden sei oft „am anderen Ende der Leine“ zu finden. Die obere Grenze solle man aber bei drei Hunden pro Haushalt einziehen, so könne man das Gesetz noch weiter verbessern. Auch für das Sachkunde-Prinzip würde ein Gesetz für ganz Österreich ausreichen. Seine Fraktion werde zustimmen. Er brachte einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) meinte, im Ansatz sei das neue Gesetz in Ordnung. Änderungen wie die Erhöhung der Haftpflichtversicherung und die Informationen an neue Hundebesitzer vor Anschaffung eines Hundes seien zu begrüßen. Aber gerade weil Hunde auch Familienmitglieder seien, sei hier mit großer Sensibilität von Seiten des Gesetzgebers vorzugehen. Sie brachte einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordnete Ina Aigner (FP) sagte, durch das Gesetz solle verhindert werden, dass Hunde unüberlegt angeschafft würden und nach kurzer Zeit im Tierheim landen. Für auffällige Hunde müsse nochmals der Nachweis für eine erweiterte Sachkunde erbracht werden. Die Dauer hierfür liege bei zehn Stunden.

Abgeordneter Rainer Windholz, MSc (SP) meinte, jedes Bundesland habe seine Ideen auf Kosten der Hundehalter, ein bundeseinheitlicher Ansatz fehle hier zur Gänze. Es habe den Anschein, dieses Gesetz diene nur der „Geldmacherei“. Die Gemeinden seien über die Änderungen im Hundehaltegesetz nicht glücklich, der Mehraufwand für die Gemeinden sei inakzeptabel. Er brachte einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter Christian Gepp, MSc (VP) sagte, es gebe die Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung für alle Hundehalterinnen und Hundehalter, dies sei bei der Anmeldung des Hundes vorzuweisen. Für auffällige Hunde sei ein Sachkundenachweis zu erbringen.

Abgeordneter Erich Königsberger (FP) sagte, bei dieser Novelle sei es darum gegangen, das NÖ Hundehaltegesetz zu verbessern und zu modernisieren sowie größtmögliche Sicherheit für die Hundehalter, die Bevölkerung und die Hunde zu schaffen. Er habe selbst unter anderem als Hunderichter rund 20.000 Hunde rund um den Globus beurteilen können.

Landesrat Gottfried Waldhäusl (FP) meinte, mehr Qualität, mehr Sicherheit und mehr Tierschutz seien das Ergebnis. Den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern sei hier etwas gelungen, die Hundehalter würden zukünftig noch besser ausgebildet. Es werde in Niederösterreich keine Monopolstellung bei der Sachkundevermittlung geben. Viele Bürgermeister seien froh über die Änderung, alle Fraktionen seien eingebunden gewesen. Man werde bereits im Herbst mit der Verordnung beginnen. Besonders wichtig sei ihm auch die Fortsetzung des Projekts „Tierschutz macht Schule“.

Alle drei Abänderungsanträge wurden nicht ausreichend unterstützt. Der Antrag selbst wurde mit Mehrheit von VP, FP, Neos und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Die nächsten beiden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Antrag betreffend Unterstützung der NÖ Schülervertretungen bei ihrer Arbeit für Schülerinnen und Schüler und bei der Durchführung von Schülerparlamenten (Berichterstatter: Abgeordneter Erich Königsberger, FP).
• Antrag betreffend Landesgesetz, mit dem die Geschäftsordnung – LGO 2001 und das Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner im Land Niederösterreich (NÖ EAP-G) geändert werden (Berichterstatter:
Abgeordneter Josef Edlinger, VP).

Abgeordnete Vesna Schuster (FP) eröffnete die Debatte: In Zeiten fortschreitender Politikverdrossenheit sei das Schülerparlament unverzichtbar. Eine vertragliche Verankerung bringe Rechtssicherheit. Der §34-Antrag der VP sei unverständlich, in Tirol sei es ja auch gegangen.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) pflichtete seiner Vorrednerin bei. Worte und Taten klafften bei der VP oft auseinander. Die Jugendlichen nähmen die parlamentarische Diskussion ernst, ihre Anliegen in den Ausschüssen zu behandeln, werde aber stets abgelehnt.

Abgeordneter Mag. Georg Ecker, MA (Grüne) sprach von spannenden Debatten der Jugendlichen. Er frage sich, wovor die VP Angst habe. Tirol habe auch entsprechende Mechanismen für dieses Vorzeigeprojekt der Demokratie geschaffen.

Abgeordneter Jürgen Handler (FP) meldete sich zur Änderung der Geschäftsordnung zu Wort: Nicht alle elektronischen Schriftstücke im Landtag seien entsprechend aufbereitet, hier bestehe Handlungsbedarf.

Abgeordnete Elvira Schmidt (SP) betonte, in Niederösterreich sei die Wertschätzung der Politik gegenüber dem Schülerparlament sehr hoch. Die Schuldemokratie gehöre besonders gefördert, der vorliegende Antrag ermögliche das.

Abgeordneter Bernhard Heinreichsberger, MA (VP) bekräftigte, das Engagement der Schüler stehe in Niederösterreich seit vielen Jahrzehnten im Mittelpunkt. Die diesbezügliche Bilanz des Niederösterreichischen Landtages könne sich sehen lassen. Er sei ein Haus der offenen Türe, in dem die Anliegen der Jugend ernst genommen würden. Jeder Bürger und damit auch jeder Schüler könne eine Eingabe an den Landtag machen, das sei ein sehr niederschwelliger Zugang, den es sonst nirgends gebe.

Der Antrag betreffend Unterstützung der NÖ Schülervertretungen wurde gegen die Stimmen der Neos mit Mehrheit angenommen. Der Antrag betreffend Änderung der Geschäftsordnung wurde einstimmig (und damit mit der für eine Verfassungsbestimmung erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.

Abgeordneter Josef Wiesinger (SP) berichtete zu einem Antrag betreffend Hundert Jahre Niederösterreich – Zeit zum Gedenken:
Historiker*innenkommission zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der Ehrenbürgerschaften in Niederösterreich. Der Ausschussantrag lautet auf Ablehnung.

Abgeordneter Erich Königsberger (FP) sagte als erster Redner dieser Debatte, man würde in die Autonomie der Gemeinden eingreifen und hätte in Zeiten wie diesen kein zusätzliches Steuergeld zur Verfügung.

Abgeordneter Hannes Weninger (SP) unterstrich, man habe das Jubiläum 100 Jahre Niederösterreich mit viel „Tamtam“ gefeiert, in diesem Jahrhundert sei aber nicht alles Glanz und Glorie gewesen. Es sei an der Zeit, dies historisch aufzuarbeiten. In diversen Chroniken etc. gebe es noch immer belastete Ehrenbürger. Das Jubiläumsjahr sollte zum Anlass genommen werden, historisch fundiert mit den Belastungen der Vergangenheit aufzuräumen.

Abgeordneter Martin Schuster (VP) replizierte, es sei wichtig, sich seiner Geschichte zu stellen. Die letzten 100 Jahre hätten tatsächlich viele dunkle Seiten gehabt. Das Anliegen sei auch durchaus legitim, es gehöre aber auf Gemeindeebene. Es gehe ja nicht nur um Chroniken, sondern auch um Straßennamen, Ehrengräber, Ehrenzeichen etc., die in den Gemeinden beschlossen worden seien.

Der auf Ablehnung lautende Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses wurde mit Mehrheit von VP, FP und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Abgeordneter Richard Hogl (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend betreffend Aufhebung des Gesetzes über die Einhebung einer Mautabgabe für die Benutzung der Bergstraße auf die Hohe Wand samt Bezug habender, gesetzesergänzender Verordnungen.

Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) leitete die Debatte ein:
Wo es um die Abschaffung von Bagatellsteuern oder –gebühren gehe, sei die Zustimmung der Neos nicht weit.

Abgeordneter Jürgen Handler (FP) sprach über die große Anzahl an Besuchern auf der Hohen Wand, vor allem an Wochenenden und Feiertagen. Er erklärte, die Panoramastraße sei die einzige Zufahrt zur Erreichung des Plateaus und die kostenintensiven Maßnahmen zur Erhaltung der Bergstraße müssten zur Sicherheit der BesucherInnen erhalten bleiben.

Abgeordnete Mag. Karin Scheele (SP) konstatierte, die Argumente für die Zustimmung zum Antrag seien ausreichend dargelegt. Alternative Maßnahmen für die Finanzierung wie auch die Steuerung der Besucher müssten aber getroffen werden.

Abgeordneter DI Franz Dinhobl (VP) bezeichnete die Hohe Wand ebenfalls als hochbegehrtes Ziel, erklärte aber, dass es durch Einhebung der Maut oft zu Staus und aggressivem Verhalten der Gäste gekommen sei. Unter anderem sei es darum der Wunsch gewesen, die Maut abzuschaffen. Dies führe einerseits zu einer Entlastung der Verwaltung, andererseits zu einer verbesserten Erreichbarkeit des Ausflugsziels.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Abgeordnete Mag. Marlene Zeidler-Beck, MBA (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für Windkraftanlagen.

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) erklärte, die Neos begrüßten diesen Antrag. Angesichts der Herausforderungen im 21. Jahrhundert, wie der Klimakrise oder auch der Kriegssituation in der Ukraine habe Niederösterreich ein hohes Potential zur Reduktion von Abhängigkeiten für klimarelevante Maßnahmen und leistbare Energiepreise. Kollermann konstatierte, Windkraft müsse weiter ausgebaut werden und sah die Schuld für das stockende Vorankommen bei der Regierung. Niederösterreichische Betriebe könnten den Ausbau vorantreiben, würden aber vor allem an überlangen Verfahren scheitern. Sie nannte die Teuerung die Folge kurzsichtiger Energiepolitik und erklärte, man müsse volle Kraft in den Ausbau erneuerbaren Energie stecken. Dazu sei es auch notwendig, auf Personalseite Maßnahmen zur Qualifizierung zu treffen, um technische Fachkräfte aufzustocken.

Abgeordneter Dieter Dorner (FP) vermisste ein Vorwärtskommen in Bezug auf Windkraftanlagen. Die FP stimme dem Antrag zu.

Abgeordneter Rainer Windholz, MSc (SP) sprach sich für eine Unterstützung des Antrages aus. Tests im benachbarten Burgenland, Aussagen der Austro Control wie auch von Betreibern von Windkraftanlagen würden dies befürworten.

Abgeordneter Gerhard Schödinger (VP) kündigte ebenso Zustimmung an, da dies eine spürbare Erleichterung für die AnwohnerInnen rund um Windkraftanlagen sei. Er sagte außerdem, Niederösterreich sei sehr weit in Bezug auf Windkraft – es gebe bereits 730 Windräder, die über eine Million Haushalte versorgen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Abgeordnete Ina Aigner (FP) berichtete zu einem Antrag betreffend sofortiges Ende der Impfpflicht im NÖ Landesdienst. Der Ausschussantrag lautet auf Ablehnung.

Klubobmann Udo Landbauer, MA (FP) erklärte, warum die Fraktion den Antrag stelle, obwohl die Impfpflicht bereits abgeschafft sei. Der Antrag wäre bereits im April letzten Jahres eingebracht und nie behandelt worden. Die ÖVP könne sich nun nicht aus der Verantwortung ziehen und müsse erkennen, dass diese Maßnahme einzigartigen Schaden im Land angerichtet hätte. Er machte dies unter anderem am Beispiel von Menschen fest, die keine Anstellung oder Vertragsverlängerung erhalten hätten, weil sie nicht geimpft gewesen seien. Er kündigte an, die Regierenden nicht einfach zur Tagesordnung übergehen zu lassen.

Abgeordneter Dr. Martin Michalitsch (VP) erklärte zum Thema Impfpflicht, man habe sich die Entscheidung nicht leichtgemacht. Die Evidenzen hätten zum damaligen Zeitpunkt eine Impfpflicht gerechtfertigt. Nun hätten sich die Umstände geändert und sowohl Bund als auch Land hätten es immer wie folgt gehalten: Wenn sich Umstände ändern, muss man andere Regeln treffen. Er schloss damit, dass der Antrag der FP ins Leere gehe.

Der Antrag wurde ohne die Stimmen von FP und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Schluss der Sitzung

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Rainer Hirschkorn
02742/9005-12175
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