DE: Gericht verhängt fast Höchststrafe für Tierquälerei – Österreichs Justiz stellt Verfahren oft ein oder spricht Täter frei!

Zwei Jahre und 10 Monate als richtungsweisendes Urteil für heimische Justiz / Forderung an Justizministerin: Fünf Jahre Strafrahmen

Zwei Jahre und zehn Monate unbedingte Haft für Tierquälerei an landwirtschaftlich genutzten Tieren. Dieses richtungsweisende Urteil wurde kürzlich vom Höchstgericht bestätigt (siehe https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023135.html?nn=10690868). Was in Deutschland geht, davon können Österreichs Tierschützer nur träumen. Ein paar Beispiele der letzten Zeit: In Wien darf man ungestraft Hunde ermorden, in dem man sie vom Balkon wirft, in Tirol Kühe treten und schlagen, in Kärnten seine Kühe anschießen – alles Freisprüche.

PFOTENHILFE-Sprecher Jürgen Stadler: “Als Belohnung für Geständnisse bekommt man Verfahrenseinstellungen gegen Geldbußen. Was kommt als nächstes? Prämien dafür, dass man verspricht, nicht rückfällig zu werden? Wo leben wir eigentlich? Ist das alles nur ein Albtraum? Wann wacht die Justiz endlich auf? Bei Urteilen geht es ja auch um Generalprävention, also die abschreckende Wirkung auf mögliche weitere Täter. Die existiert hierzulande einfach nicht!”

Das Landesgericht Ried im Innkreis stellte in den letzten Monaten schon zwei Verfahren diversionell ein, wo Reiher aus dem Auto erschossen wurden oder mit illegalen Fallen langsam und qualvoll getötet wurden sowie eines, wo ein Hund im Wald ausgesetzt wurde und eines, wo ein Hund so lange an der Kette im Freien hängen musste, bis er sterbenskrank nur noch sofort erlöst werden konnte.  “Man denkt sich, dass wenigstens Tierquälerei an Haustieren wie Hunden oder Katzen strenger bestraft wird, weil auch Richter und Staatsanwälte Familien und Haustiere haben. Aber nein, auch dort hagelt es massenweise Diversionen, Freisprüche oder Bagatellstrafen. Wundert sich da wirklich noch jemand, dass es nicht weniger sondern immer mehr Tierquälereifälle gibt?”, zeigt sich Stadler empört. “Tatsächliche Haftstrafen gab es nur für Tierquälerei in Österreich unfassbarerweise überhaupt noch nie – trotz zwei Jahren Strafrahmen!”
Wer einen Malteser in Wien zu Tode tritt, bekommt 9 Monate, wer einen Hund geknebelt und gefesselt in Altlengbach in den Brunnen wirft und ertrinken lässt, 8 Monate. Wer 500 Schafe in NÖ ohne Betäubung hinrichtet, 3 bis 10 Monate. “Nein, kein Gefängnis, nur bedingt, und nach drei Jahren ist in der Regel alles wieder getilgt. Und das sind nur die abscheulichsten Fälle von Tierquälerei, die Spitze des Eisbergs”, ärgert sich Stadler. “Für die Vernachlässigung von Tieren oder routinemäßige Tierquälerei gibt es meist überhaupt nur lächerliche Geldstrafen, oft sogar nur Verwaltungsstrafen, insbesondere wenn es sich um landwirtschaftlich genutzte Tiere handelt. Telefonieren am Steuer, Schnellfahren, Falschparken, Tiere vernachlässigen und quälen – alles das Gleiche? In was für einem rückständigen Land leben wir eigentlich? Tierschutz ist seit 10 Jahren als Staatsziel in der Verfassung. Aber wer weiß das schon? Und wie wirkt sich das in der Praxis aus? Es wird einfach ignoriert!”

Tierschutzorganisation PFOTENHILFE
Jürgen Stadler
+43|664|848 55 50
juergen.stadler@pfotenhilfe.at
www.pfotenhilfe.at

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