Gerstl: Das Amt des Nationalratspräsidenten vor politischer Willkür schützen!

ÖVP-Verfassungssprecher: FPÖ tut das, wovor sie vor zehn Jahren selbst gewarnt hat

„Das Amt des Nationalratspräsidenten und jedes Amt im Hohen Haus muss vor politischer Willkür geschützt werden. Denn das Parlament darf nicht dazu missbraucht werden, um gegen politisch missliebige Personen vorzugehen. Dazu sind andere Wahlen da“, sagte ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Wolfgang Gerstl heute, Dienstag, in der Einwendungsdebatte, die die FPÖ zur Abwahl zum Nationalratspräsidenten vom Zaun gebrochen hatte.

„Was die FPÖ hier fordert, ist eine Lex Sobotka“, warnte Gerstl vor einer solchen Anlassgesetzgebung und erinnerte vor allem die Freiheitlichen daran, dass sie selbst in Person ihres damaligen Klubobmannes vor rund zehn Jahren gegen eine Lex Graf aufgetreten war, als es um eine Abwahl von Martin Graf aus dem Nationalratspräsidium ging. „Vor zehn Jahren hat die FPÖ selbst im Plenarsaal genau vor dem gewarnt, was sie heute fordert – damals gegen eine Lex Graf, heute für eine Lex Sobotka. Das ist entlarvend. Schämen Sie sich“, kritisierte Gerstl die FPÖ.

„Das Präsidium des Nationalrates hat eine wichtige Funktion in unserer Verfassung. Wir alle hier sind als Volksvertreterinnen und Volksvertreter für die Menschen da. Diese Aufgabe sollten wir erfüllen und nicht, andere schlecht zu machen“, schloss Gerstl.

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