Bundesrat: Mehrheit für höheren Pensionsbonus für längeres Arbeiten

Änderungen beim System der Kontrollen zur Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit

Einen höheren Pensionszuschlag wird es künftig für jene geben, die über das Regelpensionsalter hinaus weiterarbeiten. Der Bundesrat hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass der jährliche Bonus dafür von 4,2 % auf 5,1 % erhöht wird. Bezogen werden kann der Pensionsbonus für maximal drei Jahre. Außerdem wird der Bund – vorerst für zwei Jahre befristet – einen Teil der Pensionsbeiträge von Beschäftigten übernehmen, die in der Pension erwerbstätig sind. Ziel des Vorhabens ist es, dem bestehenden Fachkräftemangel zu begegnen und einen Anreiz für längeres Arbeiten zu schaffen. Verlängert werden auch die Bestimmungen über Corona-Tests, -Medikamente und -Impfstoffe.

In der Minderheit blieb ein in der Sitzung eingebrachter Entschließungsantrag, mit dem die SPÖ die Abschaffung der aus ihrer Sicht ungerechten Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung gefordert hatte. Mehrheitlich passierte eine Regierungsvorlage mit Änderungen beim Kontrollsystem für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit den Bundesrat.

TOLERANZGRENZE BEI ZUVERDIENST

Mit den per Initiativantrag der Koalitionsfraktionen auf den Weg gebrachten Neuregelungen müssen Personen, die in Pension, aber erwerbstätig sind, in den nächsten beiden Jahren nur für jenen Teil des Zuverdienstes Pensionsbeiträge leisten, der über der doppelten Geringfügigkeitsgrenze liegt – 2024 voraussichtlich rund 1.037 €. Für den restlichen Teil springt der Bund ein, was eine Entlastung von bis zu 106,28 € für die Betroffenen bedeutet. Von der Regelung umfasst sind nicht nur ASVG-Versicherte, sondern auch der GSVG- und BSVG-Bereich. Die Beitragsübernahme gilt nur für Bezieher:innen einer Eigenpension, wie klargestellt worden war. Auch darf die Pension insgesamt 94,28 % der gesamten Bemessungsgrundlage (derzeit: 91,76 %) nicht überschreiten.

Für Personen, die eine Korridor- bzw. eine Schwerarbeitspension beziehen, wird eine Toleranzgrenze beim erlaubten Zuverdienst eingeführt. Ein Überschreiten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2024 voraussichtlich 518,44 €) führt nicht mehr automatisch zum Wegfall der Pensionsleistung, sofern die Überschreitung nur geringfügig ist (jährlich nicht mehr als 40 % der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze, 2024 damit voraussichtlich rund 207 €).

Festgelegt wird auch, dass aus der jährlichen Pensionskontoinformation für ältere Beschäftigte klar hervorgehen muss, welche Auswirkung ein unterschiedliches Pensionsantrittsalter auf die Pension des bzw. der Versicherten hat. Um die bereits bestehende Pflicht von Arbeitgeber:innen zu unterstreichen, dass sie Teilzeitbeschäftigte über im Betrieb frei werdende Arbeitsplätze mit höherer Arbeitszeit – oder neue Vollzeitstellen – informieren, wird darüber hinaus ein Schadenersatzanspruch von jeweils 100 € für betroffene Teilzeitbeschäftigte eingeführt. Bei den Anspruchsvoraussetzungen für Altersteilzeit soll sich eine zwischenzeitlich längere selbstständige Tätigkeit künftig nicht mehr nachteilig auswirken.

DEBATTE ÜBER LÄNGERES ARBEITEN

Die SPÖ werde bei dem Thema längeres Arbeiten sicher nicht zustimmen, meinte dazu Korinna Schumann (SPÖ/W). Die Maßnahme koste jede Menge Steuergeld und sei ein Programm für ganz wenige. Es gelte vielmehr, sich darüber Gedanken zu machen, wie man Menschen in guter Kondition bis zum Pensionsantrittsalter bringe. Darüber hinaus brauche es eine Exit-Variante wie eine Schwerarbeiterregelung in besonders belasteten Berufen wie etwa in der Schichtarbeit oder in der Pflege. Zudem sprach sich Schumann für ein Bonus-Malus-System aus, je nachdem, ob Unternehmen ältere Menschen beschäftigen oder nicht.

Wenig Erfolg sagte Günter Pröller (FPÖ/O) dem Bonus für längeres Arbeiten voraus, zumal er nur einen kleinen Teil an Menschen betreffe. Nicht geschafft habe es die Bundesregierung, das Arbeitsumfeld zu attraktivieren. So müsse etwa mehr Netto von Brutto übrigbleiben und generell das Arbeitsumfeld verbessert werden, um gesund in Pension gehen zu können. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) zufolge ist die Erwerbsquote in Österreich bereits vor dem Regelpensionsalter stark unterdurchschnittlich. Dieses Problem werde nicht berücksichtigt. Für viele werde es außerdem günstiger sein, die Pension zu beziehen und nebenbei zu arbeiten, anstatt den Bonus in Anspruch zu nehmen und voll im Erwerbsleben zu bleiben. Aus seiner Sicht werde daher die Erwerbsquote durch die Maßnahmen nicht stark steigen. Auch die Belastung des Pensionsversicherungssystems werde nicht angegangen, kritisierte Arlamovsky.

Demgegenüber wird aus Sicht von Philipp Kohl (ÖVP/B) mit dem Bonus dem Fachkräftemangel entgegengetreten, indem Anreize gesetzt würden weiterzuarbeiten. Wichtig sei auch die Verdopplung der Geringfügigkeitsgrenze beim Zuverdienst in diesem Bereich. Ein Meilenstein werde aus Sicht von Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) gesetzt, um für jene, die in Pension gehen können, die Arbeit zu attraktivieren. Die Wirtschaft brauche Menschen, die bereit sind, über das Regelpensionsalter hinaus zu arbeiten. Sie hoffe auch, dass künftig dafür weitere Maßnahmen gesetzt würden, wie etwa in Form eines Steuerabsatzbetrags. Altersgerechte Arbeitsplätze seien auch ihr ein Anliegen. Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) räumte aus ihrer Sicht ein, dass es noch weitere Schritte brauche, um bessere Rahmenbedingungen für ältere Menschen im Berufsleben zu schaffen.

Sozialminister Johannes Rauch betonte, dass das österreichische Pensionssystem sicher sei. Eine Erhöhung des Regelantrittsalters sei nicht geplant oder in Absicht. Je nach Berufsgruppe – wie etwa im Bau oder in der Pflege – stelle es eine Herausforderung dar, dass die Arbeitsbedingungen bis zum Regelpensionsalter passen. Aus seiner Sicht brauche es nicht eine “Exitstrategie” sondern eine “Übergangsstrategie”, um vor der Pension etwa innerhalb des Unternehmens die Chance zu bekommen, dort zu bleiben und Wissen weiterzugeben. Eine Neuregelung brauche es aus seiner Sicht bei der Schwerarbeiterregelung auf Kalorienbasis, die mittlerweile untauglich geworden sei. Auch die Darstellung des Pensionskontos sollte aus seiner Sicht modernisiert werden.

REGELN FÜR CORONA-TESTS, MEDIKAMENTE UND IMPFSTOFFE VERLÄNGERT

Mit einem Abänderungsantrag hatten die Koalitionsfraktionen zuvor im Nationalrat in diesem Zusammenhang auch Änderungen in einem anderen Bereich auf den Weg gebracht. Demnach werden die Bestimmungen zur Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich bis Ende März 2024 verlängert. Das pauschale Honorar für die Abgabe von Corona-Medikamenten sollen Apotheken ebenfalls länger als vorgesehen erhalten, nämlich bis Ende Jänner 2024. Auch die haushaltsrechtliche Ermächtigung für den Gesundheitsminister zur Verfügung über COVID-19-Impfstoffe wird mit der Änderung weiter bestehen und bis Ende Juni 2024 gelten. Für die Ermächtigung über Corona-Arzneimittel ist eine Frist bis Ende April 2024 vorgesehen. Alle vom Abänderungsantrag betroffenen Regelungen wären mit Ende des Jahres 2023 ausgelaufen.

KONTROLLSYSTEM FÜR LEBENSMITTELSICHERHEIT UND TIERGESUNDHEIT

Die Regierungsvorlage mit Änderungen beim System der Kontrollen zur Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit trägt nationalen und unionsrechtlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte in den Bereichen Verbrauchergesundheit sowie in der Veterinär- und Lebensmittelverwaltung Rechnung. Es geht dabei vor allem um formale Änderungen wie etwa die rechtliche Verankerung jahrelang etablierter Abläufe in der Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbehörden und die Zusammenziehung bislang verstreuter Rechtsgrundlagen in einem Gesetz. Rechtlich neu verankert wird die zentrale Speicherung der Proben- und Kontrolldaten des Verbrauchergesundheitsregisters. (Fortsetzung Bundesrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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