Erneuerbaren-Förderpauschale soll auch 2024 ausgesetzt bleiben

ÖVP und Grüne sprechen sich im Wirtschaftsausschuss für Änderungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und im Ökostromgesetz aus

ÖVP und Grüne haben im Wirtschaftsausschuss für Änderungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und im Ökostromgesetz gestimmt, wodurch unter anderem für kommendes Jahr weiterhin die Erneuerbaren-Förderpauschale ausgesetzt bleiben soll. Im Plenum des Nationalrats ist für die Materie eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Oppositionsparteien konnten durchwegs einigen Punkten der Novelle etwas abgewinnen, äußerten aber auch einige Kritikpunkte und Fragen.

Mit einem Initiativantrag von ÖVP und Grünen soll außerdem die Revision der EU-Emissionshandelsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Dafür sprachen sich die Abgeordneten mit den Stimmen von ÖVP und Grünen aus. Für den Vollzug der EU-Verordnung zum CO2-Grenzsausgleichssystem bzw. dem sogenannten “Carbon Border Adjustment Mechanism” (kurz CBAM) soll zugleich das “CBAM-Vollzugsgesetz 2023” erlassen werden. Seitens der Opposition wurde die Form der kurzfristigen Vorlage der komplexen Materie als Initiativantrag kritisiert. Die SPÖ brachte daher einen Antrag auf Ausschussbegutachtung ein, der allerdings gegen die Stimmen von ÖVP und Grünen in der Minderheit blieb. Energieministerin Leonore Gewessler erläuterte diesbezüglich, dass einige der Bestimmungen EU-rechtlich bereits am 1. Jänner 2024 in Kraft treten.

ÄNDERUNGEN IM ERNEUERBAREN-AUSBAU-GESETZ UND IM ÖKOSTROMGESETZ

ÖVP und Grüne schlagen mit ihrem Initiativantrag eine Reihe von Änderungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und im Ökostromgesetz (ÖSG) vor (3741/A). So soll aufgrund der nach wie vor hohen Strompreise, der inflationsanheizenden Wirkung und der damit zusammenhängenden hohen finanziellen Belastung von Endverbraucher:innen etwa die Einhebung der Erneuerbaren-Förderpauschale sowie des Erneuerbaren-Förderbeitrags auch für 2024 ausgesetzt werden. Um die im EAG festgelegten Ausbauziele dennoch zu erreichen und damit die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern weiter zu reduzieren, werden laut Erläuterungen zur Finanzierung der entsprechenden Förderungen nach dem EAG und dem ÖSG für 2024 Bundesmittel im Rahmen des Bundesbudgets zur Verfügung gestellt.

Mit Ergänzungen im EAG soll außerdem die Transparenz der Preise für Fernwärme bzw. Fernkälte erhöht werden, indem der E-Control im Rahmen der Preismeldungen bessere Möglichkeiten für die Prüfung eingeräumt werden und eine Darstellung der Tarife im Tarifkalkulator erfolgen soll. Weitere Anpassungen im EAG betreffen Förderregeln wie etwa zur Inbetriebnahmefrist für Windkraftanlagen. Für sogenannte innovative Photovoltaikanlagen (z.B. gebäudeintegrierte) soll die Förderhöchstgrenze künftig 45 % der Investitionskosten betragen, zuzüglich der Zuschläge für kleine und mittlere Unternehmen. Für nicht innovative Photovoltaikanlagen soll die Höhe der Investitionsförderung hingegen wie bereits bisher mit maximal 30 % der Investitionskosten beschränkt sein, ebenso für Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen und Biomasse-Anlagen.

Die Änderungen im Ökostromgesetz betreffen Betreiber von Ökostromanlagen und ihre Möglichkeit, den in das öffentliche Netz eingespeisten Ökostrom zum Marktpreis gemäß ÖSG vergütet zu bekommen. Aufgrund der derzeit sehr dynamischen Entwicklung der Strompreise ergeben sich dabei erhebliche finanzielle Unsicherheiten sowie finanzielle Risiken für die Ökostromabwicklungsstelle, wie Energieministerin Gewessler erläuterte. Um dieses Vermarktungsrisiko zu minimieren, soll für entsprechende Marktpreisverträge eine Deckelung der Vergütung eingeführt werden, indem die auszuzahlende Vergütung nicht über den tatsächlich erwirtschaftbaren Day-Ahead-Preisen liegt. Geregelt werden soll dabei, in welchen Fällen die Deckelung zur Anwendung gelangen soll. Auch wird etwa die konkrete Berechnung der für die Deckelung relevanten mengengewichteten Day-Ahead-Stundenpreise festgelegt, wobei als Untergrenze 60 % des Marktpreises vorgesehen werden sollen.

Lukas Hammer (Grüne) zufolge ersparen sich Haushalte durch den neuerlichen Erlass der Erneuerbaren-Beiträge 110 €. Die Aufbringung der Förderfinanzierung aus Bundesmitteln hinterfragte etwa Gerald Loacker (NEOS). Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) erörterte, dass die Mittel dazu vorgesehen seien, dass die Investitionen in erneuerbare Energie weiter funktionieren. Für konkrete Zahlen dazu interessierte sich neben Loacker auch Alois Schroll (SPÖ), der allerdings anmerkte, dass man etwa auch durch Gewinnabschöpfung Mittel andenken könnte. Was die Aufgaben der E-Control zur Fernwärme betrifft, hinterfragte Schroll, ob nach erfolgter Ausschreibung nicht auch die Energieagentur ihre Arbeit aufnehme. Axel Kassegger (FPÖ) erachtet die E-Control als richtige Stelle für die Transparenz zur Fernwärme, wie er meinte.

Es brauche für den Ausbau der Erneuerbaren insofern Mittel für die Förderung, als diese durch den Erlass der Erneuerbaren-Pauschale in den letzten zwei Jahren nicht eingenommen worden seien, erörterte Ministerin Gewessler. Die Transparenz-Maßnahmen zur Fernwärme würden an die E-Control übertragen, weil diese etwa mit dem Tarifkalkulator viel Erfahrung in solchen Belangen habe, meinte sie zur entsprechenden Diskussion.

KOALITIONSANTRAG ZUR UMSETZUNG DER EU-EMISSIONSHANDELSRICHTLINIE UND ZUM EU-CO2-GRENZAUSGLEICH

Der EU-Mechanismus CBAM normiert einen CO2-Grenzausgleich für die Einfuhr bestimmter Waren aus Drittländern aus CO2-intensiven Industrien. Ziel ist es, damit unter anderem zu verhindern, dass die Bemühungen der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen durch einen Anstieg der Emissionen außerhalb der EU-Grenzen zunichtegemacht werden, indem die Produktion in Länder verlagert wird, in denen die Klimaschutzmaßnahmen weniger ambitioniert sind (sogenanntes Carbon Leakage), wie Lukas Hammer (Grüne) erläuterte. Die Implementierung von CBAM erfolgt in zwei Phasen; einer Übergangsphase mit Meldepflichten soll die CO2-Bepreisungsphase ab 1. Jänner 2026 folgen. Laut Erläuterungen besteht für diesen Rechtsakt eine unmittelbare Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten und es bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht. Mit dem Initiativantrag von ÖVP und Grünen soll die Ausgestaltung der nationalen Bestimmungen zum Vollzug der CBAM-Verordnung erfolgen (3778/A).

Ziel der im Antrag ebenso enthaltenen Novelle des Emissionszertifikategesetzes ist die Umsetzung einer Revision der EU-Emissionshandelsrichtlinie, durch die unter anderem der Reduktionspfad für den EU-Emissionshandel (ETS) – im Einklang mit dem EU-Emissions-Reduktionsziel für 2030 von minus 55 % im Verhältnis zu 1990 – angepasst wurde. Zusätzlich zu ETS-1 soll zudem ein zweites EU-Handelssystem für Emissionszertifikate, und zwar für Emissionen in den Gebäude- und Straßenverkehrssektoren sowie in zusätzlichen Sektoren (ETS-2) eingeführt werden.

Michaela Schmidt (SPÖ) erachtet es – neben ihrer Kritik an der Koalition zur Einbringung der Materie als Antrag – für problematisch, dass der Lenkungseffekt der Maßnahmen nicht funktioniere, zumal für nichtfossile Brennstoffe die Preise genauso gestiegen seien wie für fossile. Alois Stöger (SPÖ) brachte einen Antrag auf Ausschussbegutachtung ein, der in der Minderheit blieb. Ausschussvorsitzender Peter Haubner (ÖVP) erwähnte dazu, es gebe bis zur Plenarsitzung die Möglichkeit der parlamentarischen Begutachtung. Gerald Loacker (NEOS) meinte, dass er der Besteuerung von Ressourcenverbrauch positiv gegenüberstehe. Aber durch die Art der kurzfristigen Einbringung ohne Begutachtung habe er sich noch kein Bild von der Materie machen können. Auch Axel Kassegger (FPÖ) betonte, allein schon aus dem Grund der Einbringung “kurz vor Torschluss” könne er nicht zustimmen.

Da Teile der Materie EU-rechtlich am 1. Jänner in Kraft treten, brauche es Planbarkeit für die betroffenen Wirtschaftszweige und Anlagen, meinte dazu Ministerin Gewessler, verknüpft mit der Bitte, wenn es eine Mehrheit gebe, das Gesetz noch heuer zu beschließen. Was nichtfossile Brennstoffe betrifft, sei die beste Garantie für günstige Preise ein rascher Ausbau der erneuerbaren Energie. (Schluss Wirtschaftsausschuss) mbu

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