Nationalrat: Einstimmige Entschließung zur Datenverbesserung bei Einkommenserhebungen des Rechnungshofs

Debatte über RH-Tätigkeitsbericht, Einkommen bei Unternehmen des Bundes, Sanierung des Parlamentsgebäudes und Bildungskarenz

Ein gemeinsamer Entschließungsantrag der fünf Parlamentsparteien zielt auf die inhaltliche und methodische Erleichterung für die Einkommenserhebung des Rechnungshofs ab. Dem Rechnungshof soll die Nutzung von offiziellen Daten aus der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsstatistik, die bei der Statistik Österreich vorliegen, für seine Einkommenserhebung bei den Unternehmen des Bundes ermöglicht werden. Der im Nationalrat einstimmig angenommene Antrag aller Fraktionen beruht auf einem Entschließungsantrag, den ursprünglich die NEOS eingebracht hatten.

Neben dem Tätigkeitsbericht 2023 des Rechnungshofs (RH) sowie einem Rechnungshofbericht zur Sanierung des Parlamentsgebäudes stand auch der RH-Bericht zu Einkommen und Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes für 2021 und 2022 zur Debatte. Die Abgeordneten diskutierten ferner den Rechnungshofbericht zur Bildungskarenz.

Die Abgeordneten nahmen die RH-Berichte einhellig zur Kenntnis. Ein in der Sitzung eingebrachter Entschließungsantrag der NEOS für mehr Mitteleffizienz bei der Bildungskarenz blieb in der Minderheit.

ALLPARTEIENANTRAG ZU RH-EINKOMMENSERHEBUNG UND EINKOMMENSBERICHT

Der Rechnungshof erhebt jedes zweite Jahr die durchschnittlichen Einkommen einschließlich aller Sozial- und Sachleistungen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie aller Beschäftigten von Unternehmen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen. Die Datenerhebung bei rund 800 Rechtsträgern bedeute sowohl für den Rechnungshof als auch die betroffenen Stellen einen hohen Aufwand. Im Antrag wird daher gefordert, dem Rechnungshof die Nutzung offizieller Daten aus der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsstatistik der Statistik Österreich zu ermöglichen.

Laut Einkommensbericht des RH über die öffentliche Wirtschaft gab es im Jahr 2021 459 geprüfte Einrichtungen. Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen hatten ein durchschnittliches Einkommen von 214.600 € (2021) bzw. 218.900 € (2022). Bei den Beschäftigten gab es im Vergleich zum letzten Bericht eine leichte Steigerung der Einkommen auf 58.100 € (2021) und 60.200 € (2022). Die höchsten Durchschnittseinkommen gab es 2022 mit 89.200 € im Finanz- und Versicherungsbereich. Weniger als ein Viertel der Vorstände und Geschäftsführungspositionen waren mit Frauen besetzt. Während Geschäftsführer und männliche Vorstandsmitglieder 2022 durchschnittlich 227.324 € verdienten, bekamen Geschäftsführerinnen und weibliche Vorstandsmitglieder nur 85 % davon. Bei den Unternehmen des Bundes mussten 2021 für 24.799 Personen zusätzliche Pensionsleistungen von 539,6 Mio. € ausgegeben werden. 2022 waren es für 24.942 Personen 547,7 Mio €. Im Vergleich zu 2020 ist das ein Rückgang von knapp 3 Mio. €.

Einig waren sich die Abgeordneten, dass der Bericht wertvolle Daten und Fakten liefere. Mit einem wichtigen Faktor sollte man sich aus Sicht von Karin Greiner (SPÖ) beschäftigen, nämlich dass Frauen nach wie vor weniger Lohn für gleiche Arbeit erhielten. Es gelte, hier für Lohntransparenz zu sorgen, um Frauen in Gehaltsverhandlungen bessere Instrumente zu geben. Christian Drobits (SPÖ) unterstrich zum Entschließungsantrag, dass mittels Zugriff auf die Daten der RH den Bericht künftig rascher und günstiger erstellen könne, was im Interesse der Steuerzahler:innen liege. Zudem forderte er eine Obergrenze für Spitzenmanager im öffentlichen Bereich, zumal diese teils deutlich mehr als der Bundeskanzler verdienten.

Wolfgang Zanger (FPÖ) kritisierte die Einkommen der Spitzenmanager:innen im Vergleich mit jenen von Arbeiter:innen. Zudem würden in staatsnahmen Betrieben Zusatzpensionen ausbezahlt, sodass es dort mehr als die doppelte Pensionsleistung gebe wie “für einen einfachen Hackler”. Hermann Gahr (ÖVP) bezog sich auf den Entschließungsantrag, der einen logischen und notwendigen Schritt betreffend Daten beinhalte, um Kosten einzusparen.

Elisabeth Götze (Grüne) zufolge solle die Arbeit des Rechnungshofs durch den Datenzugriff treffsicherer und einfacher gestaltet werden. Was die Gehälter und Positionen von Frauen betreffe, komme man im öffentlichen Bereich zwar gut voran, dennoch gebe es noch deutlich “Luft nach oben”.

TÄTIGKEITSBERICHT 2023 DES RECHNUNGSHOFS

Das Vorjahr war für den Rechnungshof geprägt vom Ende der COVID-19-Pandemie sowie der Teuerung und dem Rückgang der Wirtschaftsleistung Österreichs, wie aus seinem Tätigkeitbericht 2023 hervorgeht. Im Prüfportfolio finden sich noch einige COVID-19-Prüfungen, aus denen Handlungsanleitungen aus der Pandemie abgeleitet wurden, sowie Prüfungen zu künftigen Herausforderungen wie Raumordnung, Energiewende und Klimaschutz. Auch die Nachhaltigkeit des Pensionssystems angesichts steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenraten wurde einer Gebarungsprüfung unterzogen. Weiters standen die Funktionsfähigkeit der Verwaltung vor dem Hintergrund der Digitalisierung im Fokus sowie die Neuorganisation von Behörden wie den Bildungsdirektionen. Hinzu kamen Querschnittsmaterien wie der Gewalt- und Opferschutz für Frauen. Die Vermeidung von Interessenkonflikten und das Compliance-Management der öffentlichen Einrichtungen sowie die Korruptionsprävention spielten bei der Arbeit des Rechnungshofs ebenfalls eine wichtige Rolle. Zudem hat der Rechnungshof im Rahmen des Bundesrechnungsabschlusses im Jahr 2023 erstmals einen Schuldenbericht veröffentlicht.

Hans Stefan Hintner, Andreas Kühberger (beide ÖVP) sowie Ulrike Maria Böker (Grüne) hoben aus den Tätigkeiten des Rechnungshofs etwa den Fokus auf “Next Generation Austria” für Zukunftsbereiche hervor. Insgesamt sei der RH eine wichtige Säule, um Vertrauen in die Demokratie und den Rechtsstaat zu stärken, so Böker. Er leiste unverzichtbare Dienste für die Gesetzgebung, zeigte sich auch Ruth Becher (SPÖ) überzeugt. Zudem sei der hohe Frauenanteil in Leitungsfunktionen eine erfreuliche Entwicklung. Aus Sicht von Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) ist es wesentlich, dass der RH darauf schaue, dass mit Steuergeld effizient umgegangen werde und den Steuerzahler:innen Jahr für Jahr große Beträge erspare.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker bestätigte, dass der Prüfschwerpunkt “Next Generation Austria” fortgesetzt worden sei. Im kommenden Jahr wolle sich der RH schwerpunktmäßig mit der Zukunftstauglichkeit der öffentlichen Verwaltung in Österreich befassen.

RECHNUNGSHOFBERICHT ZUR SANIERUNG DES PARLAMENTSGEBÄUDES

Insgesamt legte der Rechnungshof drei Berichte zur in den Jahren 2018 bis 2022 erfolgten Sanierung des Parlamentsgebäudes vor. Im aktuell vorliegenden Bericht standen Organisation, Termin-, Kosten- und Budgetentwicklung, Vergaben, Bestandserhebung und Nachhaltigkeit der Sanierung im Zentrum. Während das Prüforgan Schwächen bei der Ausführungsterminplanung, der Erkundung von Schad- und Störstoffen sowie bei der Qualitätssicherung von Ausschreibungsunterlagen ortet, bewertet es das Mängelmanagement sowie Verbesserungen bei Barrierefreiheit und Brandschutz positiv. Außerdem habe der Heizenergiebedarf pro Quadratmeter reduziert werden können.

Johann Singer (ÖVP) ging sowohl auf Kritik als auch positive Punkte des Berichts ein. Sehr erfreulich sei für ihn der Besucherandrang seit der Wiedereröffnung des Parlamentsgebäudes und damit das große Interesse am Haus der Demokratie. Karin Greiner (SPÖ) meinte, die umfassende Begleitung des Sanierungsprojekts durch den RH habe sich bezahlt gemacht. Auch aus ihrer Sicht sind die Rückmeldungen der Besucher:innen des sanierten Hauses sehr positiv. Man steuere mittlerweile auf eine Million Besucher:innen zu. Wolfgang Zanger (FPÖ) zufolge wäre allerdings die Inflationskomponente bei den Mehrkosten der Sanierung nicht so hoch ausgefallen, wenn man das Projekt im ursprünglich geplanten Zeitraum umgesetzt hätte.

Aus Sicht von Jakob Schwarz (Grüne) hat der Rechnungshof bestätigt, dass das Sanierungsprojekt des Hohen Hauses ein großer Erfolg sei – auch, weil es dadurch gelungen sei, das Haus zu öffnen, was die Besucherzahlen verfünffacht habe. Aus seiner Sicht sei es ein wesentlicher Erfolg, dass man trotz verschiedener Krisen innerhalb des Budgetrahmens geblieben sei. Nikolaus Scherak (NEOS) hob ähnlich wie Greiner die begleitende Kontrolle des Rechnungshofs hervor, was ihm zufolge in Zukunft auch für andere öffentliche Bauprojekte in Erwägung gezogen werden sollte. Insgesamt habe man es geschafft, das Hohe Haus ins 21. Jahrhundert zu holen.

“Alle müssen anpacken, wenn es um Demokratie geht”, betonte Rechnungshofpräsidentin Kraker. Die Rolle des Rechnungshofs sei, auf das Geld der Steuerzahler:innen zu achten. Bei der Sanierung des Parlamentsgebäudes seien durch den Rechnungshof etwa Schwächen in der Projektstruktur erkannt worden, auf die auch eingegangen worden sei. Kraker bestätigte, dass eine Komponente für die Preissteigerungen die zeitliche Verschiebung gewesen sei. Kritisch habe der Rechnungshof angemerkt, dass es im Prüfzeitraum bei den vom Parlament angemieteten Flächen für das Ausweichquartier um eine Steigerung von 142 % gekommen sei.

RECHNUNGSHOFBERICHT ZUR BILDUNGSKARENZ

In seinem Prüfbericht zur Bildungskarenz erkennt der Rechnungshof deren arbeitsmarktpolitisches Potenzial an. Er hält aber gleichzeitig fest, dass die Bildungskarenz für wenig aufwändige, für den Arbeitsmarkt kaum relevante “Hobbykurse” sowie für “mit öffentlichen Mitteln finanzierte Auszeiten aus dem Arbeitsprozess” genutzt werden könne. Er empfiehlt daher, die gesetzlichen Bestimmungen zu überarbeiten. Ziel sei eine klare Ausrichtung auf Weiterbildungen, die die Position der Beziehenden auf dem Arbeitsmarkt verbessere. Die Anzahl von Beziehenden verdoppelte sich von 2010 bis 2021 auf durchschnittlich rund 14.000 Personen und die Ausgaben dafür verdreifachten sich in diesem Zeitraum – sie schlagen im Jahr 2021 mit 295,7 Mio. € zu Buche. Es brauche eine Weiterentwicklung des an sich begrüßenswerten Instrumentariums, damit Steuerzahler:innen nicht draufzahlten, hielt Rechnungshofpräsidentin Kraker fest. So habe sich etwa die Inanspruchnahme im Anschluss an die Elternkarenz verzehnfacht, gab sie zu bedenken.

Man werde auch in Zukunft entsprechende Möglichkeiten wie die Bildungskarenz bieten, meinte Lukas Brandweiner (ÖVP). Allerdings müsse nachgeschärft werden, um die Mittel zielgerichtet und effizient einzusetzen. So sieht er deutlichen Handlungsbedarf, um den arbeitsmarktpolitischen Nutzen wieder in den Vordergrund zu stellen. Zudem seien Personen ohne Matura deutlich unterrepräsentiert, für die es ebenso eine Möglichkeit der Weiterbildung brauche. Man werde sich den notwendigen Reformen stellen, so Gertraud Salzmann (ÖVP).

Bezüglich des Kritikpunkts, dass viele direkt nach der Babykarenz die Bildungskarenz in Anspruch nehmen würden, sei aus Sicht von Karin Greiner (SPÖ) allerdings etwa beim Ausbau der Kinderbetreuungsplätze anzusetzen. Zudem gelte es, konkrete Daten und Zahlen zu erheben, um an den richtigen Schrauben bei der Bildungskarenz zu drehen, zu der alle gleichberechtigt Zugang haben sollten. Wenn richtig eingesetzt, sei die Bildungskarenz positiv, befand Dagmar Belakowitsch (FPÖ). Ein wichtiger Aspekt ist auch für sie, dass sich Niedrigverdiener:innen diese leisten können. Eine Verlängerung der Elternkarenz solle man sich gesondert anschauen, meinte Alois Kainz (FPÖ).

Sibylle Hamann (Grüne) sprach sich für sinnvolle Reformen aus, verwehre sich aber dagegen, die Bildungskarenz massiv zusammenzustreichen und neue Hürden aufzubauen. Die Inanspruchnahme nach der Babykarenz stehe aus ihrer Sicht auch im Zusammenhang mit der beruflichen Neuorientierung in dieser Zeit. Demgegenüber meinte Gerald Loacker (NEOS), dass die Bildungskarenz nicht zur Verlängerung der Elternkarenz gedacht gewesen sei. Man müsse sich ansehen, wie das Modell zu reparieren sei und auch, aus welcher Zeit es stamme – damals habe es auf dem Arbeitsmarkt ein Überangebot an Kräften gegen, heute hole man trotz Arbeitskräftemangels junge, gut qualifizierte Leute damit aus dem Arbeitsmarkt heraus. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

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