Sozialministerium: Alterssicherungskommission legt neues Mittelfristgutachten vor

Prognostizierte Ausgaben für Pensionen bis 2027 steigen deutlich – langfristige Finanzierung des Pensionssystems laut Kommission gesichert

Die aktuell hohe Inflation, die prognostizierten geringen Wachstumsraten für die nächsten Jahre, höhere Pensionen sowie steigende Pensionszugänge wirken sich auf die Ausgaben für die gesetzliche Pensionsversicherung aus. Das jährliche Mittelfristgutachten der Alterssicherungskommission geht von einer deutlichen Steigerung des Bundeszuschusses um rund 8,4 Milliarden Euro bis 2027 aus. Die Kommission hat das Gutachten in ihrer Sitzung heute beschlossen. Zusätzlich steigen auch die Ausgaben des Bundes für die Beamtenpensionen um rund 3,4 Milliarden Euro. Das Langfristgutachten aus dem Jahr 2021 sieht Finanzierung des Pensionssystems bis 2070 gesichert. ****

Die Alterssicherungskommission überwacht sowohl die Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung als auch die Pensionen des öffentlichen Dienstes. Einmal jährlich veröffentlicht die Kommission ein Mittelfristgutachten, das die Entwicklung der Pensionsausgaben für die folgenden fünf Jahre analysiert. In ihrem heute veröffentlichten Gutachten für die Jahre 2022 bis 2027 geht die Alterssicherungskommssion davon aus, dass die Ausgaben für das gesetzliche Pensionssystem deutlich steigen werden. Konkret erwarten die Expert:innen eine Steigerung des Bundeszuschusses um 64,8 % bzw. rund 8,4 Milliarden Euro.  

Als Gründe für die steigenden Pensionsausgaben werden unter anderem die aktuell hohe Inflation und die prognostizierten geringen Wachstumsraten für die kommenden Jahre genannt. Die hohe Inflationsrate führt zu außerordentlich hohen Pensionsanpassungen. Die prognostizierten geringen Wachstumsraten lassen einen Rückgang bei der Zahl der Beschäftigungen erwarten, was zu niedrigeren Beitragseinnahmen führt. Hinzu kommen steigende Pensionsantritte aufgrund der demographischen Entwicklung.  

“Unsere Pensionistinnen und Pensionisten können sich darauf verlassen, dass ihre Pension mit der Höhe der Inflation steigt. Deshalb hat die derzeit enorm hohe Inflation zwangsläufig auch höhere Ausgaben für die Pensionen zur Folge”, schildert Sozialminister Johannes Rauch. “Wir haben rechtzeitig Vorsorge getroffen und für das kommende Jahr eine Direktzahlung vorgesehen, bis die gesetzlich vorgesehene Pensionserhöhung greift.” 

Bei der Pensionserhöhung für das Jahr 2023 hat die Bundesregierung die Bezieher:innen von kleineren und mittleren Pensionen teilweise über eine Direktzahlung entlastet. Diese einmaligen Direktzahlungen belasten das Pensionsbudget nicht nachhaltig. 

BEITRAGSEINNAHMEN BEI BEAMTEN RÜCKLÄUFIG

Zusätzlich zum Mittelfristgutachten über die gesetzliche Pensionsversicherung wurde auch das Mittelfristgutachten zu den Beamtenpensionen veröffentlicht. Die Alterssicherungskommission erwartet auch bei den Beamt:innen in den nächsten Jahren hohe Pensionsanpassungen wegen der Inflation. Sie geht davon aus, dass die Beitragseinnahmen – trotz höherer Gehaltsanpassungen – sinken, da auch die Anzahl der aktiven Beamtinnen und Beamten weiter sinkt. Gleichzeitig steigt die Zahl der pensionierten Beamt:innen. Der Pensionsaufwand wird daher laut Gutachten bis 2027 insgesamt um 3,4 Milliarden Euro steigen. 

LANGFRISTIGE FINANZIERUNG DES PENSIONSSYSTEMS GESICHERT 

Die langfristige Entwicklung der Pensionsausgaben wird durch das Langfristgutachten beobachtet, welches alle drei Jahre veröffentlicht und unabhängig vom Mittelfristgutachten berechnet wird. Das jüngste Gutachten aus dem Jahr 2021 zeigt deutlich, dass die Finanzierung des Pensionssystems bis 2070 gesichert ist. 

“Um die Ausgaben für Pensionen langfristig in Grenzen zu halten, müssen wir das faktische Pensionsantrittsalter weiter erhöhen und an das gesetzliche Pensionsantrittsalter heranführen”, betont Sozialminister Johannes Rauch. Die stufenweise Anpassung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters der Frauen an jenes der Männer ab dem Jahr 2024 werde hier in den kommenden Jahren Wirkung zeigen. 

Rauch will angehende Pensionist:innen auch besser über die finanziellen Auswirkungen eines späteren Pensionsantritts informieren: “Viele wissen gar nicht, wie viel zusätzliche Pension sie erhalten würden, wenn sie ein oder zwei Jahre länger arbeiten.” Langfristiges Ziel ist es, Arbeitnehmer:innen möglichst lange gesund zu erhalten. Dazu soll das betriebliche Gesundheitsmanagement weiter verbessert werden. Auch der Zugang zu psychischer Versorgung soll weiter erleichtert werden. Psychische Erkrankungen sind der häufigste Grund für Invaliditätspensionen.

Schließlich setzt sich der Sozialminister dafür ein, benachteiligte Gruppen im Erwerbsleben zu stärken, insbesondere Frauen sollen durch den Ausbau der Kinderbetreuung unterstützt werden. Damit steigen die Beitragsgrundlagen und damit die finanzielle Sicherheit des Pensionssystems.

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
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