EU-Ausschuss des Bundesrats: Mitteilung an Brüssel zu Überwachung und Resilienz von Böden

Weitere Themen im Ausschuss waren die geplante “Strategische Plattform für Europa” sowie die Sicherheit von Spielzeug

Der EU-Ausschuss des Bundesrats befasste sich heute mit einem Richtlinienvorschlag zur Bodenüberwachung und -resilienz. Ebenfalls auf der Tagesordnung standen der Verordnungsvorschlag zur Errichtung der Plattform “Strategische Technologien für Europa” (STEP) sowie ein Verordnungsvorschlag zur Sicherheit von Spielzeug, der eine bestehende Richtlinie ersetzen soll.

BÖDEN IN DER EU IN EINEN GUTEN ZUSTAND VERSETZEN

Derzeit befinden sich laut einer Schätzung 60 % bis 70 % der Böden in der EU in einem ungesunden Zustand. Die EU legt daher einen Richtlinienvorschlag zur Bodenüberwachung und -resilienz vor. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, alle Böden innerhalb der EU bis spätestens 2050 in einen gesunden Zustand zu versetzen und gesunde Böden zu erhalten. Zur Erreichung dieses Ziele soll ein kohärenter Bodenüberwachungsrahmen geschaffen werden, Grundsätze für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung festgelegt und die Flächeninanspruchnahme so gering wie möglich gehalten werden. Zudem sollen Bodenkontaminationen auf ein für die Gesundheit von Menschen und Umwelt nicht schädliches Niveau reduziert werden. Tritt die geplante Richtlinie in Kraft, so fällt die Umsetzung in Österreich hinsichtlich der landwirtschaftlichen Böden in die Zuständigkeit der Bundesländer und hinsichtlich der Waldböden und Altlasten in die Zuständigkeit des Bundes.

Bodenschutz ist ein sehr wichtiges Thema, allerdings sehen wir im Hinblick auf die geplante Richtlinie Probleme auf uns zukommen, sagte eine Expertin des Bundesministeriums für Landwirtschaft im heutigen Ausschuss. Denn es sei noch unklar, was der Mehrwert der Richtlinie sei. Zudem sei auf die Wahrung der Eigentümerrechte der Böden zu achten und durch die Richtlinie ein gravierender Mehraufwand in der Verwaltung zu erwarten, so die Expertin. Bedenken gebe es vor allem auch hinsichtlich der Beurteilung des Bodenzustands. Denn die geplante Richtlinie sieht vor, dass Böden, die nur eines der im Vorschlag festgelegten Kriterien nicht erfüllen, bereits als ungesund zu betrachten sind. Dies übersehe die Komplexität der Böden.

Auch ein Experte der Wirtschaftskammer (WKÖ) betonte im Ausschuss die Wichtigkeit des Themas, wies jedoch ebenfalls im Hinblick auf die vorgeschlagene Richtlinie auf noch viele offene Fragen hin. Da die Richtlinie auf die Überwachung aller Böden in der EU abziele, und damit auch auf Industrieböden, für die es bereits Bestimmungen gibt, sei darauf zu achten, dass es nicht zu Doppelregulierungen komme, so der WKÖ-Experte. Weiters sei davon auszugehen, dass die Richtlinie bei der es sich um eine Maßnahme zum Monitoring der Böden handelt, nach einer ersten Evaluierung in einem weiteren Schritt angepasst werden und folglich damit verbindliche Grenzwerte vorgeschrieben werden könnten.

Man könne nichts dagegen haben, dass man sich auf europäischer Ebene über Bodengesundheit Gedanken mache, denn der teuerste Boden sei ein kaputter Boden, sagte Marco Schreuder (Grüne/W) und betonte, dass es nicht Jahre sondern oft gar Jahrhunderte dauere, um einen kaputten Boden wieder gesund zu machen. Daher müsse sich in diesem Bereich etwas tun. Der Vorschlag der neuen Richtlinie lasse jedoch auch für ihn noch viele Fragen offen, beispielsweise im Hinblick auf die Altlastensanierung. Dazu hieß es von der anwesenden Expertin des Landwirtschaftsministeriums, dass derzeit nicht klar sei, ob die in Österreich geltenden Regelungen zur Altlastensanierung mit der vorgeschlagenen Richtlinie 1:1 kompatibel seien.

Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) verwies darauf, dass es in einzelnen Gemeinden bis zu 20 verschiedene Bodenarten gebe und man daher nicht mit einer Richtlinie über die “Mitgliedstaaten drüberfahren” könne. Auch in einer einheitlichen Länderstellungnahme sowie einer Stellungnahme der Vorarlberger Landesregierung werde auf zahlreiche Bedenken im Hinblick auf die geplante Richtlinie hingewiesen. Um die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament über diese Kritikpunkte zu informieren, brachten ÖVP, SPÖ und Grüne einen Antrag auf Mitteilung ein, der mehrheitlich angenommen wurde. Als einer der zentralen Kritikpunkte ist im Antrag angeführt, dass der Richtlinienvorschlag vorsehe, dass Böden, die nur eines der im Vorschlag festgelegten Kriterien nicht erfüllen, bereits als ungesund zu betrachten sind. Um eine genauere Bewertung der Bodengesundheit zu ermöglichen, sollte dieser Ansatz durch einen Bodengesundheitsindex ersetzt werden, heißt es.

Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) betonte, dass die FPÖ die geplante Richtlinie sehr kritisch sehe. Der von ÖVP, SPÖ und Grünen eingebrachte Antrag auf Mitteilung sei jedoch als Mittel harmlos und daher “Scheinaktionismus”.

Maßnahmen zu Bodengesundheit und -schutz seien grundsätzlich zu begrüßen, sagte Daniel Schmid (SPÖ/T). Längst sei es an der Zeit, dieses Thema anzugehen. Er wollte wissen, ob im Hinblick auf eine mögliche spätere Adaptierung der geplanten Richtlinie, auch die Schaffung neuer Regeln zum Thema Flächenwidmung vorgesehen sein könnten. Die Expertin des Landwirtschaftsministeriums verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Europäische Kommission keine Zuständigkeit für die Raumordnung habe. In der vorgeschlagenen Richtlinie sei ein Monitoring des Flächenverbrauchs vorgesehen, die Formulierungen dazu seien jedoch sehr vage. Verbindliche Vorgaben werde es nicht geben können, so die Expertin. Hinsichtlich der Begriffsdefinition erläuterte sie, dass tatsächlich verbaute Flächen als “versiegelte Fläche” gelten. Unter Flächeninanspruchnahme verstehe man jede Form von Bodenverbrauch, beispielsweise auch den Bau eines Golfplatzes.

STRATEGISCHE TECHNOLOGIEN: EU WILL NEUE PLATTFORM SCHAFFEN

Im Paket zur Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzahmens 2021-2027 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine “Strategische Plattform für Europa” (STEP) zur Unterstützung kritischer neuer Technologien in der EU vorgelegt. Gemeint sind damit Technologien, welche für den grünen und digitalen Wandel, künstliche Intelligenz sowie für die Biotechnologie wesentlich sind. Sie gelten als kritisch, wenn sie beispielsweise zur Verringerung oder Verhinderung strategischer Abhängigkeiten Europas beitragen. Die Kommission schlägt vor, zur Förderung der STEP-Ziele insgesamt 10 Mrd. € in verschiedene Programme zu investieren. Eine vollständige Verwendung der für die STEP zusätzlich vorgesehenen EU-Mittel würde eine Erhöhung des österreichischen Nationalen Beitrags im EU-Budget bedeuten, heißt es aus dem Bundeskanzleramt.

Die im Verordnungsentwurf genannten Ziele seinen “hochrelevant”, betont eine Expertin der WKÖ. Zudem sei positiv zu sehen, dass auf bereits bestehende Programme zurückgegriffen werde und kein neuer Fonds geschaffen werden solle. Jedoch sei es für die Erreichung der genannten Ziele widersinnig, dass nach dem vorliegenden Entwurf vorwiegend Kohäsionsregionen unterstützt werden sollen. Ein weiterer Kritikpunkt aus Sicht der WKÖ ist, dass das Programm Horizont Europa im vorliegenden Vorschlag zu wenig berücksichtigt werde.

Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) kritisierte, dass die EU “wieder einmal mehr Geld” brauche. Eine weitere Aufstockung des EU-Budgets sei aus Sicht der FPÖ zu unterbinden. Daher brachte Spanring einen Antrag auf Stellungnahme ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die von der Europäischen Kommission geforderte Aufstockung des Mehrjährigen Finanzrahmens, inklusive der geplanten Einrichtung der Plattform “Strategische Technologien für Europa” abzulehnen. Dieser Antrag fand bei den anderen Fraktionen keine Zustimmung.

Harald Himmer (ÖVP/W) bezeichnete die Technologiesouveränität Europas als wichtiges Ziel. Jedoch sollte nicht frisches Geld für die Erreichung der Ziele herangezogen werden, sondern stattdessen Umschichtungen im Budget vorgenommen werden. Elisabeth Grossmann (SPÖ/ST) argumentierte, dass Umschichtungen der Mittel dazu führen würden, dass das Geld dann in anderen Bereichen fehle. Sie schlug daher vor, neue Finanzierungsinstrumente für die Europäische Union anzudenken, wie beispielsweise Einnahmen durch eine Finanztransaktionssteuer.

Auch Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) unterstrich die Wichtigkeit des verfolgten Ziels, betonte aber, dass die dafür vorgesehenen Methoden in der vorgeschlagenen Richtlinie kritisch zu hinterfragen seien. Die Bezeichnung “Strategische Plattform für Europa” (STEP) sei zudem ein “hochtrabender” Begriff, dessen Bedeutung unklar sei. Er fragte nach der rechtlichen Qualität des Begriffs und welche Entscheidungskompetenz die geplante Plattform haben werde. Seitens der Expertin des Bundeskanzleramts hieß es dazu, dass es sich bei der geplanten Plattform um kein Entscheidungsgremium handle. Gedacht seien nationale Kontaktstellen, die Steuerung liege bei der Europäischen Kommission.

STRENGERE VORGABEN FÜR DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG GEPLANT

Die Sicherheit von Spielzeug wird in der EU derzeit mit der Richtlinie 2009/48/EG geregelt, welche nun durch eine neue Verordnung ersetzt werden soll. Anlass des Vorschlags für die neue Verordnung sind Schwachstellen in Hinblick auf die praktische Anwendung der derzeit geltenden Richtlinie, welche im Jahr 2020 bei einer Evaluierung festgestellt wurden. Gezeigt habe sich zudem, dass die Durchsetzung der Richtlinie insbesondere bei Online-Verkäufen nicht wirksam genug sei und dass sich nach wie vor sehr viel nichtkonformes Spielzeug auf dem Unionsmarkt befinde.

In den allgemeinen Sicherheitsanforderungen an Spielzeug sind im Verordnungsvorschlag nun auch die psychische und geistige Gesundheit, das Wohlbefinden und die kognitive Entwicklung von Kindern ausdrücklich als Schutzgüter vorgesehen. Mit dem Vorschlag wird nicht nur das derzeitige Verbot von karzinogenen, mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen in Spielzeug beibehalten, sondern auch die Verwendung weiterer schädlicher Chemikalien in Spielzeug untersagt. Zudem, soll die Einführung eines digitalen Produktpasses zu einer Verringerung der Zahl der nichtkonformen Spielzeuge auf den Unionsmarkt, einschließlich Online-Verkäufen, beitragen. Der Produktpass soll digital, beispielsweise mittels QR-Code, aufrufbar sein. Ferner muss der Produktpass in ein zentrales Register der Europäischen Kommission aufgenommen werden.

Die neue Verordnung ziele vor allem darauf ab, Onlinehändler – insbesondere aus dem asiatischen Raum – stärker in die Verantwortung zu nehmen und Regelungen innerhalb der EU weiter zu harmonisieren, so eine Expertin des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

In der anschließenden Debatte, in der sich Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S), Bettina Lancaster (SPÖ/O), Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) und Marco Schreuder (Grüne/W) zu Wort meldeten, herrschte Einigkeit bezüglich der Wichtigkeit des Themas, es gab keine inhaltlichen Einwände zur geplanten Verordnung. (Schluss EU-Ausschluss des Bundesrats) bea

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