Parlament: TOP im Nationalrat am 20. März 2024

Wohn- und Baupaket, Wohnschirm, Reparaturbonus, Digitaluni Linz, Energiekostenzuschuss für Neue Selbständige, Denkmalschutz

Wien (PK)- Teile des von der Regierung Ende Februar vorgestellten Bau- und Wohnpakets stehen im Mittelpunt der Nationalratssitzung am 20. März. So werden die Abgeordneten etwa über steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen und Heizungstausch, eine temporäre Streichung der Grundbucheintragungsgebühr und Zinszuschüsse des Bundes an die Länder für Wohnbaudarlehen beraten. Außerdem sollen die Mittel für den sogenannten “Wohnschirm” zur Vorbeugung von Delogierungen und für den Reparaturbonus aufgestockt werden.

Darüber hinaus ist geplant, Neuen Selbstständigen auch für das Jahr 2023 einen Energiekostenzuschuss in der Höhe von 410 € zu gewähren und das Denkmalschutzgesetz zum besseren Schutz von Baudenkmälern umfassend zu überarbeiten. Auch Gesetzentwürfe zur bundeseinheitlichen Regelung der Berufsausbildung in der Landwirtschaft und zur dauerhafte Errichtung der Digitaluniversität IT:U in Linz sowie der KMU-Bericht stehen zur Diskussion. Mit drei Volksbegehren zu den Themen Impfpflicht, Corona-Strafen und Bezahlung von Pflegekräften werden sich die Abgeordneten in Ersten Lesungen befassen.

AKTUELLE STUNDE

Die Sitzung startet um 9.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Als Thema haben die NEOS “Kampf der Teuerung: Steuern runter. Hände aus den Taschen der Bürger, Herr Finanzminister!” gewählt.

ZWECKZUSCHÜSSE FÜR WOHNBAUDARLEHEN DER LÄNDER

Danach werden sich die die Abgeordneten mit einer Reihe von Gesetzesinitiativen befassen, mit der ÖVP und Grüne Teile des von der Bundesregierung Ende Februar vorgestellten Bau- und Wohnpakets umsetzen wollen. So soll es etwa den Ländern durch eine Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes ermöglicht werden, zusätzliche Darlehen über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) für Zwecke der Wohnbauförderung im Volumen von 500 Mio. € aufzunehmen, wobei die effektive Zinsbelastung der Länder durch Zuschüsse des Bundes bis zum Jahr 2028 auf 1,5 % pro Jahr beschränkt werden soll. Diese Mittel sind für Wohnbauförderungsdarlehen der Länder in den Jahren 2024 und 2025 von maximal 200.000 € und einer Förderlaufzeit von zumindest 25 Jahren mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 % zweckgebunden.

Im Finanzausschuss wurden die Zweckzuschüsse von Seiten der SPÖ und der FPÖ grundsätzlich begrüßt, die Opposition sieht aber noch einige Fragen offen. So hinterfragte die FPÖ etwa die Begrenzung der Zuschüsse bis zum Jahr 2028. Die SPÖ vermisst Unterstützungen für bestehende Darlehen und für Mieter:innen. Nach Meinung der NEOS sind die Zuschüsse ohnehin überschaubar, da lediglich die Zinsdifferenz abgegolten werde.

VERKAUF DER MEIDLINGER KASERNE

Begleitend zur Finanzausgleichsgesetz-Novelle haben ÖVP und Grüne im Finanzausschuss ein Bundesgesetz eingebracht, mit dem sie Finanzminister Magnus Brunner ermächtigen wollen, die Meidlinger Kaserne um 47,7 Mio. € an die Bundesimmobiliengesellschaft zu verkaufen. In weiterer Folge soll diese dann zum “Sicherheitszentrum Meidling” umgebaut werden und als solches mehrere Dienststellen des Innenministeriums wie das Bundeskriminalamt, die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst und die Direktion für Digitale Services beherbergen. Die Kaserne sei nicht mehr für den militärischen Bedarf erforderlich bzw. nur mehr eingeschränkt dafür geeignet, wird die Initiative begründet. Das neue Sicherheitszentrum soll eine “in sich geschlossene Anlage” bilden und weitgehend energieautark sein.

Die Opposition kritisierte bei den Ausschussberatungen die kurzfristige Vorlage des Antrags, zumal sie keinen Zusammenhang mit dem Bau- und Wohnpaket erkennen kann.

STEUERLICHE ANREIZE FÜR ÖKOLOGISCHE SANIERUNGEN UND HEIZUNGSTAUSCH

Ziel von verschiedenen Änderungen im Einkommensteuergesetz ist es, ökologische Neubauten und Sanierungen sowie den Umstieg auf umweltfreundliche Heizanlagen zu forcieren. So werden künftig etwa auch Sanierungsmaßnahmen, die nach dem Umweltförderungsgesetz gefördert werden, beschleunigt steuerlich abgesetzt werden können, um ökologisch ausgerichtete Nachverdichtungen zu begünstigen. Außerdem kann für Wohnneubauten, die zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden bzw. wurden und die definierten ökologischen Standards entsprechen, drei Jahre lang der dreifache AfA-Satz (Abschreibung für Abnutzung) angewendet werden, was laut Erläuterungen einer jährlichen Abschreibung von 4,5 % entspricht.

Schließlich sollen Aufwendungen für thermisch-energetische Sanierungen bzw. für einen Heizkesseltausch befristet für zwei Jahre steuerlich begünstigt werden. Das betrifft etwa die Dämmung von Außenwänden, den Austausch von Fenstern, Dachbegrünungen, den Einbau einer Wärmepumpe oder einer Holzzentralheizung und die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses. Konkret vorgesehen ist ein “Öko-Zuschlag” in der Höhe von 15 % der Aufwendungen bei zu berücksichtigenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten.

TEMPORÄRE STREICHUNG DER GRUNDBUCHSEINTRAGUNGSGEBÜHR

Um die Schaffung von Wohnraum leistbarer zu machen, schlagen ÖVP und Grüne überdies eine Novellierung des Gerichtsgebührengesetzes vor. Demnach sollen die Grundbucheintragungsgebühr für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 € und etwaige Pfandrechtseintragungsgebühren in der gleichen Höhe vorübergehend entfallen. Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Gelten wird die Gebührenbefreiung nur für nach dem 31. März 2024 abgeschlossene Rechtsgeschäfte. Zudem soll sie nur zwischen Juli 2024 und Juli 2026 – also für zwei Jahre befristet – beantragbar sein. Nicht davon erfasst sind vererbte oder geschenkte Immobilien.

Während FPÖ und NEOS die Maßnahme im Finanzausschuss begrüßten, behielt sich die SPÖ eine Zustimmung im Plenum vor. Man müsse den spät übermittelten Abänderungsantrag erst inhaltlich prüfen, erklärte sie.

MEHR MITTEL FÜR DEN WOHNSCHIRM

Darüber hinaus wollen die Koalitionsparteien heuer zusätzlich 60 Mio. € für den sogenannten “Wohnschirm” bereitstellen, um “den kontinuierlich hohen Unterstützungsbedarf infolge der anhaltenden Teuerungswelle” zu decken. Dieser unterstützt Mieterinnen und Mieter, die aufgrund von Mietschulden von Wohnungsverlust und Delogierung bedroht sind. Auch bei Energiekostenrückständen können Unterstützungsleistungen gewährt werden. Die dafür notwendige Novellierung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz wurde im Finanzausschuss auch von SPÖ und FPÖ mitgetragen.

AUFSTOCKUNG DES REPARATURBONUS

Das gleiche gilt für eine von ÖVP und Grünen beantragte Novelle zum Umweltförderungsgesetz, der zufolge die im heurigen Jahr zur Verfügung stehenden Budgetmittel für den Reparaturbonus um 50 Mio. € auf 133 Mio. € aufgestockt werden sollen. Dadurch soll eine Ausweitung der Förderung auf weitere Produktkategorien ermöglicht werden, begründen die Koalitionsparteien den Vorstoß. Ziel des Reparaturbonus ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern bzw. die Nutzungsintensität zu steigern, wobei etwa die Reparatur von Haushaltsgeräten und elektronischen Geräten gefördert wird.

NOVELLE ZUM ROTKREUZGESETZ

Eine Änderung des Rotkreuzgesetzes soll sicherstellen, dass das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine abgabenrechtlich weiterhin als Körperschaften des öffentlichen Rechts behandelt werden können. Hintergrund dafür ist eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts, wonach für die entsprechende Verwaltungspraxis keine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht. Die Initiative wurde gemeinsam von den Koalitionsparteien und der SPÖ eingebracht und im Finanzausschuss auch von der FPÖ mitunterstützt.

VERLÄNGERUNG DES ENERGIEKOSTENZUSCHUSSES FÜR NEUE SELBSTSTÄNDIGE

Eine von den Koalitionsparteien vorgelegte Novelle zum Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz betrifft das Pauschalfördermodell des Energiekostenzuschusses (Energiekostenpauschale). Um sämtliche Förderanträge von Kleinunternehmen für das Jahr 2023 abwickeln zu können, sollen technische Adaptierungen vorgenommen werden. Außerdem ist geplant, die Gültigkeitsdauer des Gesetzes zur Durchführung der Förderprogramme bis Ende 2025 zu verlängern.

Ergänzend zur Gesetzesnovelle empfiehlt der Wirtschaftsausschuss darüber hinaus, sogenannten “Neuen Selbstständigen” auch für das Jahr 2023 einen Energiekostenzuschuss in der Höhe von 410 € zu gewähren. Damit wollen ÖVP und Grüne die “nach wie vor außergewöhnlich hohen Energiepreise” abfedern. Einen derartigen Zuschuss hat es bereits für das Jahr 2022 gegeben. Die Auszahlung soll in Form einer einmaligen Gutschrift auf das Versicherten-Beitragskonto im dritten Quartal 2024 erfolgen. Profitieren vom Zuschuss werden auch “Neue Selbständige”, die aufgrund von Übergangsbestimmungen noch immer im ASVG (und nicht im GSVG) versichert sind – sie sollen überdies eine Nachzahlung für das Jahr 2022 erhalten.

Während die Änderungen im Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz im Ausschuss lediglich von den Koalitionsparteien angenommen wurden, erhielt die ergänzende GSVG-Novelle auch die Zustimmung von SPÖ und FPÖ. Die NEOS sprachen hingegen von einem “Wahlzuckerl”, das völlig undifferenziert vergeben werde, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Wettbewerbsnachteil aufgrund erhöhter Energiekosten ausgeglichen werden müsse.

KMU-BERICHT 2023

Auf Wunsch der NEOS wird der Nationalrat über einen von Wirtschaftsminister Martin Kocher vorgelegten Bericht über die Lage kleiner und mittlerer Unternehmen in Österreich (“KMU im Fokus 2023”) diskutieren. Insgesamt hat es in Österreich 2022 rund 601.300 kleine und mittlere Unternehmen gegeben, was einem Anteil von 99,8 % aller Unternehmen entspricht. Mehr als 2,4 Millionen Personen und damit zwei Drittel aller Beschäftigten in der Wirtschaft hatten ihren Arbeitsplatz in einem KMU. Der Umsatz der KMU belief sich auf 626 Mrd. € bzw. auf 58 % der gesamten Umsätze der marktorientierten Wirtschaft.

Bei den Beratungen im Wirtschaftsausschuss wies der Verfasser des Berichts und Leiter des Instituts “KMU Forschung Austria” Thomas Oberholzner darauf hin, dass bei den KMU 2021 und 2022 nach der Corona-Pandemie eine deutliche Erholung eingesetzt habe. Die Anzahl der Betriebe ist demnach um rund 4 % (2021) bzw. rund 2 % (2022) gestiegen, die Beschäftigung lag jeweils rund 3 % über dem jeweiligen Vorjahrsniveau. 2023 hat sich die Konjunktur allerdings wieder abgeschwächt. Als besondere Stärken nannte Oberholzner unter anderem den hohen Anteil innovativer KMU, die hohe Internationalisierung und einen starken Fokus auf Nachhaltigkeit, während er etwa im Bereich Digitalisierung, bei den E-Commerce-Aktivitäten und bei der Risikokapitalfinanzierung Aufholbedarf sieht. Besonders schwierig gestalte sich für kleine und mittlere Betriebe derzeit auch der Zugang zu Fachkräften.

BERUFSAUSBILDUNG IN DER LANDWIRTSCHAFT

Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz zielt darauf ab, den gesamten Bereich der betrieblichen Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft künftig bundeseinheitlich zu regeln. Betroffen davon sind alle Personen, die an land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsmaßnahmen teilnehmen. Ebenso werden alle Ausbildungsebenen wie die Ausbildung von Facharbeiter:innen und Meister:innen abgedeckt. Außerdem sieht das Gesetz die Schaffung eines neuen Lehrberufs “Berufsjagdwirtschaft” und einen Entfall der Gebühren für Meisterprüfungen vor. Auch die Eintragungsfähigkeit des Meistertitels in amtliche Urkunden wird festgelegt.

Im Landwirtschaftsausschuss stimmte lediglich die FPÖ gegen die Regierungsvorlage. Sie kritisiert unter anderem, dass die Parlamentsparteien nicht in den geplanten “Land- und Forstwirtschaftlichen Bundes-Berufsausbildungsbeirat” eingebunden sind, der den Landwirtschaftsminister beraten soll. Die SPÖ begrüßte hingegen die künftig einheitliche Ausbildung der rund 5.000 Lehrlinge in diesem Bereich ausdrücklich.

SITZVERLEGUNG DER INTERNATIONALEN ORGANISATION FÜR REBE UND WEIN

Um den Sitz der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) von Paris nach Dijon (Frankreich) zu verlegen, bedarf es einer Änderung des Gründungsabkommens. Nach einem umfassenden Prüfungsprozess hat sich der Ort Dijon gegenüber anderen Regionen in Frankreich durchgesetzt, informiert die Bundesregierung die Abgeordneten. Die Adaptierungsarbeiten sowie die jährlichen Betriebskosten der entsprechenden Liegenschaft in Dijon werden ihr zufolge von Frankreich getragen. Im Landwirtschaftsausschuss stimmten alle Parteien für das Änderungsprotokoll, damit sollte dessen Ratifizierung gesichert sein.

IRREFÜHRUNG BEI VERPACKUNGSFÜLLMENGEN

Um versteckten Preiserhöhungen durch verringerte Füllmengen bei gleichen Packungsgrößen und Verkaufspreisen entgegenzuwirken, sprechen sich ÖVP und Grüne dafür aus, die Sachlage und mögliche Gegenmaßnahmen zu prüfen. Wirtschaftsminister Martin Kocher und Konsumentenschutzminister Johannes Rauch sollen demnach erheben, ob es zuletzt tatsächlich vermehrt zu solchen Praktiken und damit zu einer Irreführung der Konsument:innen gekommen ist, und Maßnahmen dagegen vorschlagen. Auch auf EU-Ebene sollen die beiden Minister gegen Mogelpackungen aktiv werden.

Im Konsumentenschutzausschuss erhielt der Entschließungsantrag nur die Unterstützung der Koalitionsparteien. Die Opposition vermisst konkrete Maßnahmen. So fordert die FPÖ in einer eigenen Initiative eine Novellierung des Preisauszeichnungsgesetzes, um eine “klare, deutliche und unmissverständliche” Sicht- und Lesbarkeit des Preises je Maßeinheit und damit des Grundpreises sicherzustellen. Zudem spricht sie sich dafür aus, wettbewerbsrechtlich gegen Produzenten vorzugehen, die auf “Shrinkflation” setzen, dürfte für ihren Antrag aber keine Mehrheit finden.

INFORMATIONEN ZU NEUEN EU-PRODUKTSICHERHEITSVORSCHRIFTEN

Um in Österreich einen reibungslosen Übergang hin zu den ab Dezember 2024 geltenden neuen EU-Produktsicherheitsvorschriften zu gewährleisten, soll Konsumentenschutzminister Johannes Rauch darüber hinaus vom Nationalrat ersucht werden, die notwendigen Rechtsbereinigungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Im Interesse der Sicherheit von Konsumentinnen und Konsumenten sollen insbesondere Hersteller, Importeure und Händler mit geeigneten Informationsmaßnahmen für das neue Regime sensibilisiert werden. Dabei geht es etwa darum, gefährliche Produkte rasch aus dem Verkehr zu ziehen und gefährdete Verbrauchergruppen wie Kinder und Menschen mit Behinderungen besser zu schützen. Dem von den Koalitionsparteien eingebrachten Entschließungsantrag stimmte im Konsumentenschutzausschuss auch die SPÖ zu.

DAUERHAFTE ERRICHTUNG DER IT:U IN LINZ

Die derzeit in Errichtung befindliche neue Digitaluniversität in Linz erhält als “Interdisciplinary Transformation University – IT:U” nun eine eigene Rechtsgrundlage. Diese soll ihr erlauben, im Herbst 2024 den Regelbetrieb aufzunehmen. ÖVP und Grüne sprachen sich im Wissenschaftsausschuss für das entsprechende Bundesgesetz aus, das die Strukturen der neuen Universität regelt. Als Standort für die neue Universität sei Linz gewählt worden, weil dort bereits andere universitäre und hochschulische Einrichtungen angesiedelt seien, mit denen Kooperationen angestrebt werden sollen, erörterte Bildungsminister Martin Polaschek im Wissenschaftsausschuss. Kritik am Gründungsprozess kam von den Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und NEOS, die dem Gesetz daher im Ausschuss nicht zustimmten.

BESSERER SCHUTZ VON BAUDENKMÄLERN

Ziel einer umfassenden Novellierung des Denkmalschutzgesetzes ist es, Unterschutzstellungen zu erleichtern und die Spekulation mit denkmalgeschützten Bauten hintanzuhalten. In diesem Sinn ist geplant, die Rolle des Bundesdenkmalamtes zu stärken. Außerdem schlägt die Bundesregierung vor, die Fördermittel für Denkmalschutz deutlich aufzustocken, die Bestimmungen über das Ausfuhrverbot von Kulturgütern zu adaptieren, die Haftungsregelungen zu überarbeiten und archäologische Funde besser zu schützen. Ebenso soll die UNESCO-Welterbekonvention künftig stärker berücksichtigt werden.

Eine grundlegende Neuerung ist die Aufnahme einer “besonderen Erhaltungspflicht” in das Denkmalschutzgesetz. Diese Bestimmung soll verhindern, dass Eigentümer:innen von Baudenkmälern diese über lange Zeiträume verfallen lassen, um letztlich einen Abriss durchsetzen zu können. Außerdem soll die Unterschutzstellungen von Ensembles erleichtert werden. Mit der Neufassung der Haftungsregeln will die Bundesregierung erreichen, dass bisher aufgrund unklarer Haftungsfragen gesperrte Denkmäler für die Öffentlichkeit zugänglich werden.

Im Kulturausschuss fand die Regierungsvorlage die Zustimmung von ÖVP, FPÖ und Grünen, auch wenn die FPÖ nicht alle ihre Forderungen erfüllt sieht. Die SPÖ kritisiert insbesondere, dass im Vorfeld keine Gespräche mit Stakeholdern geführt worden seien, was zu zahlreichen “vernichtenden” Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren geführt habe. Nach Meinung der NEOS sind nach wie vor zu wenig Budgetmittel vorgesehen, um Denkmalschutz effektiv fördern zu können. Zudem schafft das Gesetz ihnen zufolge neue Unsicherheiten bei der Ausfuhr von Kulturgütern.

Mitverhandelt mit der Gesetzesnovelle werden zwei Entschließungsanträge der FPÖ, die jedoch keine Mehrheit finden dürften. Konkret geht es den Freiheitlichen darum, private Denkmalschutzinvestitionen durch eine deutliche Ausweitung der Fördermöglichkeiten und steuerliche Anreize attraktiver zu machen und den Denkmalfonds mit Leben zu erfüllen.

RETTUNG HISTORISCHER SCHIENENFAHRZEUGE

Einig sind sich die fünf Parlamentsfraktionen darüber, dass historische Schienenfahrzeuge erhalten werden sollen. In Form eines Entschließungsantrags wollen sie daher die Bundesregierung ersuchen, eine Strategie für den Erhalt des historischen österreichischen Eisenbahnerbes zu entwickeln und intensive Gespräche über Akutmaßnahmen zur Verhinderung des weiteren Verfalls von unter Denkmalschutz stehender Schienenfahrzeuge zu führen.

Basis für die Initiative bildet ein gemeinsamer Entschließungsantrag von FPÖ und SPÖ, der selbst keine Mehrheit im Kulturausschuss fand. Er verweist insbesondere auf die schwierige Lage des “Ersten Österreichischen Straßenbahn- und Eisenbahnklubs” in Strasshof an der Nordbahn, der sich seit vielen Jahren in Abstimmung mit dem Bund und den ÖBB um die Erhaltung historische Schienenfahrzeuge kümmert.

SPENDENABSETZBARKEIT IM KULTURBEREICH

Auf Basis eines Antrags der NEOS wird sich der Nationalrat mit der Absetzbarkeit von Spenden für Kultureinrichtungen befassen. Ein Beschluss in diesem Zusammenhang ist allerdings nicht zu erwarten. Die Forderung nach vereinfachten steuerlichen Absetzmöglichkeiten sei bereits erfüllt, machte die ÖVP mit Hinweis auf das Ende 2023 beschlossene Gemeinnützigkeitspaket im Kulturausschuss geltend.

PETITIONEN UND BÜRGERINITIATIVEN

In einem Sammelbericht informiert der Petitionsausschuss den Nationalrat über seine Beratungen zu fünf Petitionen und fünf Bürgerinitiativen. Dabei geht es unter anderem um die Erleichterung grenzüberschreitender Rettungseinsätze, die Anwendung des Nachtschwerarbeitsgesetzes auf Notfall-Sanitäter:innen, die befürchtete Ausdünnung des Schienenverkehrs auf der Strecke Villach-Feldkirchen-Friesach-Bruck/Mur nach Eröffnung der Koralmbahn, die Sicherstellung des Schüler:innentransports im Bezirk Perg und die Verhinderung des Lkw-Parkplatzes Hausruck-Weibern in Oberösterreich. Außerdem wenden sich mehrere Bürger:innen gegen eine “verpflichtende Gendersprache”. In Sachen Klimaschutz wird auf der einen Seite die Verhängung von Haftstrafen für Klimakleber:innen gefordert, während sich eine andere Bürgerinitiative für einen generellen Stopp des Ausbaus von Bundesstraßen stark macht.

Drei Petitionen bzw. Bürgerinitiativen sollen an die zuständigen Fachausschüsse weitergeleitet werden. So wird sich etwa der Landwirtschaftsausschuss mit der Frage einer etwaigen Reaktivierung der Gailtalbahn für Schadholztransporte auseinandersetzen und der Sportausschuss über die Forderung nach einer gleichberechtigten Förderung von Frauen-Fußball beraten. Dem Familienausschuss zugewiesen werden soll eine Bürgerinitiative, die eine Verbesserung der gesetzlichen Regelungen im Falle von Fehlgeburten zum Ziel hat.

EINHEBUNG EINER LEERSTANDSABGABE SOLL ERLEICHTERT WERDEN

Aufgrund einer vom Nationalrat beschlossenen Fristsetzung steht auch eine von den Koalitionsparteien beantragte Verfassungsnovelle auf der Tagesordnung. Um den Ländern die Einhebung einer Leerstandsabgabe oder von Zweitwohnsitzabgaben zu erleichtern, soll Artikel 11 der Bundesverfassung hinsichtlich des Kompetenztatbestands “Volkswohnungswesen” adaptiert und die “Erhebung öffentlicher Abgaben zum Zweck der Vermeidung der Nicht- oder Mindernutzung” von Wohnungen ausdrücklich in die Hände der Länder gelegt werden. Ziel von ÖVP und Grünen ist es, mehr Wohnungen auf den Markt zu bringen.

Ein Beschluss ist allerdings nicht zu erwarten. Vielmehr soll der Gesetzentwurf zu weiteren Beratungen an den Verfassungsausschuss zurückverwiesen werden. Dieser hat sich zuletzt einhellig dafür ausgesprochen, den Entwurf einer Begutachtung zu unterziehen, wobei die Frist für Stellungnahmen noch bis zum 3. April läuft. Verabschiedet werden kann die Verfassungsnovelle nur mit Zweidrittelmehrheit, wobei sich FPÖ und NEOS bei einer ersten Ausschussdebatte grundsätzlich skeptisch zu Leerstandsabgaben äußerten.

VOLKSBEGEHREN “IMPFPFLICHTGESETZ ABSCHAFFEN”

Beenden wird der Nationalrat den Plenartag mit einer ersten Debatte über drei Volksbegehren, die Mitte Jänner im Nationalrat eingelangt sind. So sprechen sich etwa erneut 101.393 Unterzeichner:innen für eine Abschaffung des – mittlerweile außer Kraft gesetzten – COVID-19-Impfpflichtgesetzes aus. Auch dürfe es zu keiner Wiedereinführung der Impfpflicht etwa mittels des WHO-Pandemievertrags, einer EU-Verordnung oder eines neuen Epidemiegesetzes kommen, mahnen sie. Die Frage, ob sich jemand impfen lasse oder nicht, muss den Initiator:innen zufolge jedem selbst überlassen bleiben, daher sei jedweder Impfzwang kategorisch abzulehnen. Ebenso wird ein Impfverbot für Kinder unter 18 Jahren angeregt.

“COVID-STRAFEN-RÜCKZAHLUNGSVOLKSBEGEHREN”

Ebenfalls gegen die Corona-Politik der Regierung richtet sich ein von 101.652 Personen unterzeichnetes Volksbegehren, das eine Rückzahlung sämtlicher Corona-Strafen zum Ziel hat. Nach Ansicht der Unterzeichner:innen haben die Behörden “zigtausende” Strafen zu Unrecht verhängt; zurückgezahlt bzw. erlassen habe man aber nur diejenigen, die von den Betroffenen erfolgreich angefochten wurden. Auch Strafen wegen eines eventuellen Verstoßes gegen die Impfpflicht sollten laut Volksbegehren von der Rückzahlungspflicht umfasst sein.

In der Begründung des Volksbegehrens äußern die Initiator:innen des Volksbegehrens rund um den Bevollmächtigten Robert Marschall massive Zweifel an der Gefährlichkeit des Coronavirus. COVID-19 sei “manchmal nur eine Grippekrankheit” oder verlaufe gar ohne Symptome und sei mit einer Mortalitätsrate von 0,3 % “eigentlich unerheblich”, argumentieren sie. In diesem Sinn hat die Politik in ihren Augen zu Unrecht “Angst und Schrecken verbreitet”, mit massiven negativen Folgen für die Bevölkerung.

VOLKSBEGEHREN “GERECHTIGKEIT DEN PFLEGEKRÄFTEN!”

131.921 Personen haben ein Volksbegehren unterschrieben, das unter dem Titel “Gerechtigkeit den Pflegekräften!” erheblich mehr Geld für aktive Pflegekräfte fordert. Überdies sollen die Budgetmittel für den Pflegebereich generell aufgestockt werden, um Personalnot zu lindern bzw. hintanzuhalten. Viele hätten es als zutiefst ungerecht empfunden, dass die Reaktion auf die besondere Belastung von Pflegekräften während der Corona-Pandemie vorrangig Anerkennung und Applaus gewesen seien, wird das Volksbegehren von den Initiator:innen René Kališ und Marcus Hohenecker begründet. Auch nach Ende der Pandemie ist die Situation ihrer Meinung nach “suboptimal”. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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