Rechtssieg vor dem Obersten Gerichtshof

Enteignete aufgrund der 110 kV-Freileitung Ried-Raab erhalten gerechte Entschädigung nach jahrelangem Kampf

Seit Jahren kämpften die enteigneten Personen für eine gerechte Entschädigung nachdem sie vor sechs Jahren aufgrund der 110 kV Stromleitung Ried-Raab enteignet wurden. Die 110 kV Freileitung zwischen Ried und Raab ist bereits errichtet und seit Juni 2022 in Betrieb. Dafür wurden 75% der betroffenen Grundeigentümer von der Behörde bereits ab dem Jahr 2018 rechtkräftig enteignet. Fast 25 Jahre haben die Grundeigentümer und Anrainer um eine Verkabelung gekämpft. Die Grundstücke wurden sogar kostenlos für eine Verkabelung angeboten. Diese Angebote wurden stets zurückgewiesen. Der Beschluss des Obersten Gerichtshofs bestätigt nun, dass ihre Forderungen berechtigt waren und dass die bisherigen Entschädigungen unzureichend waren. 

Für Rückfragen steht Ihnen Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List als rechtsfreundlicher Vertreter der enteigneten Personen unter der Telefonnummer 0664/4276465 oder per E-Mail: office@ralist.at jederzeit gerne zur Verfügung.

List Rechtsanwalts GmbH

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