FPÖ – Lausch: „Entlassung geistig abnormer Rechtsbrecher ohne echte Kontrolle ist Gefahr für unsere Bevölkerung!“

FPÖ kritisiert Änderung des Jugendgerichtsgesetzes scharf

Scharfe Kritik übte der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Christian Lausch gestern in seinem Debattenbeitrag im Nationalrat an den schwarz-grünen Entlassungsplänen für geistig abnorme Rechtsbrecher, die als Jugendliche oder junge Erwachsene verurteilt wurden, aus dem Maßnahmenvollzug und an der damit verbundenen Änderung des Jugendgerichtsgesetzes: „Es ist ein richtiger Schritt, dass auch auf Druck von uns Freiheitlichen die grüne Justizministerin Zadic von ihrem irrwitzigen Plan zur Entlassung geistig abnormer Rechtsbrecher mit 1. September einmal abgerückt ist. Dass aber Fallkonferenzen darüber entscheiden sollen, ob schwere Gewälttäter, darunter viele Triebtäter, Vergewaltiger oder Kinderschänder, in die Freiheit entlassen werden können, ist zu wenig und stellt eine Gefahr für unsere Bevölkerung dar. Für uns Freiheitliche hat aber genau der Schutz unserer Bürger oberste Priorität!“

Das Justizministerium habe, so Lausch, die beiden Justizanstalten Asten und Göllersdorf in die Entstehung dieses Gesetzes gar nicht eingebunden, was ihm selbst bei einem Besuch in beiden Anstalten mitgeteilt worden sei: „Die Bediensteten dieser Justizanstalten sind aber die wahren Experten, weil sie tagtäglich mit diesen geistig abnormen Rechtsbrechern arbeiten müssen. Noch dazu wurde der versprochene Zubau der JA Göllersdorf zwar beschlossen, bis jetzt aber noch immer kein Spatenstich durchgeführt. Ähnlich vernachlässigt die Ministerin ihre ,Hausaufgaben´ bei der JA Asten, wo der Zubau bereits fertiggestellt, aber aufgrund fehlenden Personals nicht in Betrieb genommen wurde – und das, obwohl das LKH Mauer nicht weit entfernt liegt.“

Der freiheitliche Abgeordnete erinnerte auch daran, dass diese Gesetzesänderung in den Jahren 2015 und 2016 noch unter einem ÖVP-Justizminister vorbereitet worden sei. „Insgesamt muss bei der Entlassung geistig abnormer Rechtsbrecher der Schutz unserer Bevölkerung im Vordergrund stehen. Das heißt, die Betreffenden müssen in einem forensischen Entlassungshaus behutsam und überwacht auf die Freiheit vorbereitet werden, sodass sichergestellt werden kann, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Mit ,Husch-Pfusch´-Entlassungen durch Fallkonferenzen wird man das auf keinen Fall schaffen! Denn man muss auch eines ganz klar bedenken: Hinter jedem dieser Täter steht auch ein oder sogar mehrere Opfer, die besonderen Schutz brauchen!“, erklärte NAbg. Christian Lausch.

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