Länderkammer besiegelt Neuauflage des Handwerkerbonus für 2024 und 2025

Mehrheit für Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

Mit dem Bundesrat nahm die Wiederauflage des Handwerkerbonus für die Jahre 2024 und 2025 seine letzte parlamentarische Hürde. Als Teil des aktuellen Bau- und Wohnpakets der Bundesregierung sollen damit Arbeitsleistungen von Handwerksfachbetrieben für den privaten Wohn- und Lebensbereich im Inland gefördert werden.

SPÖ und FPÖ kritisierten insbesondere, dass der Handwerkerbonus ausschließlich online zu beantragen sei und damit ältere Menschen bzw. jene ohne Smartphone oder Internetzugang davon ausgeschlossen würden. Beide Fraktionen brachten in diesem Zusammenhang Entschließungsanträge ein, wobei die Sozialdemokrat:innen sich auch auf den Zugang zum Bundesschatz – einem neuen Geldanlageprodukt des Bundes – bezogen, der ebenso lediglich über die ID-Austria ermöglicht werde. Beide Anträge blieben im Rahmen namentlicher Abstimmungen in der Minderheit, während ein ebenfalls dazu eingebrachter Entschließungsantrag von ÖVP und Grünen mehrheitliche Zustimmung fand. Darin räumen die Koalitionsparteien ein, dass viele Förderungen, aber auch etwa die Zeichnung des Bundesschatzes nur online bzw. über die ID-Austria zu beantragen oder zu erwerben seien. Sie ersuchen daher die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, im Zusammenhang mit der Beantragung von diversen Förderungen sowie mit Online-Geldanlageprodukten des Bundes Lösungsmöglichkeiten für all jene ohne Zugang zur ID-Austria zu prüfen. Der hohe Sicherheitsstandard für Geldanlageprodukte müsse jedenfalls gewährleistet sein, wie es im Antrag heißt.

Ebenfalls mehrheitlich grünes Licht gab die Länderkammer einer von ÖVP und Grünen vorgeschlagenen Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes. Durch diese soll vor allem Kritik an einer nicht EU-konformen Ausgestaltung einzelner Bestimmungen Rechnung getragen und Problemen bei der Eintreibung von Strafen im Ausland begegnet werden. Insbesondere geht es dabei um eine EU-Richtlinie betreffend grenzüberschreitende Transporte im Straßenverkehr und damit verbundene Entsendungen von Berufskraftfahrer:innen.

Die SPÖ brachte dazu einen Entschließungsantrag ein, in dem sie fordert, dass eine zu verhängende Geldstrafe keinesfalls niedriger ausfallen dürfe, als der Vorteil, den ein/eine Arbeitgeber:in aus einer Unterentlohnung gezogen hat. Im Falle einer Kooperation des/der Arbeitgeber:in als Voraussetzung für einen milderen Strafrahmen müsse zudem der Nachweis der mittlerweile erfolgten Nachzahlung der noch offenen Lohn und Abgabenforderungen vorliegen, wenn es nach den Sozialdemokrat:innen geht. Ihr Antrag blieb in der Minderheit.

GRUNDSÄTZLICHE ZUSTIMMUNG FÜR HANDWERKERBONUS; SPÖ UND FPÖ ORTEN “ALTERSDISKRIMINIERUNG” BEI BEANTRAGUNG

Pro Förderjahr kann maximal ein Förderantrag für den Handwerkerbonus gestellt werden. Der Fördersatz beträgt 20 % der förderbaren Kosten, und zwar mit einem Maximalbetrag von 2.000 € im Jahr 2024 (von Kosten bis maximal 10.000 €) und 1.500 € im Jahr 2025 von Kosten bis maximal 7.500 €). Der Handwerkerbonus ist bereits bei Schlussrechnungen ab 250 € an förderbaren Kosten anwendbar, was beim Fördersatz von 20 % eine Mindestförderung von 50 € ergibt. Insgesamt werden für 2024 und 2025 dafür 300 Mio. € zur Verfügung gestellt. Der für die Anerkennung zulässige Leistungszeitraum der Handwerkerleistungen wird rückwirkend mit 1. März 2024 und bis 31. Dezember 2025 festgelegt.

Im Bundesratsplenum erklärte Sandra Lassnig (ÖVP/K), dass der Handwerkerbonus einen wichtigen Schritt zur Förderung der Bauwirtschaft und handwerklicher Betriebe darstelle und so zur Sicherung von Arbeitsplätzen insbesondere in den Regionen beitrage. Auf andere bereits gesetzte Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts, wie die Abschaffung der kalten Progression und die Senkung der Körperschaftssteuer, verwies Christian Buchmann (ÖVP/St). Die Wiederauflage des Handwerkerbonus schaffe nun eine “Win-win-Situation”, einerseits für die Betriebe und andererseits für jene, die ihren Wohnraum verbessern wollen. Zudem soll er auch “der Schattenarbeit und dem Pfusch” entgegenwirken. Bezugnehmend auf den Entschließungsantrag ihrer Fraktion und der Grünen, betonte ÖVP-Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler aus Salzburg, dass dieser das Bemühen zeige, staatliche Förderungen möglichst für alle zugänglich zu machen. Außerdem böten die Bürgerservicestellen der Gemeinden grundsätzlich Unterstützung für all jene an, die über keinen Internet- bzw. ID-Ausria-Zugang verfügten. Es handle sich um eine gute Lösung, bei der die Opposition versuche, “das Haar in der Suppe” zu finden.

Auch Maria Huber von den steirischen Grünen unterstrich die Bedeutung handwerklicher Betriebe, speziell für die ländlichen Regionen. Der Handwerkerbonus könne helfen, die Wertschöpfung dort zu erhalten. Dies sei ebenfalls im Sinne des Klimaschutzes wünschenswert, so Huber.  

Grundsätzlich vertrat auch Andrea Michaela Schartel (FPÖ/St) die Meinung, dass das Handwerk unterstützt werden müsse, um der Rezession in dieser Branche entgegenzuwirken. Da der Handwerkerbonus nur digital beantragbar sei, schließe er jedoch große Teile der Bevölkerung aus, “wie so viele Gesetze in letzter Zeit”, verwies sie etwa auf den Reparaturbonus. Jetzt “fünf vor zwölf” als Reaktion auf SPÖ und FPÖ, ebenfalls einen Entschließungsantrag zur Thematik einzubringen, um mit den eigenen Minister:innen zu kommunizieren, hielt Schartel für “beschämend”. Außerdem sei im Antrag der Koalition lediglich von der Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Antragstellung die Rede, und nicht von der Schaffung analoger Optionen, wie in den Initiativen von SPÖ und FPÖ.

Seitens der SPÖ bewertete auch Sandra Gerdenitsch aus dem Burgenland die Maßnahme als “probates Mittel”, um die Wirtschaft anzukurbeln und die Konsument:innen zu entlasten. Es sei jedoch zu wenig, da vor allem die Bauwirtschaft noch “weitere Impulse” benötigen werde. Sowohl Gerdenitsch als auch ihre Wiener Fraktionskollegin Korinna Schumann prangerten die “Altersdiskriminierung” an, die die rein online mögliche Antragstellung für den Handwerkerbonus bedeute. Generell begrüße sie die Digitalisierung der Verwaltung, wie Schumann ausführte, doch seien die Probleme, die sie insbesondere für ältere Menschen mit sich bringe, schon lange bekannt. Es müssten daher etwa auch beim Bundesschatz analoge Lösungen geschaffen und nicht nur geprüft werden. Die ohnehin überlasteten Gemeinden, denen die Koalition diese Aufgabe nun “umhängen” wolle, bräuchten dafür zusätzliche Mittel, so Schumann.

NOVELLE ZUM LOHN- UND SOZIALDUMPING-GESETZ: FÜR OPPOSITION ZU WENIG, FÜR KOALITION “SCHRITT IN DIE RICHTIGE RICHTUNG”

Im Sinne einer EU-konformen Ausgestaltung des Lohn- und Sozialdumping-Gesetzes werden durch die Novelle etwa die Bestimmungen über die Meldung von Entsendungen sowie über die vor Ort zuständige Ansprechperson für Kontrollbehörden nachgebessert. Außerdem werden Strafbescheide künftig zunächst wieder per Post und erst im Falle einer erfolglosen herkömmlichen Zustellung über das als Schnittstelle eingerichtete Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) zugestellt. Für die Anforderung von Unterlagen werden auch alternative Übermittlungswege ermöglicht.

Lohn- und Sozialdumping seien kein “Kavaliersdelikt”, betonte Korinna Schuhmann (SPÖ/W) im Plenum. Es schädige die Beschäftigten, das gesamte Sozialsystem sowie jene Betriebe, die sich an die Regeln hielten, da es durch die Unterbezahlung zu Wettbewerbsverschiebungen zu ihren Ungunsten komme. Die vorliegende Novelle bedeute lediglich kleine Reparaturen und treffe nicht “den Kern des Problems”, erläuterte Schumann und plädierte für wirksame Strafen bei Unterentlohnung. Sie bezeichnete es auch als “kein Ruhmesblatt für die Bundesregierung”, dass Österreich die vom belgischen EU-Ratsvorsitz vorgelegte unverbindliche “La Hulpe-Deklaration” zur Zukunft der Europäischen Säule sozialer Rechte nicht unterzeichnet habe. Es brauche ein soziales Europa, in das die Menschen Vertrauen haben, da sonst seine Feinde gestärkt würden, so Schumann.

Günter Pröller (FPÖ/O) sah die “seinerzeitige freiheitliche Kritik” am Gesetz durch die Novelle bestätigt. Einige Kontrollen seien zu “löchrig” konzipiert, um den österreichischen Arbeitsmarkt vor “Billiglohnkonkurrenz” zu schützen. Neben dem Lohn- und Sozialdumping sei Sozialbetrug im Zusammenhang mit Scheinfirmen ein weiteres Problem, das die Bundesregierung nicht lösen würde. Laut Pröller verzeichnet auch die Finanzverwaltung einen starken Anstieg des “Scheinfirmenunwesens”.

Wer Lohn- und Sozialdumping betreibe, schädige Arbeitnehmer:innen und verschaffe sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil, betonte der burgenländische ÖVP-Bundesrat Philipp Kohl die Wichtigkeit einer Ahndung und ging auf die Eckpunkte der Novelle ein. Es handle sich um notwendige technische Anpassungen und Harmonisierungen, um europaweite Kontrollstandards sicherzustellen, wie Maria Huber (Grüne/St) ergänzte. Sie zeigte Verständnis dafür, dass dies für die Opposition nicht genug sei, doch handle es sich um einen Schritt in Richtung wirksamerer Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping. (Schluss Bundesrat) wit

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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