Justizausschuss befürwortet EU-Anpassungen zu digitalen Zahlungsmitteln und zu Geldwäsche-Übereinkommen

NEOS-Forderung zur Strafbarkeit für Beweismittelvernichtung bei Untersuchungsausschüssen vertagt

Wien (PK) – Zwei Regierungsvorlagen zur Umsetzung von EU-Vorgaben hat der Justizausschuss in seiner heutigen Sitzung genehmigt. Zum einen soll damit eine Erklärung Österreichs zum Geldwäsche-Übereinkommen bereinigt werden, was einhellige Zustimmung fand. Zum anderen geht es um die strafrechtliche Ahndung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln. Für diese Änderungen stimmten alle Fraktionen außer die FPÖ.

Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt wurde ein Antrag, mit dem sich die NEOS dafür einsetzen, das Vernichten von Beweismitteln betreffend Untersuchungsausschüsse unter Strafe zu stellen. Den Koalitionsparteien ist der Antrag im Hinblick auf den Begriff Beweismittel zu unbestimmt; es brauche Klarheit darüber, wann man sich genau strafbar mache, wurde die Vertagung begründet.

Auch eine Reihe von Entschließungsanträgen finden nach Vertagungen diesmal nicht den Weg ins Plenum, etwa der SPÖ für Anti-Gewalt-Trainings, für Gewaltambulanzen und für ein Lieferkettengesetz sowie der FPÖ für ein Maßnahmenpaket zum Schutz von Minderjährigen.

EU-Anpassungen zur Ahndung bei digitalen Zahlungsmitteln

Zur strafrechtlichen Ahndung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln sollen mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie unter anderem einheitliche Definitionen geschaffen werden. Mit der entsprechenden Regierungsvorlage (1099 d.B.) der Justizministerin mit Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) und im Zahlungsdienstegesetz 2018 geht es vor allem im StGB um Anpassungen an Instrumente wie etwa virtuelle Währungen. Durch die teilweise Anhebung der Strafdrohungen bzw. die Schaffung von Qualifikationstatbeständen, etwa im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, soll laut Vorlage die Ahndung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln im Einklang mit der EU-Richtlinie sichergestellt werden. Unter anderem werden als unbare Zahlungsmittel in der Vorlage auch digitale Tauschmittel aufgenommen, unter denen laut Erläuterungen die EU-Richtlinie E-Geld oder virtuelle Währungen versteht.

Das Ziel, Cybercrime zu bekämpfen, soll in Umsetzung der Richtlinie weiter verfolgt werden, erläuterte Justizministerin Alma Zadić. Das Leben habe sich auch durch die Pandemie immer mehr in den digitalen Raum verschoben. Es gelte, dadurch entstehende neue Gefahren ernst zu nehmen, zumal immer mehr Menschen Opfer einer Straftat in dem Bereich werden. Mit der Erweiterung des Begriffs auf unkörperliche unbare Zahlungsmittel sollen etwa auch Onlinebanking oder Bezahldienste wie Paypal vom Strafrecht in diesem Zusammenhang erfasst werden. Auch sogenannte Wallets fallen unter diese Definition, so die Ministerin.

Seitens der FPÖ, die der Vorlage nicht zustimmte, äußerte Christian Ragger verfassungsrechtliche Bedenken. Er schloss sich Johannes Margreiter (NEOS) an, der ebenso wie Christian Drobits (SPÖ) anmerkte, dass es beim Strafrahmen Nachschärfungen brauche. Dieser sei im Vergleich zu anderen Delikten nicht nachvollziehbar, so Margreiter. Bettina Zopf (ÖVP) und Ulrike Fischer (Grüne) begrüßten das Vorhaben. Das Strafrecht müsse in dem Bereich besser werden, daher seien die Änderungen etwa aus Konsumentensicht sehr zu befürworten, so Fischer.

Zu den Kritikpunkten der Opposition räumte Justizministerin Zadić ein, sie werde den Punkt mitnehmen, die unterschiedlichen Strafrahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu vereinheitlichen, damit die Bedenken ausgeräumt würden.

Bereinigung zur Erklärung Österreichs zu Geldwäsche-Übereinkommen

Die völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs bei der Zustellung gerichtlicher Schriftstücke an Personen im Rahmen des Geldwäsche-Übereinkommens sollen insofern bereinigt werden, als eine österreichische Erklärung, die aufgrund der nunmehrigen Rechtslage hinfällig geworden ist, zurückgenommen wird. Die Änderung betrifft die Zulässigkeit der vorgesehenen Modalitäten der entsprechenden Zustellungen in Österreich und soll mittels einer “Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichischen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten” umgesetzt werden (959 d.B.). Die Vorlage fand im Justizausschuss einhellige Zustimmung.

NEOS: Strafe für Vernichtung von Beweismitteln zu Untersuchungsausschüssen

Johannes Margreiter (NEOS) fordert mit einem Initiativantrag (1542/A), dass das Vernichten, Beschädigen oder Unterdrücken von Beweismitteln im Rahmen von Untersuchungsausschüssen des Nationalrats genauso unter Strafe gestellt wird wie bei gerichtlichen Verfahren. Derzeit würde das Strafgesetzbuch die falsche Beweisaussage sowie den Gebrauch eines falschen oder verfälschten Beweismittels bei Verfahren vor Gericht und in Untersuchungsausschüssen des Nationalrats unter Strafe stellen. Das Vernichten, Beschädigen oder Unterdrücken von Beweismitteln sei allerdings nur im Rahmen von gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren strafbar, bemängelte Margreiter. Dies sei eine gesetzliche Lücke, die zu missbräuchlichen Umgehungen führen würden, und zudem systemwidrig. Der NEOS-Mandatar ortet im Hinblick auf den kommenden Untersuchungsausschuss eine Dringlichkeit in dem Anliegen, damit Beweismittel nicht unterdrückt werden können.

Christian Stocker (ÖVP) kann demgegenüber keine Systemwidrigkeit erkennen. Die Verfahrensordnung der Untersuchungsausschüsse unterscheide sich ganz wesentlich von gerichtlichen Verfahren. Mit der bestehenden weiten Definition von Beweismitteln für Untersuchungsausschüsse würde hingegen die NEOS-Forderung dazu führen, dass man gar nicht mehr wissen würde, ob man relevante Beweismittel lösche. Damit würde man den Untersuchungsausschuss ein Stück mehr zu einer “strafrechtlichen Blackbox” machen, so Stocker. Auch Georg Bürstmayr (Grüne) betonte, es brauche diesbezüglich eine “Bestimmtheit des Objekts”, wiewohl die Grünen dem Anliegen an sich positiv gegenüber stünden. Es brauche aber eine vertiefende Diskussion.

Selma Yildirim (SPÖ) kann die Bedenken von ÖVP und Grünen nicht nachvollziehen, die Intention des Antrags sei sehr klar und eindeutig. Auch Harald Stefan (FPÖ) meinte, er würde dem Antrag zustimmen. Margreiter ortet in der Argumentation der Koalitionsparteien eine “Scheindiskussion”, was Stocker zurückwies. Man wolle nicht TäterInnen schützen, aber auch niemand zum Täter oder zur Täterin machen, so Stocker.

SPÖ setzt sich für Anti-Gewalt-Trainings und für Gewaltambulanzen ein

Vertagt wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen auch einige weitere Oppositionsanträge. Angesichts der hohen Zahl an Gewalttaten gegen Frauen appelliert der SPÖ-Klub an die Ministerin, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit im Fall von Gewalt in der Familie die Täter ein verpflichtendes Anti-Gewalt-Training absolvieren müssen (283/A(E)). Wiederholte Gewalt und Rückfälle könnten durch dieses Instrument abgewandt werden, so der Entschließungsantrag, der bereits einmal im Ausschuss vertagt worden war.

Außerdem fordern die SozialdemokratInnen (1638/A(E)), die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit in Österreich rechtsmedizinische Gewaltambulanzen geschaffen werden, die bei Gewalt objektiv und professionell Beweise sichern und Verletzungen dokumentieren, die vor Gericht verwendet werden können. Die Gewaltambulanzen seien speziell auf die Themen häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen, Vergewaltigungen, Kindesmissbrauch, Kindesmisshandlung oder Gewalt gegen ältere bzw. pflegebedürftige sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zu fokussieren. Geht es nach der SPÖ, soll das Ziel letztlich ein flächendeckendes, rund um die Uhr zugängliches und niederschwelliges Angebot an Gewaltambulanzen sein, das für die Opfer kostenlos ist. Neben der Beweissicherung im Strafverfahren sollen damit die Opfer vor weiteren Übergriffen geschützt werden, betonte Selma Yildirim (SPÖ).

Johanna Jachs (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) erklärten die Vertagung zum Thema Anti-Gewalt-Training damit, dass im vorliegenden Begleitgesetz für das kommende Budget die Maßnahmen bereits enthalten seien. Zu den Gewaltambulanzen gelte es, die vertiefenden Gespräche in den Ministerien abzuwarten, so Karl Mahrer (ÖVP).

FPÖ fordert Maßnahmenpaket zum Schutz von Minderjährigen

Für die Möglichkeit einer längerfristigen Unterstützung durch Betreuung im geschlossenen Bereich plädiert Harald Stefan (FPÖ), um Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen vor dem Abgleiten in Suchtmittelmissbrauch, Obdachlosigkeit oder Prostitution zu schützen. In einem Entschließungsantrag (1190/A(E)) stellt der FPÖ-Justizsprecher den Vorschlag einer Unterbringung bei dringender Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen zur Diskussion und verweist auf ein entsprechendes deutsches Modell. Darüber hinaus fordert er mehr Kriseninterventions-, Betreuungs- und Therapieplätze für “problembehaftete” Jugendliche auch im Bereich der so genannten “vollen Erziehung”.

Bei Eingriffen in die persönliche Freiheit gelte es, vorsichtig vorzugehen, sprach sich etwa Agnes Sirkka Prammer (Grüne) für eine Berücksichtigung unterschiedlicher Aspekte und daher gemeinsam mit der ÖVP für eine Vertagung aus.

SPÖ: Lieferkettengesetz soll Menschen, Klima und Umwelt auf gesamten Produktweg schützen

Mit niedrigen Umwelt- und Sozialstandards auf Kosten lokaler Bevölkerungen in den Herkunftsländern von Ressourcen oder Bestandteilen von Produkten begründet die SPÖ ihre Forderung (1453/A(E)) nach einem Lieferkettengesetz. Zwar sei mit dem Pariser Klimaschutzabkommen und den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen der Anspruch gelegt worden, künftigen Generationen einen lebenswerten Planeten zu überlassen, die bisher gesteckten Ziele und erklärten Absichten würden jedoch nicht ausreichen. Für den Schutz von Menschen, Klima und Umwelt brauche es einen Ansatz, der nicht erst bei fertigen Produkten, sondern entlang der gesamten Lieferkette bis hin zum Vertrieb und der Entsorgung von Waren greift. Konkret sollte der SPÖ zufolge ein Lieferkettengesetz erstellt werden, das eine Sorgfaltspflicht für Unternehmen ab einer bestimmten Größe umfasst, womit Maßnahmen zur Risikoverminderung vor dem Hintergrund von Menschen- und Umweltrechten verbunden sind. Ferner sollen Unternehmen einer Sorgfaltsprüfungspflicht nachkommen, die unter anderem regelmäßige Risikoanalysen, Wirksamkeitsüberprüfungen getroffener Maßnahmen und Konsultationen betroffener InteressensträgerInnen beinhaltet. Zur Überprüfung der Einhaltung der Sorgfaltspflicht und der Sorgfaltsprüfungspflicht soll eine interministerielle Behörde mit zivilgesellschaftlichem Beirat geschaffen sowie verhältnismäßige und abschreckende Strafen und Sanktionen bei Verstößen eingeführt werden. Bei Schäden entlang der Lieferkette sollen die Unternehmen nicht von Haftungen entbunden werden.

Auch dieser Antrag wurde vertagt. Das Thema stehe bereits auf der Agenda der EU, das gelte es, abzuwarten, meinte dazu etwa Klaus Fürlinger seitens der ÖVP. Astrid Rössler (Grüne) ersuchte die Ministerin darüber hinaus, für das Thema eine gewisse Dringlichkeit in Richtung der EU-Kommission vorzubringen. (Schluss Justizausschuss) mbu

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