Bundesrat setzt finalen Schritt zum Beschluss des neuen Finanzausgleichs für die Periode 2024 bis 2028

Minister Brunner hebt Verankerung von verbindlichen Zielvorgaben und mehr Transparenz im Förderwesen hervor

Mit einer für die Länder sehr relevanten Gesetzesmaterie befasste sich heute der Bundesrat zu Beginn seiner Sitzung. Nach mehrmonatigen Verhandlungen über den neuen Finanzausgleich für die Periode 2024 bis 2028 einigten sich die Vertreter:innen von Bund, Ländern sowie Städten und Gemeinden auf ein jährliches Volumen von rund 3,4 Mrd. €. Auch wenn der grundsätzliche Aufteilungsschlüssel nicht verändert wurde, erhalten die Länder und Gemeinden etwa im Rahmen des neu geschaffenen Zukunftsfonds 1,1 Mrd. € mehr für die Bereiche Kinderbetreuung, Wohnen, Klimaschutz und Umwelt. Für die Umsetzung – der erst morgen auf der Tagesordnung stehenden – Gesundheitsreform wird eine weitere Milliarde Euro ausgeschüttet; ebenso wird der Pflegefonds 2024 auf 1,1 Mrd. € aufgestockt.

Mehr Mittel gebe es allerdings nur dann, wenn Reformen umgesetzt werden, betonte Finanzminister Magnus Brunner, der von einem Paradigmenwechsel sprach. Im Vergleich zum letzten Finanzausgleich würden die Länder und Gemeinden statt 300 Mio. € rund 2,4 Mrd. € an “frischem Geld” erhalten, um sich für die Herausforderungen des demographischen Wandels rüsten zu können. Als Erfolg wertete Brunner auch die Verpflichtung der Länder, in die Transparenzdatenbank einmelden zu müssen, wodurch eine bessere Übersicht über den Einsatz der Steuergelder erreicht werde.

Das Finanzausgleichsgesetz 2024 passierte mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ die Länderkammer. Einstimmig angenommen wurde die mit dem Finanzausgleich in Zusammenhang stehende Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes; die 15a-B-VG-Vereinbarung über die Etablierung einer gebietskörperschaftsübergreifenden Transparenzdatenbank wurde mehrheitlich beschlossen.  

ÖVP: ZUKUNFTSFONDS SETZT SCHWERPUNKTE IN DEN BEREICHEN KINDERBETREUUNG, UMWELT, KLIMASCHUTZ UND WOHNEN

Der Finanzausgleich, der die Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben zwischen den Gebietskörperschaften regelt, mobilisiere insgesamt 146 Mrd. € über den gesamten Zeitraum betrachtet, rechnete Christian Buchmann (ÖVP/St) vor. Besonders positiv sei, dass die Länder und Gemeinden zusätzlich 12,5 Mrd. € erhalten und dass mit dem Zukunftsfonds die richtigen Schwerpunkte bei Kinderbetreuung, Wohnen und Sanieren sowie bei Umwelt und Klima (Stichwort Heizkesseltausch) gesetzt würden. Außerdem gebe es zusätzliche Mittel für strukturschwache Gemeinden, für die Gesundheitsversorgung im niedergelassenen Bereich und den Ausbau des Personennahverkehrs inklusive der Schüler:innentransporte. Außerordentlich begrüße er die Novellierung des Transparenzdatenbankgesetzes. Es sei ihm immer schon ein großes Anliegen gewesen, dass Bürger:innen tagesaktuell einsehen können, wohin die öffentlichen Gelder fließen, unterstrich Buchmann. Bundesrat Markus Stotter (ÖVP/T) wies darauf hin, dass die Budgets für Gesundheit und Pflege nicht nur deutlich aufgestockt, sondern auch jährlich valorisiert werden. Dennoch seien die Gemeinden derzeit mit hohen Ausgaben konfrontiert, gab Stotter zu bedenken, diese Entwicklung müsse genau beobachtet werden.

GRÜNE: FINANZAUSGLEICH NIMMT WEICHENSTELLUNGEN IN ZUKUNFTWEISENDEN BEREICHEN VOR

Die langen Verhandlungen und schließlich der Abschluss des Finanzausgleichs hätten gezeigt, dass es in einer Demokratie besonders wichtig sei, die Dialogfähigkeit aufrechtzuerhalten, konstatierte Bundesrat Marco Schreuder (Grüne/W). Im Gegensatz dazu herrsche in der Länderkammer aufgrund einzelner Wortmeldungen von FPÖ-Vertreter:innen manchmal ein “Polit-Hooliganismus” und eine Brutalität, die er “wirklich nicht mehr ertrage”. Was die konkreten Inhalte des Finanzausgleichs betrifft, so ging Schreuder näher auf den Zukunftsfonds ein, der wichtige Akzente in den Bereichen Elementarpädagogik, Sanieren und Umweltschutz setze. Zentral dabei sei, dass sich alle Länder zu den vereinbarten Zielen bekannt haben und dass deren Erreichung auch evaluiert werde. Außerdem werde eine langjährige Forderung des Rechnungshofs umgesetzt und die Länder dazu verpflichtet, die relevanten Daten zu Leistungen und Förderungen der Transparenzdatenbank zur Verfügung zu stellen. Damit bekomme man erstmals eine umfassende Übersicht über die österreichische Förderlandschaft, war Schreuder überzeugt.

SPÖ ZEIGT SICH ÜBER FINANZIELLE LAGE DER KOMMUNEN BESORGT UND PLÄDIERT FÜR ZUSÄTZLICHE MITTEL

Sascha Obrecht (SPÖ/W) räumte zunächst ein, dass der Abschluss von Finanzausgleichsverhandlungen sicher zu den schwierigsten Aufgaben eines Finanzministers zähle. Aus Sicht der Sozialdemokratie würden im vorliegenden Gesetz aber die falschen Schwerpunkte gesetzt, was angesichts der viel zu hohen Inflation und des geringen Wirtschaftswachstums in Österreich sehr bedauerlich sei. Die Transparenzdatenbank sei prinzipiell eine gute Sache, urteilte Obrecht. Wenn man aber in Zukunft sicherstellen wolle, dass Gemeindeverbände auch einmelden können, dann halte er die Legistik “für unzureichend”. Seine Fraktion werde den Gesetzesmaterien zwar zustimmen, erklärte Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ/O), aber man hätte sich beim Finanzausgleich viel mehr gewünscht. Besonders besorgte zeigte er sich über die finanzielle Situation der österreichischen Kommunen, die aufgrund der steigenden Aufgaben und der sinkenden Einnahmen zu “Bittstellern degradiert” würden. Die Anzahl an sogenannten Abgangsgemeinden, also jenen, die kein ausgeglichenes Budget mehr erzielen können, nehme dramatisch zu. Er forderte im Konkreten die Rücknahme der Senkung der Körperschaftssteuer auf Unternehmensgewinne, die Nicht-Rückzahlung des gewährten Sondervorschusses in der Höhe von 300 Mio. € sowie zusätzliche Mittel, die direkt an die Gemeinden fließen sollten.

FPÖ: VIEL ZU GERINGE MITTEL FÜR LÄNDER UND GEMEINDEN

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ/O) begründete die Ablehnung des Finanzausgleichsgesetzes damit, dass ihm die Vereinbarung nicht weit genug gehe und die Länder und Gemeinden “ausgehungert” würden. Der Pakt müsste daher sofort wieder aufgeschnürt werden. Den Änderungen in Bezug auf die Transparenzdatenbank werde seine Fraktion hingegen zustimmen. Es sei sinnvoll, wenn etwa “gleichgelagerte Förderungen” überprüft und abgefragt werden können. Gerade in Zeiten der Teuerung müsse man darauf achten, dass Förderungen zielgerichtet und treffsicher ausbezahlt werden. Allerdings müsse weiterverfolgt werden, ob die Regelungen über die verpflichtenden Einmeldungen von Leistungen durch die Länder ausreichen werden.

NEOS VERMISSEN GRUNDLEGENDE REFORMEN UND WÜNSCHEN SICH EINE ECHTE ABGABENAUTONOMIE FÜR LÄNDER UND GEMEINDEN

Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) bezeichnete das neue Finanzausgleichsgesetz als eine “verpasste Chance”, da grundlegende Reformen wieder fehlen würden. Stattdessen pumpe die Regierung mehr Geld in ineffiziente Strukturen, bemängelte der NEOS-Bundesrat, und auch der Zukunftsfonds, der zwar einige positive Aspekte enthalte, lasse verbindliche Zielvorgaben missen. Was es brauche, seien eine radikale Entflechtung und Transparenz der Mittelflüsse zwischen den Gebietskörperschaften, mehr Aufgabenorientierung, Sanktionsmöglichkeiten sowie eine echte Abgabenautonomie für die Länder und Gemeinden. Denn die Ausgabenverantwortung müsse mit einer Einnahmenverantwortung einhergehen, betonte er. Wenig abgewinnen konnte Arlamovsky auch den Änderungen bei der Transparenzdatenbank, hier müsste es unter anderem zu einer Ausweitung des Kreises der Einsichtsberechtigten (z.B. Nationalrat und Bundesrat) kommen.

BRUNNER SIEHT PARADIGMENWECHSEL BEIM FINANZAUSGLEICH UND HEBT AUSBAU DER TRANSPARENZ BEI FÖRDERUNGEN HERVOR

Finanzminister Magnus Brunner sprach von einer sehr guten Lösung im Sinne der Länder, Städte und Gemeinden, die nach über einem Jahr an intensiven Verhandlungen einstimmig paktiert worden sei. Der Finanzausgleich ziele auf eine korrekte und gerechte Verteilung des Steuergelds ab, wobei sich am Ende des Tages das Bekenntnis zu einer gesamtstaatlichen Verantwortung durchgesetzt habe. Brunner hob vor allem das neue Instrument des Zukunftsfonds hervor, der sicherstelle, dass die gemeinsam vereinbarten Ziele auch erreicht werden müssen. Der Weg dorthin sei aber den Ländern und Gemeinden überlassen, betonte der Ressortchef. Da aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Sanktionen für die Nichterfüllung von Zielen umsetzbar wären, habe man den Weg der Anreize gewählt. Sobald nämlich bestimmte konkrete Vorgaben erreicht seien, könnten die Kommunen die restlichen Gelder für andere Zwecke verwenden. Neben einem einmaligen Sondervorschuss würden zudem strukturschwache Gemeinden stärker gefördert, die von den schwierigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besonders betroffen seien. Gemessen an der Kaufkraft schneide aber Österreich im europäischen Vergleich sehr gut ab und liege unter den Top 3, stellte Brunner in Richtung des Bundesrats Sascha Obrecht (SPÖ/W) fest. Beim Faktor Konsum, der für den Wohlstand eines Landes entscheidend sei, rangiere Österreich sogar unter den Top 2. Dies sei eine Bestätigung dafür, dass die Unterstützungsleistungen sowie die strukturellen Reformen – von der Abschaffung der kalten Progression bis hin zur Steuerreform – ihre Wirkung gezeigt hätten. Ein wichtiger Punkt in den Verhandlungen sei für Brunner die Frage der Transparenz gewesen. Nun werde die Transparenzdatenbank ausgebaut, in die auch die Länder verpflichtend einmelden müssten. Damit könne man etwaige Doppelförderungen leichter erkennen, resümierte der Finanzminister.

KOSTENLOSES NACHHOLEN VON BASISBILDUNG UND PFLICHTSCHULABSCHLÜSSEN WIRD WEITER GEFÖRDERT

Mehrheitlich beschlossen (ohne Zustimmung der FPÖ) wurde auch eine weitere Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern, die den Bildungssektor betraf. Darin geht es um die Weiterführung des Förderprogramms für Personen ohne ausreichende Basisbildung bzw. zum Nachholen eines Pflichtschulabschlusses. Dafür werden im Zeitraum 2024 bis 2028 insgesamt 117,2 Mio. € bereitgestellt. (Fortsetzung Bundesrat) sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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