Sozialausschuss billigt Änderungen im Notarversorgungsgesetz
Debatte über gerechte Gestaltung des Pensionssystems und über das Recht auf analoges Leben
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute auf Initiative der Koalitionsparteien auch eine Novelle zum Notarversorgungsgesetz gebilligt. Da die Altersobergrenze für die erstmalige Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen und Notariatskandidaten vor Kurzem von 35 auf 50 Jahre angehoben wurde und es damit voraussichtlich auch zu späteren Eintritten ins Notariat kommen wird, drohen Beitragseinnahmen!-->!-->!-->…