Pfurtscheller/Sieber/Smolle: Unterstützung von Familien bei Fehl- und Totgeburten durch Ministerratsvortrag

ÖVP-Grüner-Antrag für erweiterten Hebammenbeistand eingebracht

„Ein Schwangerschaftsverlust ist für viele werdenden Mütter aber auch Väter ein einschneidendes Ereignis, das erst emotional bewältigt werden muss und oft von einem intensiven Trauerprozess begleitet wird. Es ist daher wichtig, dass wir hier genau hinsehen, von außen unterstützen und auch die bestehende Rechtslage in diesem Bereich verbessern“, sagte heute, Freitag, ÖVP-Frauensprecherin Abg. Elisabeth Pfurtscheller. Daher hat die Regierung diese Woche im Ministerrat ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Familien bei Fehl- und Totgeburten beschlossen.

Ganz konkret sind folgende Maßnahmen geplant:

* Weiterbildungsoffensive für Ärztinnen und Ärzte (insbesondere Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner sowie Gynäkologinnen und Gynäkologen) und Hebammen
* Weiterbildungen für an Familienberatungsstellen sowie Frauen- und Mädchenberatungsstellen tätige Beraterinnen und Berater
* Erstellung von Richtlinien/Leitfäden für Ärztinnen und Ärzte
* Broschüre „Stille Geburt oder Tod des neugeborenen Kindes“ des Bundeskanzleramtes und Bereitstellung an Krankenhäusern zur Information für betroffene Eltern zum Thema sowie als Beitrag zur Bewusstseinsbildung und Enttabuisierung

Auch die Inanspruchnahme des Hebammenbeistands (Hebammenbetreuung, -beratung und -pflege) nach einer Fehlgeburt ab der 18. Schwangerschaftswoche soll in Zukunft möglich sein. Dazu haben ÖVP und Grüne im Laufe der Plenarwoche auch einen entsprechenden Antrag eingebracht. „Eine Hebamme kann in dieser schwierigen Zeit eine wichtige Unterstützung und Ansprechperson für Betroffene sein. Außerdem umfasst die Expertise der Hebammen auch die Begleitung durch die körperlichen Veränderungen sowie die Rückbildungs- und Heilungsvorgänge nach der Geburt,“ weiß ÖVP-Gesundheitssprecher Abg. Dr. Josef Smolle.

Und schlussendlich soll eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und das Bundeskanzleramt zur Prüfung einer Erweiterung der Definition der Totgeburt sowie der Ansprüche betroffener Frauen eingerichtet werden.

„Allen Eltern, egal ob nach einer Fehl- oder Totgeburt oder auch Lebendgeburt, bei welcher das Neugeborene kurz nach der Geburt verstorben ist, soll österreichweit kompetent geholfen werden. Uns ist wichtig, noch in dieser Gesetzgebungsperiode zu zeigen, dass wir als Familienpartei die Betroffenen verstehen und sie selbstverständlich unterstützen wollen“, schloss ÖVP-Familiensprecher Abg. Norbert Sieber.

(Schluss)

 

 

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