AKNÖ-Wieser: 145.000 Arbeitnehmer*innen suchten Hilfe der AK Niederösterreich

Die AK Niederösterreich erkämpfte 44,9 Millionen Euro für Betroffene

Mehr als 145.000 Arbeitnehmer*innen haben im Vorjahr die Hilfe der AK Niederösterreich wegen Problemen am Arbeitsplatz gesucht. Das zeigt eine Auswertung der arbeits- und sozialrechtlichen Beratungen der Kammer. „Wir haben 44,9 Millionen Euro für die Betroffenen erkämpft“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Bei der Jahresbilanz präsentierte die AK Niederösterreich auch ein stolzes Jubiläum: Vor 30 Jahren führte die AK den Rechtsschutz für alle Arbeitnehmer*innen ein. 

„Bei einem großen Teil der Anfragen konnten unsere Expert*innen schon mit einer Beratung weiterhelfen, etwa indem sie die Lohnabrechnung überprüften“, schildert AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Wie die beiden Fälle oben fiel freilich auch ein großer Teil der Anfragen auf Probleme rund um Pensionsansprüche oder ums Krankengeld. „Hier mussten wir in mehr als 1.000 Fällen für die Betroffenen vor Gericht ziehen und ihnen zu einer Schwerarbeits- oder invaliditätspension verhelfen“, schildert Wieser. „An dritter Stelle stehen Verfahren rund ums Pflegegeld.“ Aus seiner Sicht zeigen die Verfahren: „Die rechtlichen Regelungen sind äußerst kompliziert und erschweren Menschen, die ein ganzes Leben lang schwer gearbeitet haben, den Antritt einer Schwerarbeitspension oder den Zugang zu einer Pension wegen Krankheit. Das sollte gesetzlich gelöst werden. Wir stehen für eine Gesetzesreparatur gerne mit unserer Expertise bereit.“

44,9 Millionen Euro für Betroffene erkämpft

44,9 Millionen Euro hat die AK Niederösterreich im Vorjahr insgesamt für die Betroffenen an Nachzahlungen erkämpft, schildert AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Der Großteil waren Nachzahlungen ausstehender Löhne und Gehälter, nicht bezahlte Urlaubs- oder Kündigungsentschädigungen und Abfertigungen, die den Betroffenen zu Unrecht vorenthalten worden waren – und eben Pensionen oder Pflegegeldzahlungen.

„Ohne unsere Beratung und Rechtsvertretung wären die meisten Betroffenen nicht zu ihrem Geld gekommen“, fasst Wieser zusammen.

 

20 JAHRE SCHICHTBETRIEB UND NACHTARBEIT, ABER KEINE SCHWERARBEITSPENSION

45 Arbeitsjahre, davon mehr als 20 Jahre Schichtbetrieb mit regelmäßiger Nachtarbeit in einem Automobilzulieferbetrieb im Bezirk Baden – und dennoch ließ die Pensionsversicherung einen damals 60-Jährigen nicht in den wohlverdienten Ruhestand nach der Schwerarbeiterpensionsregelung gehen. „Die Versicherung hat dem Betroffenen einen guten Teil der Monate, wo er nachweislich Schichtarbeit mit einem Drittel Nachtdiensten geleistet hat, nicht als Versicherungsmonate laut Schwerarbeiterpension anerkannt“, schildert AK Niederösterreich-Experte Thomas Kaindl. Er leitet den Bereich Regionale Aufgaben in der AK Niederösterreich. „Hier ging es um eine sehr komplizierte Regelung, nämlich, ob Schwerarbeitsmonate angerechnet werden müssen, wenn ein Dienst wegen eines Feiertags ausgefallen ist.“ Dem Betroffenen und der AK blieb nur der Weg vor Gericht. In der ersten Instanz verlor die AK und berief vor dem Oberlandesgericht: „Wir konnten anhand von Arbeitszeitaufzeichnungen und Zeugenaussagen belegen, dass der Arbeiter sehr wohl innerhalb der letzten 240 Versicherungsmonate 120 Monate Schwerarbeit geleistet hat“, schildert Kaindl. „Das Gericht hat ihm also die wohlverdiente Schwerarbeitspension zugesprochen.“

30 Jahre Rechtsschutz: Erfolgsgeschichte bringt 1,5 Milliarden Euro für Arbeitnehmer*innen

Heuer feiert die AK Niederösterreich auch ein besonderes Jubiläum: Vor 30 Jahren führte die Kammer den Rechtsschutz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein. „Seitdem übernehmen wir alle Kosten eines Gerichtsverfahrens im Arbeits- oder Sozialrecht zugunsten unserer Mitglieder, wenn eine ausreichende juristische Grundlage vorhanden ist“, erklärt AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser. „Das ist eine Erfolgsgeschichte: Wir haben seit 1993 fast 230.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor dem Arbeits- und Sozialgericht oder vor dem Insolvenzentgeltfonds vertreten. Dank dieser Vertretung haben wir 1,5 Milliarden Euro an Nachzahlungen für die Betroffenen erreicht“, fasst Wieser zusammen.

Stolz über diese Bilanz zeigt sich auch Doris Rauscher-Kalod, Leiterin der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht der AK Niederösterreich. Wie wichtig die Vertretung für Betroffene ist, illustriert sie mit zwei Fällen – von denen der jüngste gegen Jahresende erfolgreich abgeschlossen wurde: „Wir haben für vier Maschinenschlosser eines Recyclingunternehmens in einem dreijährigen Rechtsstreit Nachzahlungen von 100.000 Euro erreicht“, schildert die Expertin. „Weil die Produktion laufend umgestellt werden muss, mussten die Schlosser häufig Maschinen umbauen. Wenn sie das schnell gemacht haben, gab es Prämien. Die haben einen beträchtlichen Anteil des Einkommens ausgemacht“. Von einem Tag auf den anderen stellte das Unternehmen das Prämiensystem einseitig um. „Das Entscheidende dabei war: Anders als vorher sollte es für die Beschäftigten keine Rechtssicherheit mehr auf die Prämien geben. Mit Hilfe unserer Bezirksstelle und unserer Arbeitsrechtsexpertinnen- und experten haben sich die Betroffenen akzeptierten das neue System nicht und klagten dagegen“. Das Verfahren zog sich über drei Instanzen. „Letztlich hat der OGH den Beschäftigten Recht gegeben, die Firma muss ihnen die Prämien nach dem alten System nachzahlen.“ Ohne den Rechtsschutz der AK Niederösterreich wäre dieses Verfahren für die Betroffenen kaum zu führen gewesen, sagt die Expertin.

 

Mag. Gerd Millmann
Öffentlichkeitsarbeit & Social Media

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