Bundeskanzler gefährdet Gesundheit von Kindern mit Variationen der Geschlechtsmerkmale

Nach Veröffentlichung des sogenannten „Österreichplans“ von Bundeskanzler und ÖVP-Chef Karl Nehammer wird klar, dass Kinder- und Minderheitenrechte massiv gefährdet werden, sollte dieses Programm umgesetzt werden.

Nicht nur zeichnet sich die Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend, Susanne Raab, seit bald 2 Jahren durch eine Blockade zum Schutz von Kindern mit Variationen der Geschlechtsmerkmale aus, nun bezieht auch Karl Nehammer in seinem „Österreichplan“ Stellung zu Geschlechter-Themen und gefährdet darin die Rechte und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Österreich.

Auf Seite 36 des „Österreichplans“ ist unter der Überschrift „Kinderschutzpaket“ zu lesen, dass „bis 2030“ ein „Verbot von Hormonbehandlungen unter 18 Jahren, sofern keine medizinischen Gründe vorliegen“ umzusetzen sei. Dies wirkt für manche vielleicht im ersten Moment unterstützenswert, allerdings retten Hormonbehandlungen nicht selten schlicht Leben. Dazu zählen auch Hormonblocker, um trans- und intergeschlechtlichen Jugendlichen mehr Zeit für ihre psychische Entwicklung zu geben. TransX hat schon anschaulich in deren Presseaussendung erklärt, wie schwerwiegend sich ein solch angedachtes Verbot auf trans Jugendliche auswirken würde. Diese Forderung Nehammers stützt sich keineswegs auf Expert*innen-Wissen. Im Gegenteil, es geht um Stimmenfang und Polarisierung auf dem Rücken von trans, inter* und nicht-binären Kindern und Jugendlichen.

Ebenso geht es weiter auf Seite 57 mit der geforderten sprachlichen Auslöschung von Menschen, die nicht weiblich oder männlich sind. Diese Menschen existieren aber und haben Rechte, und zwar die gleichen wie Frauen und Männer. Es ist unglaublich, wie hier eine Minderheit, die sich so mühsam Respekt, Sichtbarkeit und Akzeptanz in der Gesellschaft erarbeitet und niemandem etwas durch geschlechtliche Gleichstellung wegnimmt, wieder vermehrt angegriffen wird. Sollen wir uns wieder verstecken und wohl am besten gar nicht erst existieren?

Selbstvertretungsorganisationen und Menschenrechts-Expert*innen arbeiten seit Jahrzehnten daran, dass Bewusstsein und Wissen zu Intergeschlechtlichkeit und für die Bedarfe und Realitäten von intergeschlechtlichen Menschen geschaffen werden. Genauso lange wird kritisiert, dass Operationen an den Genitalien, hormonelle und andere Behandlungen häufig nicht aus gesundheitlichen, sondern aus sozialen Gründen an Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden, wenn ihre Körper nicht den Normvorstellungen von weiblichen oder männlichen entsprechen. Anstatt diesen oftmals gerügten Missstand – wie zuletzt auch wieder von Volksanwalt Bernhard Achitz gefordert – anzugehen und dem entsprechenden von Expert*innen erstellten Gesetzes-Entwurf des Justizministeriums zu zustimmen, wird von der ÖVP stattdessen ein Verbot gefordert, das lediglich dazu dienen soll, selbstbestimmte Behandlungen zu unterbinden.

„Bis jetzt werden bei Variationen der Geschlechtsmerkmale schnell ‚medizinische Gründe‘ gefunden, ohne dass tatsächlich eine gesundheitliche Notwendigkeit für schwerwiegende geschlechtsverändernde Eingriffe besteht“, so Tinou Ponzer, Obmensch von VIMÖ. Intergeschlechtliche Menschen machen somit oft die Erfahrung von Operationen an ihren Geschlechtsorganen, wodurch sie überhaupt erst krank werden und hormonelle Behandlungen benötigen, die sie ohne Eingriff nicht benötigt hätten, weil sie nicht mehr ausreichend mit Hormonen versorgt sind.
Wir fragen uns, wieviel Leid noch erzeugt werden soll, anstatt dass Kinder jeglichen Geschlechts und jeglicher Ausprägung ihrer Geschlechtsmerkmale und Identität tatsächlich in Österreich geschützt und ohne Traumatisierung aufwachsen können.

Tinou Ponzer +4373228700200, VIMÖ

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