ÖÄK zum Apothekengesetz: Ärztliche Versorgung muss gesichert, nicht erodiert werden

Der kolportierte Entwurf zur Reform des Apothekengesetzes zeige, dass die Gesundheitsversorgung in Österreich falsch abzweigt, kritisiert die Österreichische Ärztekammer.

Wie am Samstag bekannt wurde, ist ein Entwurf des Apothekengesetzes in Begutachtung geschickt worden. Demnach sollen Apotheken künftig Medikationsanalysen und einfache Gesundheitstests wie zum Beispiel Blutdruck- oder Blutzuckermessungen, aber auch Analysen von Harnproben und anderen körpereigenen Stoffen, sowie Venenmessungen durchführen, zudem soll die Einrichtung von ausgelagerten Abgabestellen und Filialapotheken erleichtert und die Öffnungszeiten ausgedehnt werden. Das hat Gesundheitsminister Johannes Rauch am Samstag bekannt gegeben. „Anstatt die wohnortnahe, ärztliche Versorgung tatsächlich zu stärken, soll also nun vieles an die Apotheken ausgelagert werden“, kritisiert Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer: „Das ist aber der falsche Weg, ein Pharmazeut ist kein Arzt, der seine Patienten nun einmal am besten kennt und daher bestens versorgen kann“, betont der ÖÄK-Präsident. „Alleine diese Gesundheitstests durch nicht-ärztliches Personal als Verbesserung für die wohnortnahe Versorgung zu bezeichnen, ist entlarvend“, unterstreicht Steinhart. Als positiv beurteilt er die geplante Ausweitung der Apotheken-Öffnungszeiten: „Das ist ein Schritt in die Richtung besserer Serviceleistungen.“

Österreichische Ärztekammer
Mag. Sophie Niedenzu, MSc
Öffentlichkeitsarbeit
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