Will Europäische Volkspartei Transparenz für Neue Gentechnik in Landwirtschaft abschaffen?

GLOBAL 2000: Rechte der Verbraucher:innen haben Vorrang

Geht es nach der EU-Kommission, soll der Großteil der Pflanzen, bei denen Neue Gentechnik (NGT)-Methoden angewendet wurden, nicht mehr auf Risiken geprüft oder auf Lebensmittelverpackungen gekennzeichnet werden. Die zuständige Berichterstatterin im EU-Parlament, Jessica Polfjärd (EVP), geht in ihrem Berichtsentwurf sogar noch weiter: “EU-ABGEORDNETE POLFJÄRD STREICHT AUS DEM KOMMISSIONSENTWURF AUCH NOCH DIE LETZTE MINIMALE TRANSPARENZANFORDERUNG FÜR NEUE GENTECHNIK, DIE NGT-KENNZEICHNUNG AM SAATGUT. ZUSÄTZLICH SCHLÄGT DIE BERICHTERSTATTERIN DER EUROPÄISCHEN VOLKSPARTEI VOR, DAS VERBOT VON NEUER GENTECHNIK IN DER BIO-LANDWIRTSCHAFT AUFZUHEBEN – GEGEN DEN WILLEN DER BIOVERBÄNDE. DAS WÜRDE BEDEUTEN, DASS NGT UNGEKENNZEICHNET IN BIOLEBENSMITTELN LANDEN KÖNNTE. DIESER BERICHTSENTWURF IST VÖLLIG INAKZEPTABEL!”, SAGT BRIGITTE REISENBERGER, GLOBAL 2000 GENTECHNIKSPRECHERIN. “Alle EU-Parlamentarier:innen sind gefordert, den Vorschlag der Berichterstatterin Polfjärd klar abzulehnen! Sie müssen sich für mehr und nicht für weniger Transparenz einsetzen. Es braucht eine lückenlose Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit für alle NGT-Produkte, vollständige Transparenz für Lebensmittelproduzent:innen und Konsument:innen”, so Reisenberger weiter. Die Deregulierung von NGT wird von den Mitgliedern des Landwirtschafts- und des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments am 26. Oktober bzw. 7. November diskutiert. 

VERSTOSS GEGEN GRUNDLEGENDE EU-GESETZE

Eine neue ANALYSE von Friends of the Earth – dem Dachverband von GLOBAL 2000 – und foodwatch zeigt: Das Streichen von Gentechnik-Kennzeichnung verstößt gegen das Allgemeine Lebensmittelgesetz, in dem das Recht der Verbraucher:innen verankert ist, zu wissen, was sie essen. Der Ausschluss von NGT von der Kennzeichnungspflicht opfert das Recht der Verbraucher:innen auf Transparenz und Information für hypothetische neue Märkte für bereits große Konzerne. Das Recht auf Transparenz würde mit diesem Gesetzesvorschlag abgeschafft. Eine klare und transparente Kennzeichnung gibt Orientierung und verhindert, dass Menschen in die Irre geführt werden.

In den derzeitigen Gentechnik-Vorschriften der EU wird in mehreren Bestimmungen das Recht der Verbraucher:innen auf verständliche und transparente Informationen darüber betont, ob das Lebensmittel Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthält, aus GVO besteht, aus GVO hergestellt wurde oder Zutaten enthält, die aus GVO hergestellt wurden. Aus diesen Transparenzanforderungen lässt sich eine umfassende Kennzeichnungspflicht für Neue Gentechnik ableiten. Das Recht der Verbraucher:innen auf Information ist auch im Vertrag der Europäischen Union sowie im allgemeinen Lebensmittelrecht der EU verankert. “SOWOHL DER KOMMISSIONSVORSCHLAG ALS AUCH DER BERICHTSENTWURF VERSTOSSEN GEGEN DIESE BEIDEN GRUNDLEGENDEN EU-GESETZE. NEUE GENTECHNIK IN LEBENS- UND FUTTERMITTELN DARF NICHT VON DER DERZEITIGEN STRENGEN KENNZEICHNUNGSREGELUNG AUSGENOMMEN WERDEN”, BETONT REISENBERGER.

KENNZEICHNUNG ALS GRUNDRECHT DER LEBENSMITTELPRODUZENT:INNEN UND KONSUMENT:INNEN

Die Kennzeichnung erfordert ein hohes Maß an Rückverfolgbarkeit entlang der Lebensmittelkette und die Durchführung von Tests und Zertifizierungen. Wenn die Verbraucher:innen keine Lebensmittel kaufen wollen, die GVO enthalten oder aus GVO hergestellt sind (einschließlich Neuer Gentechnik), müssen Hersteller:innen und Einzelhändler:innen in der Lage sein, die erforderlichen Garantien dafür zu geben, dass ihre Lebensmittel frei von GVO sind. Diese Garantien können nur gegeben werden, wenn auf jeder Stufe der Lieferkette angegeben wird, ob Zutaten oder Rohstoffe verwendet werden, die GVO enthalten oder aus GVO hergestellt wurden. Durch die Abschaffung der obligatorischen Kennzeichnung neuer GVO macht es der Vorschlag der Europäischen Kommission unmöglich, zertifizierte GVO-freie Lebensmittel anzubieten.

Nach den derzeitigen GVO-Vorschriften der EU müssen Lebensmittel mit Zutaten wie Rapsöl aus gentechnisch verändertem Raps oder Cornflakes aus gentechnisch verändertem Mais auf dem Produkt als gentechnisch verändert oder aus GVO hergestellt gekennzeichnet werden. Im Jahr 2018 entschied der Europäische Gerichtshof, dass auch GVO der neueren Generation GVO sind und daher unter die EU-GVO-Vorschriften für Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Risikobewertung fallen.

“Die Kennzeichnung ist keine reine Formalität, sondern ein Grundrecht, das Landwirt:innen, Lebensmittelhersteller:innen, Einzelhändler:innen und Verbraucher:innen die Möglichkeit gibt, fundierte Entscheidungen zu treffen und zu entscheiden, was sie auf ihren Feldern anbauen, in ihren Produkten verwenden, in ihren Supermärkten verkaufen und essen. Wir alle haben das Recht, uns für gentechnikfreie Lebensmittel zu entscheiden. WIR FORDERN DIE EU-MINISTER:INNEN UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT AUF, DIE VORGESCHLAGENEN RECHTSVORSCHRIFTEN ABZULEHNEN UND NGT IM INTERESSE DER BÄUER:INNEN, DER KONSUMENT:INNEN UND DER UMWELT WEITERHIN STRENG ZU REGULIEREN UND ALS GENTECHNIK ZU KENNZEICHNEN”, SO BRIGITTE REISENBERGER ABSCHLIESSEND.

Selina Englmayer, GLOBAL 2000 Pressesprecherin,
+43 699 14 2000 26, selina.englmayer@global2000.at
Brigitte Reisenberger, GLOBAL 2000 Gentechniksprecherin,
+43 699 14 2000 69, brigitte.reisenberger@global2000.at

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