Nationalrat: Änderungen im ABGB zur Lösung haftungsrechtlicher Fragen bei Bäumen einstimmig beschlossen

Debatten über Jugendkriminalität und die mentale Gesundheit von Jugendlichen

Einstimmig beschlossen wurde heute im Nationalrat eine Neuregelung der Haftungsbestimmungen für Schäden, die durch das Umstürzen von Bäumen oder das Herabfallen von Ästen entstehen, die schon seit einigen Jahren in Diskussion stand. Es wurde nämlich von vielen Seiten als unbefriedigend angesehen, dass oft aus Angst vor einer möglichen Haftung Bäume flächendeckend gefällt wurden, selbst wenn das aus Sicherheitsaspekten gar nicht erforderlich gewesen wäre. Bisher mussten Baumbesitzer:innen – analog zur Gebäudehaftung – in Schadensfällen nachweisen, dass sie keine Schuld trifft. Diese Beweislastumkehr wird nun entfallen; künftig müssen die Geschädigten nachweisen, dass Sorgfaltspflichten verletzt wurden. Die neu eingefügte Gesetzesbestimmung in das ABGB, die explizit nur für Bäume außerhalb des Waldes gilt, tritt ab 1. Mai 2024 in Kraft.

Die Zustimmung aller Fraktionen fand auch ein Gesetzesantrag von ÖVP und Grünen, durch den die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Richtlinie zum Rechtsbeistand in Verfahren sichergestellt werden soll. Er enthält insbesondere Klarstellungen bezüglich des Zugangs zu einem Rechtsbeistand sowie der Berücksichtigung des Kindeswohls. Der dazu im Laufe der Debatte eingebrachte Abänderungsantrag der FPÖ auf Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre fand nach Abhaltung einer namentlichen Abstimmung keine Mehrheit.

Bei der Behandlung der Petition “Mental Health Now – stärkt unsere Jugend!” stand die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Fokus. Ein dazu eingebrachter Entschließungsantrag der SPÖ, in dem ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Kinder- und Jugendgesundheit gefordert wird, erhielt keine Mehrheit. Das Thema Jugendgesundheit wurde auch ausführlich im aktuellen Bericht zur Lage der Jugend in Österreich behandelt, der heute im Plenum einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Der von der FPÖ eingebrachte Entschließungsantrag, in dem es erneut um die Herabsetzung der Strafmündigkeit ging, blieb in der in der Minderheit.

Schließlich erhielt ein Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft die einhellige Zustimmung der Abgeordneten.

Im Anschluss an die Nationalratssitzung folgte eine weitere Nationalratssitzung, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente. Zudem wurden vier Fristsetzungsanträge abgestimmt. So setzte die Koalition dem Wissenschaftsausschuss mehrheitlich eine Frist bis zum 16. April 2024 eine Regierungsvorlage zur Neustrukturierung der Lehrerausbildung zu behandeln. Ebenfalls bis zum 16. April wird sich auf Verlangen von ÖVP und Grünen der Verkehrsausschuss mit einem Initiativantrag auf Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) befassen, wonach Gemeinden und Städte Temporeduktionen künftig einfacher umsetzen können sollen. Die gleiche Frist setzten die Koalitionsfraktionen dem Verfassungsausschuss für die Behandlung ihres Gesetzesentwurfs zur Erleichterung der Einhebung von Leerstandabgaben für die Länder und dem Wirtschaftsausschuss für die Verhandlung ihrer Initiative zur Wiederauflage des Handwerkerbonus für die Jahre 2024 und 2025. In der Minderheit blieben zwei Fristsetzungsanträge der Freiheitlichen. Sie wollten, dass der Justizausschuss bis zum 17. April 2024 ihren Initiativantrag auf Herabsetzung der Deliktsfähigkeit auf 12 Jahre und ihren Entschließungsantrag auf strafrechtlichen Schutz vor Stall- und Hofeinbrüchen behandelt.

NEUE HAFTUNGSREGELN IM ABGB SOLLEN UNNÖTIGES ZURÜCKSCHNEIDEN ODER FÄLLEN VON BÄUMEN VERHINDERN

Die Haftung für Bäume soll durch Einfügung einer eigenen Gesetzesbestimmung in das Schadenersatzrecht des ABGB auf eine neue, spezifische Grundlage gestellt werden, sieht die von Justizministerin Alma Zadić vorgelegte und heute nun einstimmig beschlossene Regierungsvorlage vor (Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024). Nicht von der Neuregelung betroffen sind Bäume im Wald; die dafür geltenden Bestimmungen im Forstgesetz bleiben unberührt. Die neue Bestimmung bezieht sich auch nicht auf sämtliche mögliche Schadensfälle, die im Zusammenhang mit Bäumen denkbar sind. So unterliegt beispielsweise der Sturz eines Arbeiters, der Baumpflegemaßnahmen durchführt , ebenso anderen Regeln wie etwa der Anprall eines stürzenden Schifahrers gegen einen Baum am Rand einer Piste, ist den Erläuterungen zu entnehmen. Nicht jeder im weitesten Sinn baumbezogene Schaden wird also von der neuen Gesetzesbestimmung erfasst, sondern nur jene Schadensereignisse, die in der bisherigen Rechtsprechung auch der Ansatzpunkt für die Analogie zur Gebäudehaftung waren, nämlich das Umstürzen eines Baumes sowie das Herabfallen von Ästen.

Zugleich soll zur Berücksichtigung des Gemeinwohls in den Regelungen ein besonderes Interesse an einem möglichst naturbelassenen Zustand eines Baumes als Abwägungskriterium eingeführt werden. Konkret wird im ABGB festgehalten, dass der oder die Halter:in des Baumes für den Ersatz des Schadens haftet, wenn er oder sie diesen durch Vernachlässigen der erforderlichen Sorgfalt bei der Prüfung und Sicherung des Baumes verursacht hat. Die Beweislast soll jedoch künftig den oder die Geschädigte treffen.

ZADIĆ: “ANGSTSCHNITTE” VOR ALLEM IN DEN BALLUNGSRÄUMEN WERDEN DER VERGANGENHEIT ANGEHÖREN

Ministerin Alma Zadić zeigte sich sehr froh darüber, dass nach jahrelanger Diskussion nun eine gemeinsame Lösung für die Frage der Baumhaftung gefunden werden konnte, die von allen Fraktionen mitgetragen werde. Bisher galt für Bäume außerhalb des Waldes eine verschärfte schadenersatzrechtliche Haftung, weil es eine Beweislastumkehr gab. Nun müsse wie sonst auch üblich der Geschädigte nachweisen, dass der Baumhalter den Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen sei, erläuterte die Ressortchefin. Damit können sogenannte Angstschnitte, die oft in den Ballungsräumen vorgekommen seien, der Vergangenheit angehören.

Weiters wies die Ministerin darauf hin, dass die Sorgfaltspflichten des Baumhalters insbesondere vom Standort und der damit verbundenen Gefahr, von der Größe, dem Wuchs und dem Zustand des Baums abhängen. Denn für einen Baum, der sich in der Nähe eines Kinderspielplatzes befinde, müssten andere Kriterien gelten als für einen abgelegenen Baum in einem Hinterhof oder in der freien Landschaft. Nähere Details dazu werden in dem Leitfaden Baumsicherheitsmanagement zusammengefasst, informierte Zadić. Auch das Interesse an einem möglichst naturbelassenen Zustand eines Baums, seine Bedeutung  für die natürliche Umgebung sowie die Eigenverantwortung der Menschen seien in der Regierungsvorlage entsprechend berücksichtigt worden.

DEBATTE: EINIGKEIT ZWISCHEN DEN FRAKTIONEN ÜBER NEUREGELUNG DER BAUMHAFTUNG

Es sei nicht alltäglich, wenn das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das die Basis des Zivilrechts darstelle, geändert werde, meinte Agnes Sirkka Prammer (Grüne), deshalb müsse auch mit besonderer Sorgfalt vorgegangen werden. Da es für Schäden, die durch das Umstürzen von Bäumen oder das Herabfallen von Ästen entstehen, bis dato keine Regelung gab, habe man sich an der Gebäudehaftung orientiert. Da dies nicht zielführend war, wurden nun neue Bestimmungen ausgearbeitet, die unter anderem den Zustand des Baums und auch den Standort berücksichtigen. Ihrer Meinung nach sei es gelungen, eine faire Lösung sowohl im Sinne der Bäume als auch der Menschen zu finden. Astrid Rössler (Grüne) hob insbesondere die Beachtung des Umweltschutzes, des Gemeinwohls sowie die bedeutsame Rolle der Bäume für den Klimaschutz hervor, was in den Erläuterungen deutlich zum Ausdruck komme.

Was lange währt, wird endlich gut, kommentierte Michaela Steinacker (ÖVP) die nun vorgeschlagenen Änderungen im ABGB, die auf eine Balance zwischen Rechtssicherheit und Eigenverantwortung abzielen. Auch sie sprach von einer guten Lösung, die ganz klare Haftungsregelungen und zudem einen Entfall der Beweislastumkehr umfasse. Wichtig war ihr zu betonen, dass für die Bäume im Wald weiterhin das Forstgesetz anwendbar sei. Diesen Argumenten schlossen sich auch ihre Fraktionskolleg:innen Gertraud Salzmann und

Manfred Hofinger (ÖVP) an.

Ein Baum produziere in etwa jene Menge an Sauerstoff, die zehn Menschen zum Atmen brauchen, seine Wurzeln binden Wasser, er sorgt durch Verdunstung für Kühlung an heißen Sommertagen und zusätzlich filtert er pro Jahr eine Tonne Staub sowie Bakterien und Pilzsporen aus der Luft, zeigte SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim auf. Kaum etwas beeinflusse das Klima in den Städten so positiv wie große Bäume. Eine Haftungsregelung, die das unnötige Fällen von Bäumen oder sogar ganzer Alleen verhindere, sei daher nur zu begrüßen. Dennoch bedeute dies nicht, dass die Sorgfaltspflichten vernachlässigt werden dürfen. Ruth Becher (SPÖ) schloss sich den Aussagen von Yildirim an und verwies insbesondere auf den Baumschutz in Wien, wo alle Bäume registriert seien. Sie hoffe, dass nun mit dem Entfall der Beweislastumkehr weniger rigorose Rückschnitte und Rodungen durchgeführt werden.

Es sei gut, dass es zu einer Neudefinition im ABGB komme, urteilte Christian Ragger (FPÖ), zumal bis dato auf eine analoge Regelung im Bereich der Gebäudehaftung zurückgegriffen werden musste. Er erinnerte daran, dass im letzten Jahr in Kärnten zwei kleine Kinder aufgrund von umstürzenden Bäumen gestorben seien. Daraus hätten sich nun langwierige Rechtsstreitigkeiten ergeben, da es bisher keine genauen Haftungsregelungen für derartige Schäden gegeben hat.

Zustimmung kam auch von Nikolaus Scherak (NEOS), zumal sich die Judikatur in den angesprochenen Fällen bisher an der Gebäudehaftung orientieren musste. Für diese Sondersituationen wurde nun eine sehr gute Regelung gefunden, die auch auf Fragen des Standortes sowie die Sorgfaltspflicht abstelle. 

PRÄZISIERUNGEN DER EU-RICHTLINIE RECHTSBEISTAND SOWIE DEBATTE ÜBER JUGENDKRIMINALITÄT

Um “jegliche Zweifel” an der ordnungsgemäßen Umsetzung der EU-Richtlinie zum Thema Rechtsbeistand in Verfahren auszuschließen, sollen mit einem Initiativantrag der Koalitionsparteien zur Änderung der Strafprozessordnung, des Jugendgerichtsgesetzes, des Finanzstrafgesetzes und des Verwaltungsstrafgesetzes einzelne Regelungen in diesem Bereich präzisiert werden. Aufgrund der Rückmeldung durch die Kommission, dass die Umsetzung der Richtlinie nicht ganz dem entspreche, was die EU sich vorgestellt habe, werden nun die notwendigen Anpassungen vorgenommen, erläuterte Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Der Antrag wurde von allen Fraktionen positiv bewertet und in der Fassung einen Abänderungsantrags, der die Korrektur eines Schreibfehlers zum Inhalt hatte, einstimmig angenommen. Der von den FPÖ eingebrachte Abänderungsantrag auf Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre fand keine Mehrheit.

So soll in der Strafprozessordnung (StPO) sichergestellt werden, dass von der Beiziehung eines Rechtsbeistands auch bei Anhaltung des bzw. der Beschuldigten nur dann abgesehen werden darf, wenn dies aufgrund besonderer Umstände unbedingt erforderlich erscheint, um etwa eine erhebliche Gefahr für die Ermittlungen abzuwenden, erläuterte ÖVP-Abgeordnete Corinna Scharzenberger.

Vorgeschlagen wird weiters, die Regelungen in der StPO zur Belehrung des bzw. der Beschuldigten zu erweitern. Im Jugendgerichtsgesetz soll ferner ein Redaktionsversehen im Zusammenhang mit der Beiziehung von Jugendpsychiatern betreffend junge Erwachsene behoben werden. Beim Thema einer Verständigung eines Erziehungsberechtigten über den Freiheitsentzug soll außerdem festgeschrieben werden, dass die Verständigung unabhängig davon, ob ihr das Kind widerspricht, immer zu unterbleiben hat, wenn sie dem Kindeswohl zuwiderliefe.

SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim schloss sich dem Antrag an, weil damit ein besserer Zugang zu Recht und eine Stärkung der Beschuldigtenrechte verbunden sei. Bezüglich aktueller Forderungen nach Herabsetzung der Strafmündigkeit stellte sie klar, dass es darum gehen müsse, Täterkarrieren rechtzeitig zu stoppen und sie nicht durch Gefängnisaufenthalte zu verlängern. Christian Drobits (SPÖ) sprach von einer längst überfälligen Umsetzung einer EU-Richtlinie. Seiner Meinung nach sollte auch über eine Wiedereinführung des Jugendgerichtshofs ernsthaft nachgedacht werden. Dringenden Handlungsbedarf sah er bei der Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie, wo Österreich noch immer säumig sei und daher mit Strafen rechnen müsse.

Grundsätzlich positiv äußerte sich Harald Stefan (FPÖ), der sich aber eine Begutachtung des Gesetzesvorschlags gewünscht hätte. Ebenso wie die anderen freiheitlichen Vertreter Philipp Schrangl, Christian Lausch, Michael Schnedlitz und Hannes Amesbauer nahm er die Debatte zum Anlass, um die schon gestern im Nationalrat geführte Diskussion über die Jugendkriminalität fortzuführen. Ein von Stefan eingebrachter Abänderungsantrag enthielt die Forderung nach Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre, weil es bedauerlicherweise Kinder und Jugendliche gebe, die schon im jungen Alter “unglaublich arge Straftaten” wie Raub, Vergewaltigung oder Mord begehen würden. Darauf müsse die Gesellschaft reagieren.

Agnes Sirkka Prammer (Grüne) verwies auf die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, wenn die Verantwortlichkeit der Eltern auslasse. Diese Institution müsse von den dafür zuständigen Ländern mit ausreichend Mitteln ausgestattet werden. Kinder müsse man erziehen und nicht einsperren, war sie überzeugt.

Der Antrag der FPÖ sei nicht die richtige Antwort auf die Lösung der Jugendkriminalität, urteilte ÖPV-Vertreterin Michaela Steinacker. Es sei jedoch legitim mit Expert:innen und Betroffenen darüber zu reden, wie zwölfjährige Straftäter in die Verantwortung genommen und welche begleitenden Maßnahmen gesetzt werden können.

PETITION ZUM SCHUTZ DER PSYCHISCHEN GESUNDHEIT VON KINDERN UND JUGENDLICHEN

Die Corona-Pandemie habe Schäden an der physischen, aber vor allem an der psychischen Gesundheit vieler Kinder und Jugendlicher hinterlassen, heißt es in der von den Abgeordneten Yannick Shetty, Martina Künsberg Sarre und Fiona Fiedler (alle NEOS) überreichten Petition “Mental Health Now – stärkt unsere Jugend!”.Depressive Verstimmungen, Angstsymptome und Schlafstörungen hätten sich in den vergangenen Monaten verfünf- bis verzehnfacht. Um gegen diese Krise bezüglich der Kinder- und Jugendgesundheit vorzugehen, brauche es nachhaltige und umfassende Maßnahmen. Konkret wird in der Petition gefordert, dass Lehrkräfte im Umgang mit der psychischen Gesundheit der jungen Menschen gezielt geschult werden und das Thema psychische Gesundheit in den Lehrplan integriert wird, um den Schüler:innen grundlegende Techniken des Selbstschutzes und der Selbsthilfe mitgeben zu können. Zudem soll die Zahl an Schulpsycholog:innen und Schulsozialarbeiter:innen stark gesteigert werden, sodass für alle Betroffenen eine entsprechende Versorgung gewährleistet werden könne. Der Ausschussbericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Die freiheitlichen Mandatare Hermann Brückl und Gerald Hauser führten die Zunahme an psychischen Erkrankungen unter Jugendlichen vornehmlich auf die “katastrophale Corona-Politik” der Bundesregierung zurück. Insbesondere die aus ihrer Sicht überbordenden Schulschließungen hätten zu dieser Situation beigetragen. Dass Lehrer:innen zusätzlich zu ihrem ohnehin hohen bürokratischen Aufwand noch zur “psychosozialen Anlaufstelle” werden sollen, unterstützte Brückl nicht. Hauser plädierte für eine intensive Aufarbeitung dieses “Riesenthemas”.

Auch Barbara Neßler (Grüne) sprach von “erschreckenden Zahlen”, da etwa jeder sechste Jugendliche wiederkehrende Suizidgedanken hege. Ebenso wie Elisabeth Scheucher-Pichler und Norbert Sieber (ÖVP) verwies sie auf bereits gesetzte Maßnahmen der Bundesregierung, wie das Projekt “Gesund aus der Krise”, das rund 17.000 Kindern und Jugendlichen eine niederschwellige psychosoziale Versorgung ermöglicht hätte. Auch die nun eingebrachte Novelle des Psychotherapiegesetzes stelle in diesem Sinne einen “Gamechanger” dar, so Neßler.

SPÖ-Abgeordnete Petra Wimmer sprach von einer Vielzahl an Problemfeldern die sich negativ auf die psychische Gesundheit von Jugendlichen niederschlage. Sie brachte einen Entschließungsantrag ein, in dem ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Kinder- und Jugendgesundheit gefordert wird. Das Paket soll aus SPÖ-Sicht unter anderem die Finanzierung von Schulpsycholog:innen für jeden Schulstandort sowie den Ausbau der finanziellen und personellen Ausstattung des Schulärzt:innensystems beinhalten. Der Antrag fand keine Mehrheit im Plenum.

Die NEOS forderten “seit Jahren”, Psychotherapie als Kassenleistung anzubieten, doch die ÖVP verhindere dies, konstatierte Yannick Shetty (NEOS). Angesichts einer “explodierenden” Suizidalität soll der Gesundheitsminister laut ihm die psychische Gesundheit von Jugendlichen zur Priorität erklären.

ABKOMMEN ZWISCHEN ÖSTERREICH UND DEUTSCHLAND ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT GEGEN NICHTMILITÄRISCHE BEDROHUNGEN AUS DER LUFT

Um die grenzüberschreitende Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen  zu gewährleisten, legt die Bundesregierung ein Abkommen zwischen Österreich und Deutschland vor, das im Dezember 2022 unterzeichnet wurde. Damit soll es möglich werden, die gemeinsame Staatsgrenze zu überfliegen, um etwa ein verdächtiges Luftfahrzeug an die Fliegerkräfte des jeweiligen Nachbarstaates sicher zu “übergeben” und die diesbezüglichen Reaktionsmöglichkeiten und -zeiten zu verbessern. Maßnahmen gegen militärische Bedrohungen sind ausdrücklich nicht umfasst.

Im Plenum betonte Friedrich Ofenauer (ÖVP), dass die betreffenden Flugobjekte auch für terroristische Zwecke genutzt werden könnten, weshalb die Möglichkeit zur raschen Reaktion und nahtlosen Überwachung entscheidend sei. Pro Jahr würden etwa 50 solcher Luftraumverletzungen vorkommen, unterstrich David Stögmüller (Grüne) die Notwendigkeit des Abkommens. Auch SPÖ-Mandatar Robert Laimer unterstützt  den Staatsvertrag, kritisierte zudem aber gleichzeitig ressortinternen “Postenschacher” insbesondere im Rahmen der Zentralstellenreform. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner zeigte sich überzeugt, dass das Abkommen für eine schnellere Reaktionszeit für das Bundesheer und damit für eine größere Sicherheit im Luftraum sorgen werde. (Schluss Nationalrat) sue/wit

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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