Medizinische Versorgung: Regierung will Zahl der Primärversorgungszentren verdreifachen

Novelle des Primärversorgungsgesetzes beschleunigt den Ausbau der ärztlichen Versorgung gerade am Land

Schneller und wohnortnaher Zugang zu medizinischer Versorgung für Patient:innen, zeitgemäße Arbeitsbedingungen für Ärzt:innen, spürbare Entlastung des ambulanten Bereichs: Gesundheitsminister Johannes Rauch und ÖVP-Gesundheitssprecher Josef Smolle präsentierten heute die geplante Novellierung des Primärversorgungsgesetzes. “Wir wollen die Zahl der Primärversorgungseinrichtungen in den kommenden Jahren verdreifachen”, kündigt Rauch an. “Gerade für Menschen mit geringen Einkommen brauchen wir eine flächendeckende Versorgung durch Kassenärztinnen und -ärzte. Damit schaffen wir auch die Rahmenbedingungen, um die Spitalsambulanzen zu entlasten.” Mit der Novelle können Primärversorgungseinrichtungen deutlich schneller errichtet werden. Ziel ist eine Verdreifachung bis zum Jahr 2025. Für den Ausbau stehen 100 Millionen Euro aus EU Mitteln bereit. **** 

Die Bundesregierung plant eine deutliche Beschleunigung beim Ausbau sogenannter Primärversorungseinrichtungen. In diesen Gesundheitszentren arbeiten Ärztinnen und Ärzte mit anderen Gesundheitsberufen wie Hebammen, Psycholog:innen oder Psychotherapeut:innen, medizinisch-technischen Diensten und diplomierten Krankenpfleger:innen zusammen. Patient:innen profitieren von längeren Öffnungszeiten und einem erweiterten Angebot. Ärztinnen und Ärzte schätzen die Möglichkeit zu Teamarbeit, Beratung mit Kolleg:innen und die flexiblen Arbeitszeiten.

Sind in einer Versorgungsregion zwei Stellen von Allgemeinmediziner:innen oder Kinderärzt:innen unbesetzt, haben Ärztekammer und Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) künftig sechs Monate Zeit, neue Ärzt:innen zu finden. Danach können Landesregierung und ÖGK gemeinsam eine Primärversorgungseinrichtung ausschreiben. Neben Allgemeinmediziner:innen können sich künftig auch Kinderärzt:innen für Primärversorgungseinrichtungen bewerben. Auch Ärzt:innen, die noch keinen Kassenvertrag haben, können sich nach der Gesetzesänderung an der Gründung beteiligen. Mangelberufe wie Gynäkolog:innen werden bei der Gründung ebenfalls bevorzugt. 

Gesundheitsminister Johannes Rauch: “Wir haben in vielen Regionen einen Mangel an Kassenärztinnen und -ärzten. Wer sich keinen Wahlarzt leisten kann, hat einen Nachteil bei der medizinischen Versorgung. Das ist vor allem für Menschen mit geringem Einkommen ein echtes Problem. Jetzt legen wir den Turbo bei der Primärversorgung ein. Nach jahrelanger Diskussion beschleunigen wir die Gründung deutlich und stellen damit sicher, dass jede Bürgerin und jeder Bürger künftig Zugang zu einem solchen Gesundheitszentrum in seiner Nähe hat.”

ÖVP-Gesundheitssprecher Josef Smolle: „Das ist ein wichtiger Baustein, neben anderen, zum Beispiel dem in Ausarbeitung befindlichen Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin, um die wohnortnahe medizinische Versorgung flächendeckend sicherzustellen. Die bewährte Hausarztversorgung wird dadurch ergänzt.“

FACHÜBERGREIFENDE MEDIZINISCHE VERSORGUNG – AUCH IM LÄNDLICHEN RAUM

Derzeit gibt es in Österreich 39 Primärversorgungszentren in sieben Bundesländern. Bis 2025 soll das Angebot auf 121 Zentren verdreifacht werden. Gerade im ländlichen Bereich, wo derzeit zahlreiche Kassenpraxen unbesetzt sind, wird so die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sichergestellt. Primärversorgungseinrichtungen ergänzen die bestehende allgemeinmedizinische Versorgung. 

Die Teams dieser Gesundheitszentren bestehen aus Hausärzt:innen oder Kinderärzt:innen, Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Assistenzpersonal und Angehörigen medizinisch-technischer Dienste wie Physiotherapeut:innen. Zusätzlich kann das Angebot durch Angehörige anderer Gesundheitsberufe wie Hebammen, Psychotherapeut:innen oder Sozialarbeiter:innen ergänzt werden. Die Patient:innen profitieren von dem deutlich erweiterten Leistungsangebot. Durch die Zusammenarbeit im Team bieten die Gesundheitseinrichtungen den Patient:innen längere Öffnungszeiten auch zu Tagesrandzeiten. 

“Primärversorgungseinheiten stellen die Bedürfnisse der Patient:innen klar ins Zentrum und entlasten gleichzeitig Spitalsambulanzen. Wenn meine Hausärztin vor der Tür ist, muss ich mit einem Infekt nicht ins nächste Krankenhaus fahren, um behandelt zu werden”, fasst Gesundheitsminister Johannes Rauch zusammen.

ÖVP-Gesundheitssprecher Josef Smolle: „Im Rahmen der Primärversorgung wollen wir Wahlärzte verstärkt in die Kassenversorgung integrieren. Deshalb adressieren die Ausschreibungen ausdrücklich auch Ärzt:innen, die noch keinen Kassenvertrag haben.“

ATTRAKTIVE ARBEITSZEITBEDINGUNGEN FÜR GESUNDHEITSBERUFE

Das Primärversorgungsgesetz geht auch auf die aktuelle Lebensrealität der Ärzt:innen und Mitarbeiter:innen im Gesundheitswesen ein. Durch das gemeinschaftliche Arbeiten im Team und flexible Arbeitszeiten bieten PVEs eine bessere Work-Life-Balance und bieten so attraktive Arbeitsbedingungen.

100 MILLIONEN EURO FÖRDERUNG BIS MITTE 2026

Für den Ausbau der Primärversorgung stehen 100 Millionen Euro an Förderungen aus dem RRF-Fonds (Aufbau- und Resilienz-Plan, Recovery and Resilience Facility) der EU zur Verfügung. Die Umsetzung der eingereichten Projekte muss innerhalb von drei Jahren nach Zusage stattfinden. Seit Beginn der Förderung im März 2022 wurden bereits 22 neue Primärversorgungszentren aus RRF-Mitteln gefördert.

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
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