Neue Psychotherapieausbildung: Einrichtung eines zweijährigen Masterstudiengangs mit 500 Plätzen ab 2026 im Plenum beschlossen

LGBTIQ-Bericht zeigt hohes Maß an Alltagsdiskriminierung auf

Fast 34 Jahre nach Inkrafttreten des ersten Psychotherapiegesetzes wird die Ausbildung nun akademisiert und auf völlig neue Beine gestellt. Ab 2026 wird es somit erstmals möglich sein, sich an Universitäten und Fachhochschulen zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ausbilden zu lassen. Zentraler Bestandteil des heute im Nationalrat mit den Stimmen aller Fraktionen außer der SPÖ beschlossenen Gesetzesentwurfs ist die Einrichtung eines zweijährigen Masterstudiengangs mit insgesamt 500 Ausbildungsplätzen.

Die Vertreter:innen der Regierungsfraktionen sprachen von einem Meilenstein, einer schon längst überfälligen Neuregelung und einem wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung der Bevölkerung. Nachdem die Psychotherapie bisher der letzte hochrangige und eigenverantwortlich tätige Gesundheitsberuf ohne akademische Ausbildung war, soll damit auch ein Zeichen der Anerkennung gesetzt werden.

Die SPÖ blieb bei ihrer ablehnenden Haltung zum Gesetz und begründete ihre Kritik mit der Beschränkung der Studienplätze sowie mit den für den dritten Ausbildungsteil noch immer anfallenden Kosten in der Höhe von geschätzten 10.000 bis 20.000 €.

Gesundheitsminister Johannes Rauch räumte ein, dass es noch immer Mängel in der psychosozialen Versorgung der Bevölkerung gebe. Gerade deshalb sei das nun vorliegende Gesetz so wichtig, weil der Zugang zum Beruf deutlich erleichtert und “im Grunde kostenfrei” gestaltet werde. Er führte zudem ins Treffen, dass durch die Einbeziehung der Fachhochschulen noch weitere Studienplätze über die vorgesehenen 500 hinaus geschaffen werden können.

Auf der Agenda stand auch noch der LGBTIQ-Gesundheitsbericht aus dem Jahr 2022, der mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS zur Kenntnis genommen wurde.

500 MASTERSTUDIENPLÄTZE AB 2026 FÜR BREITEN UND KOSTENGÜNSTIGEN ZUGANG

Fast 34 Jahre nach Inkrafttreten des ersten Psychotherapiegesetzes wird die Ausbildung nun akademisiert und auf völlig neue Beine gestellt. Nachdem die Psychotherapie bisher der letzte hochrangige und eigenverantwortlich tätige Gesundheitsberuf ohne akademische Ausbildung war, soll damit auch ein Zeichen der Anerkennung gesetzt werden.

Die im Rahmen des zweijährigen Masterstudiengangs vorgesehenen 500 Plätze pro Jahr, die im Universitätsgesetz verankert wurden, sollen im ganzen Bundesgebiet verteilt angeboten werden, heißt es in der Novelle . Durch einen im Ausschuss angenommen Abänderungsantrag, der die Einrichtung des Studiengangs an “allen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen” ermöglicht”, wurden auch die Fachhochschulen einbezogen. Die dafür anfallenden Kosten müssen aber von den Trägern selbst übernommen werden.

Zulassungsvoraussetzung für das neue Masterstudium ist ein fachlich einschlägiges Bachelorstudium bzw. die Berechtigung zur Ausübung bestimmter Berufe. Die Liste umfasst neben Psychologie und Medizin auch Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Musiktherapie, Psychosoziale Beratung, Medizinisch-Technische Dienste, diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie Hebammen.

Der dritte Ausbildungsteil besteht aus einer postgraduellen Fachausbildung bei anerkannten psychotherapeutischen Fachgesellschaften und aus Praktika mit Patientenkontakt, während der man schon unter Supervision arbeiten kann. Die praktische Ausbildung muss – mit Ausnahme der Selbsterfahrung und der Lehrsupervision – in psychiatrisch-psychosomatischen Einrichtungen absolviert werden. Ein Teil davon ist auch im niedergelassenen Bereich, insbesondere in psychotherapeutischen Lehrpraxen und Praxisgemeinschaften, möglich.

Auf diese Weise sollen die Studierenden mit den unterschiedlichen Settings, in denen Psychotherapie stattfindet, vertraut gemacht werden. Ziel ist die Absolvierung eines Teil der praktischen Ausbildung in Beschäftigungsverhältnissen, um die Versorgungssituation zu verbessern. Abgeschlossen wird das Studium mit einer staatlichen Approbationsprüfung.

SPÖ ÜBT WEITERHIN KRITIK AN ZUGANGSBESCHRÄNKUNGEN UND HOHEN KOSTEN FÜR DEN DRITTEN AUSBILDUNGSTEIL

Es bestehe kein Zweifel daran, dass es in Österreich eine gute Psychotherapieausbildung an öffentlichen Universitäten brauche, betonte SPÖ-Klubobmann Philip Kucher. Mit der von ÖVP und Grünen vorgeschlagenen Umsetzung könne man aber nicht zufrieden sein, da gleich wieder ein Deckel eingezogen und Zugangsbeschränkungen festgelegt würden. Und das mit dem Wissen, dass sich allein im letzten Jahr 594 Psychotherapeut:innen in das Berufsregister eingetragen haben. Er halte es auch für einen Tabubruch, wenn einerseits öffentliche Studienplätze angeboten werden, der Abschluss des Studiums aber weiterhin “von der Brieftasche der Eltern abhänge”, zumal der dritte Ausbildungsteil mit hohen Kosten verbunden sei. Fehlen würde ihm weiters eine klare Abgrenzung zwischen den einzelnen Bereichen (Psychotherapie, Psychiatrie, klinische Psychologie) sowie das “Zusammenwerfen” der zahlreichen und unterschiedlichen Schulen in Cluster.

Seine Fraktionskollegin Gabriele Heinisch-Hosek schloss sich der grundsätzlichen Kritik an und forderte deutlich mehr Mittel, um eine kostenfreie Psychotherapieausbildung für alle (d.h. ohne Zugangsbeschränkungen) anbieten zu können. Der dazu von ihr eingebrachte Entschließungsantrag fand keine Mehrheit. Rudolf Silvan (SPÖ) ging ebenso wie seine Vorredner auf die versprochene Patientenmilliarde ein, die nie Realität geworden sei. Das Gegenteil sei der Fall, erklärte er, denn allein die ÖGK würde einen Verlust von fast 400 Mio. € ausweisen. Vor diesem Hintergrund sei es auch schwierig, langfristige Verträge mit Psychotherapeut:innen abzuschließen, gab Silvan zu bedenken. Leider wurde mit der Novelle die große Chance vertan, den Grundstein für eine flächendeckende und gute Versorgung zu legen.

GRÜNE: WEITERER WICHTIGER BAUSTEIN ZUR VERBESSERUNG DER PSYCHOSOZIALEN VERSORGUNG IN ÖSTERREICH

Die SPÖ hätte über 30 Jahre lang die Chance gehabt, die Psychotherapieausbildung besser zu machen, hielt Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) dem SPÖ-Klubobmann entgegen. Bisher mussten oft bis zu 80.000 € für die Ausbildung an privaten außeruniversitären Einrichtungen aufgebracht werden; dies werde nun wesentlich günstiger. Außerdem können die Student:innen bereits im dritten Abschnitt unter Supervision arbeiten. Was die Kritik am Kontingent von 500 Plätzen betrifft, so dürfe man nicht vergessen, dass es ein zusätzliches Angebot durch die Fachhochschulen geben werde, die im Rahmen eines Abänderungsantrags noch einbezogen wurden. Das Gesetz sei definitiv ein Meilenstein, da es eine “ordentliche” und qualitätsvolle dreigliedrige Ausbildung” im Bereich der Psychotherapie bringe, resümierte Schallmeiner. Die Novelle werde auch dazu führen, dass “neue Leute in den Beruf kommen”, da man in Hinkunft nicht mehr reich sein müsse, um Psychotherapeutin oder Psychotherapeut zu werden, zeigte sich Sibylle Hamann (Grüne) erfreut.

ÖVP: MODERNISIERUNG UND AKADEMISIERUNG DER AUSBILDUNG FÜR PSYCHOTHERAPIE

Psychotherapie habe in Österreich und vor allem in Wien eine lange Tradition, erinnerte Josef Smolle (ÖVP). Seit 1991 habe es dafür einen berufsrechtlichen Rahmen gegeben, der nun aktualisiert und an die neuen Herausforderungen angepasst werde. Vor allem werde die Ausbildung akademisiert und an die Universitäten und Fachhochschulen verlagert. Damit sei die Ausbildung nicht mehr nur mehr zahlungskräftigem Klientel vorbehalten, hob Smolle hervor. Die Limitierung mit 500 Plätzen sei aus seiner Sicht gut begründbar und habe auch damit zu tun, dass für die vergleichbare Ausbildung in Deutschland Zugangsbeschränkungen gelten würden. Würde man keinen Deckel einführen, dann wären die Unis komplett überlaufen, warnte er. In der postgraduellen Phase könnten die Absolvent:innen bereits unter Supervision beruflich tätig sein, informierte er. Ziel sei es, dass ein großer Anteil davon in einem Angestelltenverhältnis stattfinde. Nun seien die Länder und Spitäler gefordert, entsprechende Ausbildungsstellen einzurichten.

Angela Baumgartner (ÖVP) gab zu bedenken, dass mindestens 23 % der Bevölkerung pro Jahr von psychischen Erkrankungen betroffen seien, aber nur 14 % vom Versorgungssystem erfasst würden. Umso wichtiger sei, dass es mehr Bewusstsein bezüglich der psychischen Krankheiten gebe und mehr Psychotherapeut:innen ausgebildet werden, merkte ÖVP-Vertreterin Bettina Rausch-Amon an. Werner Saxinger (ÖVP) ging vor allem auf die im Zuge der Gesundheitsreform festgeschriebene verbindliche und vernünftige Patientenlenkung ein. Dies sei wichtig, um das gute Gesundheitssystem nicht zu destabilisieren.

FPÖ FÜHRT HOHEN BEDARF AN PSYCHOTHERAPEUT:INNEN AUF DAS “KATASTROPHALE KRISENMANAGEMENT” WÄHREND DER CORONA-PANDEMIE ZURÜCK

Seine Fraktion unterstütze die Novelle, da sie nicht nur eine Akademisierung der Ausbildung, sondern auch die massive Reduktion der Kosten sowie die Einbeziehung der Fachhochschulen bringe, erklärte FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak. Kritisieren müsse man aber die Tatsache, dass das Gesetz zu spät komme und dass die für die Patient:innen anfallenden Kosten nicht zur Gänze übernommen werden. Dies bedeutet, dass die Betroffenen noch immer bis zu zwei Drittel der Behandlungskosten selbst tragen müssten. Gleichzeitig sei der Bedarf an Psychotherapeut:innen enorm hoch, was nach Ansicht von Kaniak vor allem durch das “katastrophale Krisenmanagement” während der Corona-Pandemie auslöst worden sei. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen sei eine massive Zunahme an Belastungs-, Angst- und Essstörungen bis hin zu Selbstmordgedanken feststellbar.

NEOS BEKLAGEN DIE VIEL ZU LANGEN WARTEZEITEN UND DIE HOHEN KOSTEN FÜR DIE PATIENT:INNEN

Für Fiona Fiedler (NEOS) handelte es sich um eine längst überfällige und langfristige Systemänderung, die von ihrer Fraktion seit etlichen Jahren gefordert wurde. Psychotherapie sei ein ganz wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung, die derzeit aber nur einem Viertel all jener Patient:innen, die psychische Erkrankungen haben, zugute komme. Mittlerweile sei auch schon ein Drittel der Frühpensionierungen auf psychische Krankheiten zurückzuführen, zeigte Fiedler auf, was Kosten in der Höhe von rund einer Milliarde Euro verursachen würde. Yannick Shetty (NEOS) sah vor allem die finanzielle Frage weiterhin ungelöst, da ein “gebrochener Haxn” noch immer anders behandelt werde als eine “gebrochene Seele”. In einem Entschließungsantrag setzten sich beide Abgeordnete für eine weitere Verbesserung der finanziellen Abdeckung der notwendigen psychischen Versorgung der Bevölkerung durch die Versicherungsträger ein; dieser Antrag fand keine Mehrheit.

LGBTIQ+ GESUNDHEITSBERICHT ZEIGT HOHES MASS AN ALLTAGSDISKRIMINIERUNG AUF

Laut einer Umfrage würden lesbische, schwule, bisexuelle, queere, trans- und intergeschlechtliche Personen unter einem hohen Maß anAlltagsdiskriminierung leiden, was negative Auswirkungen sowohl auf psychischer als auch auf physischer Ebene zur Folge habe. Diese vom Gesundheitsressort in Auftrag gegebene Befragung war Ausgangspunkt für den LGBTIQ+ Gesundheitsbericht 2022, der heute im Plenum behandelt wurde.

Zwar gaben rund 60 % der 1.047 Befragten an, mit ihrem allgemeinen Gesundheitszustand zufrieden zu sein, viele würden jedoch unter Depressionen leiden bzw. haben daran gelitten, heißt es im Bericht. Besonders rund um ein Coming-out ist die psychische Belastung demnach groß und wird durch Diskriminierungserfahrungen verstärkt. Auch von Stigmatisierungen und Demütigungen durch Gesundheitspersonal – etwa durch unangebrachte Kommentare – sowie von aufgeschobenen medizinischen Behandlungen zur Änderung des Geschlechts wegen der bestehenden Überlastung des Gesundheitssystems wurde berichtet.

Es handle sich um den ersten Bericht in dieser Form, der natürlich ausbaufähig sei, räumte Bundesminister Johannes Rauch ein. Erste Maßnahmen würden aber bereits umgesetzt, so werde man etwa mit Sensibilisierungsprogrammen reagieren. Weitere Anstrengungen lege man auf den Ausbau der Datenlage sowie auf die Verbesserung der psychosozialen Versorgung.

Mario Lindner (SPÖ) begrüßte den Bericht, da er die bestehenden Probleme klar aufzeige. Vor allem im Bereich der psychischen Gesundheit gebe es einen großen Handlungsbedarf, da Depressionen, Angststörungen oder posttraumatische Belastungsstörungen zum Alltag vieler queerer Menschen gehören würden. Dabei hätten vor allem Transpersonen die “schlechtesten Karten”. Ein von ihm eingebrachter Entschließungsantrag enthielt die Forderung nach Erstellung eines nationalen Aktionsplans zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung von LGBTIQ+ Personen. Nach Ansicht von Verena Nussbaum (SPÖ) würden Menschen mit Behinderungen, die oft unter Mehrfachdiskriminierungen leiden würden, noch viel zu wenig Beachtung finden. Jeder Mensch habe ein Recht auf ein gutes Leben und eine gute Gesundheitsversorgung, unterstrich Nussbaum.

Auch David Stögmüller (Grüne) äußerte sich besorgt darüber, dass 80 % der befragten Personen angegeben haben, bereits einmal Suizidgedankten gehabt zu haben. Erstmals liege ein Bericht vor, der belege, dass die LGBTIQ-Community von strukturierter und internalisierter Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsmerkmale oder des Lifestyles betroffen sei. Zudem verwies er darauf, dass besonders bei intergeschlechtlichen Personen ein hohes Ausmaß an Diskriminierung festzustellen sei. Da man alles “schwarz auf weiß” nachlesen könne, dürfen die Probleme nicht mehr ignoriert werden. Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) zeigte sich erfreut darüber, dass in den letzten Jahren in Bezug auf die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen mehr weitergegangen sei als jemals zuvor.

Die ÖVP-Abgeordneten Nico Marchetti und Juliane Bogner-Strauß sprachen von einem wertvollen und wichtigen Bericht. Nun sei es möglich, sachlich und wissenschaftsbasiert über die damit verbundenen Themen zu diskutieren. Wichtig sei vor allem, dass in Bezug auf die hohe Anzahl an psychischen Erkrankungen etwas getan werde, war Bogner-Strauß überzeugt. Überdies hielt sie eine Sensibilisierung von Gesundheitspersonal für wichtig.

Der Bericht sei ein guter erster Schritt, aber qualitätsmäßig noch ausbaufähig, meinte Yannick Shetty (NEOS). Viel zu wenig würde seiner Meinung nach gegen Hasskriminalität getan, die deutlich am Ansteigen sei. Auch die sogenannten Homo-Heilungen müssten endlich unter Strafe gestellt werden.

Der Bericht befasse sich mit rund 1,7 % der österreichischen Bevölkerung, also mit einem sehr kleinen Teil, erklärte Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ). Außerdem basiere er auf einer sehr schwachen Datenbasis. Erschreckend sei für ihn die Tatsache, dass die Häufigkeit der psychischen Erkrankungen innerhalb der LGBTIQ+ Community massiv überproportional hoch ausfalle. Es brauche daher wohl deutlich mehr psychosoziale und psychologische Betreuung dieser Personen sowie einen besseren Schutz der Jugendlichen vor geschlechtsverändernden Eingriffen. Ein dazu von ihm eingebrachter Entschließungsantrag bezüglich des Verbots der Off-Label-Verschreibung von Pubertätsblockern blieb in der Minderheit.

Bei der Abstimmung fand auch der Entschließungsantrag der SPÖ keine Mehrheit. (Fortsetzung Nationalrat) sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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