FPÖ – Fuchs: Novellierung des Epidemiegesetzes hätte Rechtssicherheit für alle Unternehmer geboten

Klein- und Großbetriebe müssen gleichermaßen vor finanziellem Ruin bewahrt werden

Wien (OTS) – „Das seit vielen Jahrzehnten bestehende Epidemiegesetz bietet für notleidende Unternehmer viele Vorteile, so haben diese einen Rechtsanspruch auf finanzielle Hilfe, die noch dazu keine betragliche Deckelung vorweist. Zudem werden Kleinst- und Großunternehmer nach diesem Gesetz in der finanziellen Unterstützung vollkommen gleichbehandelt“, erklärte heute der freiheitliche Budget-und Finanzsprecher NAbg. DDr. Hubert Fuchs.

„Anstatt dieses eigentlich großartige Gesetz, das natürlich schon in die Jahre gekommen ist, zu novellieren, hat sich die Bundesregierung entschlossen, einen Krisenbewältigungsfonds zu errichten, der viele Nachteile aufweist. So besteht kein Rechtsanspruch auf eine finanzielle Hilfe und diese ist mit vier Milliarden Euro gedeckelt. Die Gleichbehandlung, wie im Epidemiegesetz vorgesehen, von großen und kleinen Unternehmen, ist nicht gegeben. Dadurch werden Einpersonen-Unternehmen und Klein- und Kleinstunternehmen massiv benachteiligt“, so Fuchs, der in der heutigen Sondersitzung des Nationalrates daher einen dahingehenden Abänderungsantrag eingebracht hat, der die Dotierung des Krisenbewältigungsfonds auf acht Milliarden erweitert und alle Unternehmen gleichbehandelt.

„Es liegt wohl leider auf der Hand, dass die derzeitige Krise allen Unternehmern und Unternehmen in Österreich massive Umsatzeinbrüche bescheren wird, dadurch sind Einkommensteuer-beziehungsweise Körperschaftsvorauszahlungen im bisher vorgeschriebenen Umfang entschieden zu hoch. Der rein bürokratische Ansatz des Finanzministers, dass unsere Unternehmen zur Entlastung einen entsprechenden Antrag stellen müssen, ist nicht praktikabel. Denn zigtausende Anträge müssten in kürzester Zeit bearbeitet werden, das ist schier unmöglich. Hier brauchen wir eine ex-lege Lösung, wodurch es zu einer automatischen Anpassung beziehungsweise Streichung der Einkommensteuer- beziehungsweise Körperschaftssteuervorauszahlungen kommen würde“, betonte der freiheitliche Finanzexperte.

Bei allen heutigen beschlossenen Maßnahmen solle sichergestellt werden, dass Unternehmer nicht in sinnloser Bürokratie ersticken und insbesondere für Einpersonen- und Klein- und Kleinstunternehmer eine unbürokratische Soforthilfe gegeben sei. „Die Liquidität aller Unternehmen muss sichergestellt sein und jeder Unternehmer muss spätestens am Montag wissen, wie er Hilfe bekommen kann und was zu tun ist“, forderte Fuchs, der natürlich jederzeit mit Rat und Tat bereitsteht, in dieser schwierigen Zeit mit seinem Fachwissen zu helfen.

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