Geflügelverband ZAG: Tierwohl-Paket setzt neue Maßstäbe in der Geflügelhaltung

Weichenstellung für gesellschaftlich akzeptierte Geflügelhaltung gelungen

Wien (OTS) – Das Tierwohl-Paket der Bundesregierung sieht wesentliche Verbesserungen bei der Haltung von Geflügel vor. Neben einem Verbot des Schredderns von Küken und gesellschaftlich akzeptierten Lösungen zur sinnvollen Verwendung von männlichen Legeküken, wird die Käfighaltung bei Junghennen, Elterntieren und Wachteln verboten. Österreich ist damit das einzige EU-Land, in dem die Käfighaltung von Geflügel zur Gänze verboten wird. Für Hühner in der Freilandhaltung wird der Auslauf zukünftig wissenschaftlich basiert, biologisch divers gestaltet. Naturnahe Hecken und Bäume im Umkreis des Stalles ermöglichen den Tieren eine vielfältige, tiergerechte Lebensumwelt. Bei Gänsen wird die Tierzahl im Stall maßvoll an die EU-Bio-Bestimmungen angehoben, sofern den Tieren mehr Auslauf auf den Wiesen gewährt wird. Diese konkreten Maßnahmen bestätigen die führende Rolle der österreichischen Geflügelwirtschaft bei der Erreichung einer gesellschaftlich akzeptierten, tier- und umweltgerechten Geflügelhaltung in Europa. “Die österreichische Gemeinschaftsverpflegung muss nun mit gutem Beispiel vorangehen und auch Lebensmittel einkaufen, die nach den hohen österreichischen Standards produziert wurden”, betont der Obmann der Zentralen Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Geflügelwirtschaft (ZAG), Markus Lukas.

Die weltweit gängige Praxis des Schredderns der männlichen Geschwister der Legehennen wird in Österreich nicht mehr angewendet und soll nun auch gesetzlich verboten werden. In einem breiten Schulterschluss der österreichischen Geflügelwirtschaft mit heimischen Zoos und Greifvogelorganisationen sowie den Koalitionsparteien einigte man sich nach einem strukturierten Konsultationsprozess in einer Branchenvereinbarung auf ein “Drei-Säulen-Modell” zum Ausstieg aus dem nutzlosen Töten von männlichen Legeküken. Demnach dürfen keine zuvor lebensfähigen Küken mehr an Einrichtungen der Tierkörperverwertung abgegeben werden. Nur nachweislich von österreichischen Zoos und Greifvogelstationen tatsächlich benötigte Futterküken dürfen, qualitäts- und herkunftsgesichert mit Dokumentation in der Poultry Health Data (PHD) des Geflügelgesundheitsdienstes QGV, an diese Einrichtungen abgegeben werden. Bereits seit 2016 werden im Bio-Segment alle männlichen Legeküken aufgezogen. Die Branche unterstützt die Aufzucht der männlichen Legeküken in den Premium-Programmen der Legehennenhaltung. Parallel dazu beobachtet die Geflügelwirtschaft die technische Weiterentwicklung und Praxisreife von möglichst früh, nach Brutbeginn ansetzenden Methoden der Früherkennung des Geschlechts im Brutei.

Ende der Käfighaltung

Nachdem in Österreich schon 2009 die konventionelle Käfighaltung bei Legehennen und 2020 auch die Haltung von Legehennen in ausgestalteten Käfigen verboten wurde, kommt nun auch das Verbot der Haltung von Junghennen, Elterntieren und Wachteln in Käfigen. Österreich ist damit das einzige Land in der EU, das auf die Käfighaltung von Geflügel verzichtet. Ausnahmen bestehen nur für die Haltung von Zuchttieren für die Reinzucht und zur Leistungsprüfung oder bei für den Verkauf bestimmten Junghennen für die Dauer von höchstens zwei Wochen.

Hecken für Hühner

Biologisch wenig diverse Hühnerweiden sollen zukünftig mehr und mehr der Vergangenheit angehören. Mit der neuen gesetzlichen Regelung sollen Geflügelhalter/-innen motiviert werden, den Hühnerauslauf biologisch vielfältig zu gestalten. Naturnahe Hecken und Bäume im Umkreis des Stalles sollen den Tieren eine vielfältige, tiergerechte Lebensumwelt bieten. Mit der Entscheidung für die Biodiversitätsmaßnahme kann der Auslauf, aufgrund der besseren Nutzung durch die Tiere, optional reduziert werden. Die österreichische Geflügelwirtschaft erfüllt damit Ziele der österreichischen Biodiversitätsstrategie, wie sie von der Bundesregierung im Regierungsprogramm festgelegt wurden.

Gänse leben in Österreich besser

Das strenge österreichische Tierschutzgesetz sieht schon seit Langem vor, dass Gänse in Österreich nur in Freilandhaltung gehalten werden dürfen. Den Wasservögeln muss zusätzlich auch eine Bade- und Duschmöglichkeit zum Spülen ihrer Schnäbel zur Verfügung gestellt werden. In der neuen Verordnung gibt es die Option, den Tieren auf der Weide mehr Platz anzubieten, in diesem Fall kann die Tierzahl im Stall maßvoll an die EU-Bio-Bestimmungen angehoben werden.

Einkaufen mit Verantwortung

Die heimische Geflügelwirtschaft kann dem harten Wettbewerb am Markt nur dann standhalten, wenn Konsumenten die Möglichkeit haben, sich bewusst für das bessere Produkt entscheiden zu können. Dementsprechend kommt einer klaren Herkunftskennzeichnung hohe Bedeutung zu. “Die öffentliche Beschaffung muss mit gutem Beispiel vorangehen und sollte nur tierische Lebensmittel einkaufen, die zumindest nach den Standards des österreichischen Bundestierschutzgesetzes hergestellt werden”, betont Lukas. Der Aktionsplan für die nachhaltige Beschaffung (NaBe) müsse konsequent umgesetzt werden. Die Behörde verpflichtet sich im Bundestierschutzgesetz, die Umsetzung der Tierschutzbestimmungen zu unterstützen. “Letztlich tragen wir mit jeder Kaufentscheidung Mitverantwortung für eine möglichst tier- und umweltfreundliche Landwirtschaft, für die Erhaltung der bäuerlichen Familienbetriebe, für eine nachhaltige Wertschöpfung im ländlichen Raum und letztlich für die Versorgungssicherheit der gesamten Bevölkerung,” so der ZAG Obmann. (Schluss)

DI Michael Wurzer
ZAG – Zentrale Arbeitsgemeinschaft
der Österreichischen Geflügelwirtschaft
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