Sammelnovelle zum Sozialversicherungsrecht passiert Sozialausschuss

Einhellige Zustimmung zu Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Österreich und Japan

Eine Reihe kleinerer Änderungen im Sozialversicherungsrecht bringt eine von den Regierungsfraktionen beantragte Sammelnovelle, die heute im Sozialausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS mehrheitlich angenommen wurde. So ist geplant, verschiedene ältere Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs in das ASVG und andere Sozialversicherungsgesetze einzuarbeiten und Adaptierungen beim Rehabilitationsgeld vorzunehmen. Zudem sollen künftig Währungsschwankungen zeitnaher berücksichtigt werden. Die Oppositionsparteien kritisierten, dass durch die Vorlage eines Initiativantrags kein Begutachtungsverfahren zu den Änderungen möglich sei. Für die SPÖ bedarf es für eine Zustimmung im Plenum beim Rehabilitationsgeld weiterer Klarstellungen.

Die von den Oppositionsparteien eingebrachten Entschließungsanträge zum Thema Pensionen wurden von ÖVP und Grünen vertagt. So fordern etwa die Sozialdemokrat:innen eine dauerhafte Inflations-Schutzklausel für Pensionsneuzugänge. Die NEOS wollen den Pensionsbonus für Langzeitbeschäftigte streichen. Sozialminister Johannes Rauch informierte im Ausschuss, dass im Bereich der Pensionsanpassungen geplant sei, zeitgerecht ein Gesamtpaket vorzulegen.

Einhellige Zustimmung gab es zu einem Abkommen zwischen Österreich und Japan über soziale Sicherheit.

SAMMELNOVELLE ZU ÄNDERUNGEN IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHT

Eine von ÖVP und Grünen eingebrachte Sammelnovelle im Sozialversicherungsrecht (3983/A) sieht vor, dass ein bestehender Anspruch auf Rehabilitationsgeld künftig nicht nur bei der Zuerkennung einer Invaliditätspension enden wird, sondern auch bei Erfüllung der Voraussetzungen für eine reguläre Alterspension. Überdies wird bei den gesetzlichen Bestimmungen zur Witwen- und Waisenpension der seit 2019 möglichen gleichgeschlechtlichen Ehe Rechnung getragen. Eine Härtefallregel soll sicherstellen, dass Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen Behinderung nur eingeschränkt geschäftsfähig sind, eine ihnen zustehende Waisenpension im Falle eines verspäteten Antrags auch dann nachgezahlt bekommen, wenn der Versicherungsfall vor Juli bzw. August 2018 eingetreten ist. Auch verschiedenen VfGH-Erkenntnissen zur Sozialversicherungsreform – etwa in Bezug auf den Überleitungsausschuss und auf Aufsichtsrechte – wird Rechnung getragen. Die neuen Regeln für Währungsumrechnungen sollen sowohl im Bereich der Pensionsversicherung als auch im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung gelten und nicht nur für EU-Länder ohne Euro, sondern auch für Drittstaaten zum Tragen kommen. Demnach ist geplant, Änderungen beim Umrechnungskurs von mehr als 10 % automatisch im darauffolgenden Monat zu berücksichtigen.

Bei einem im Ausschuss von den Regierungsparteien eingebrachten Abänderungsantrag handelt es sich laut Ralph Schallmeiner (Grüne) unter anderem um technische Änderungen beim Rehabilitationsgeld. Zudem soll die Steuerfreiheit für Zuschüsse des Dienstgebers für Privatfahrten von Dienstnehmer:innen im Rahmen von Carsharing von bis zu 200 € jährlich auch im Beitragsrecht des ASVG nachvollzogen werden. Dies gilt jedoch laut Antrag nur für emissionsfreie Kraftfahrzeuge.

Ernst Gödl (ÖVP) begrüßte die Änderungen in den Sozialversicherungsgesetzen, die teilweise aufgrund von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs notwendig geworden seien. Es gehe unter anderem um eine Neuregelung des Rehabilitationsgeldes, um Klarstellungen bei der Hinterbliebenenpension und um neue Regeln bei der Auszahlung von Fremdwährungen.

Die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen, darunter Alois Stöger (SPÖ), Peter Wurm (FPÖ) sowie Gerald Loacker (NEOS) kritisierten den von ÖVP und Grünen gewählten Weg des Gesetzgebungsprozesses mittels eines Initiativantrags. Die Anliegen seien zwar teilweise nachvollziehbar, es hätte jedoch im Rahmen einer Regierungsvorlage zu einem Begutachtungsverfahren kommen sollen, so die Oppositionsvertreter. Da er Probleme bei der Wechselwirkung von Rehabilitationsgeld, Pensionsbezug und dem Arbeitsrecht ortete, stellte SPÖ-Mandatar Stöger einen Antrag auf Vertagung. Für die Zustimmung der SPÖ brauche es hier eine Klarstellung. Der Vertagungsantrag blieb durch die Zustimmung von SPÖ, FPÖ und NEOS jedoch in der Minderheit.

Bei den Änderungen beim Rehabilitationsgeld gehe es um eine Klarstellung bei der Zu- und Aberkennung von Leistungen, hielt Sozialminister Johannes Rauch in Richtung SPÖ fest. So gebe es künftig entweder Rehabilitationsgeld- oder Pensionsbezug.

Auch NEOS-Mandatar Gerald Loacker thematisierte in einem Antrag das Rehabilitationsgeld. Er fordert eine Evaluierung und darauf aufbauend eine Reform des Rehabilitationsgeldes (2382/A(E)), damit mehr Menschen mit psychischen und chronischen Krankheiten wieder in das Arbeitsleben zurückkehren. Um mehr Menschen in den Arbeitsprozess wiedereinzugliedern, habe der Ausbau von Gesundheitsleistungen Priorität, argumentierte Ralph Schallmeiner (Grüne) die Vertagung des Antrags.

SPÖ URGIERT DAUERHAFTE INFLATIONS-SCHUTZKLAUSEL FÜR PENSIONSNEUZUGÄNGE

Mitverhandelt mit dem Antrag der Regierungsfraktionen wurden die Anträge der Oppositionsparteien zum Thema Pensionen. Diese wurden von ÖVP und Grünen mehrheitlich vertagt. Um inflationsbedingte Pensionsverluste durch die verzögerte Aufwertung des Pensionskontos zu vermeiden, hat der Nationalrat im vergangenen Herbst eine Schutzklausel für Pensionsneuzugänge 2024 beschlossen, die SPÖ pocht hingegen auf eine dauerhafte Schutzklausel für alle Pensionsbezieher:innen (3918/A(E)). Konkret fordern die Sozialdemokrat:innen, Guthaben am Pensionskonto in den letzten beiden Jahren vor Pensionsantritt jeweils mit dem für Pensionserhöhungen maßgeblichen Anpassungsfaktor aufzuwerten, wenn dieser höher ist als der eigentlich vorgesehene Aufwertungsfaktor.

Zudem pocht die SPÖ nach wie vor darauf, die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung endgültig abzuschaffen (3146/A) und fordert eine verfassungsrechtliche Absicherung des österreichischen Pensionssystems (140/A). Die FPÖ drängt auf die Wiedereinführung einer Mindestzinsgarantie und steuerliche Entlastungen für Privat- und Betriebspensionen, um drohende Pensionskürzungen zu vermeiden (3184/A(E)).

Aktuell würden in etwa 100.000 Menschen pro Jahr nicht wissen, wie sich Inflationsschwankungen auf ihren Pensionsantritt auswirken, weshalb eine dauerhafte Schutzklausel notwendig sei, betonte Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch (SPÖ). Weitere, für den SPÖ-Abgeordneten rasch zu lösende Probleme betreffen die Sicherheit bei Pensionsanpassungen sowie die Abschaffung der Aliquotierung bei der ersten Pensionsanpassung. Peter Wurm (FPÖ) sah Handlungsbedarf bei der zweiten und dritten Säule des Pensionssystems. Gerade die zweite Säule – also die betrieblichen Pensionen – hätten das Potential, “den Pensionisten zu helfen”.

Im Bereich der Schutzklauseln habe man in den letzten Jahren “sehr umsichtig” gehandelt, unterstrich Michael Hammer (ÖVP). Eine generelle Schutzklausel sowie die Aufhebung der Aliquotierung sei aber nicht zielführend.

Sozialminister Johannes Rauch versicherte, dass geplant sei, zu den Pensionsanpassungen zeitgerecht ein Gesamtpaket vorzulegen. Dem schloss sich Ralph Schallmeiner (Grüne) an. Man befinde sich aktuell dazu in Verhandlungen. Eine Lösung soll demnächst vorgestellt werden.

NEOS WOLLEN PENSIONSBONUS FÜR LANGZEITBESCHÄFTIGTE STREICHEN

Pensionist:innen, die mehr als 30 bzw. 40 Beitragsjahre vorweisen können, bekommen seit einigen Jahren eine erhöhte Ausgleichszulage. Aktuell beträgt dieser Pensionsbonus bei 30 Beitragsjahren bis zu 180,31 € und bei 40 Arbeitsjahren bis zu 459,85 €. Antragsteller Gerald Loacker (NEOS) will diese Leistungen nun streichen und hat eine entsprechende Änderung des ASVG beantragt (3908/A). Die erhöhte Ausgleichszulage sei “unfair”, weil dadurch das Versicherungsprinzip in der Pensionsversicherung ausgehebelt und negative Leistungsanreize gesetzt würden, begründete Loacker seinen Vorstoß.

Die Situation sei komplexer als von den NEOS geschildert, erwiderte Ralph Schallmeiner (Grüne). Bei dem Vorschlag handle es sich um eine Pensionskürzung auf Kosten von Bezieher:innen kleiner Pensionen.

ABKOMMEN ZWISCHEN ÖSTERREICH UND JAPAN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT

Die Regierung hat dem Parlament ein Abkommen zwischen Österreich und Japan über soziale Sicherheit zur Ratifizierung vorgelegt (2460 d.B.), für das es einhellige Zustimmung von den Fraktionen gab. Es hat insbesondere zum Ziel, Personen, die sowohl in Österreich als auch in Japan erwerbstätig waren, bei der Gewährung von Geldleistungen aus der Pensionsversicherung mit anderen Pensionsbezieher:innen gleichzustellen. Zudem sollen Doppelversicherungen für grenzüberschreitend Tätige im Bereich der Pensionsversicherung vermieden werden. Anders als bei anderen Sozialabkommen ist dem Außenministerium zufolge bei Entsendungen aber eine doppelte Krankenversicherung vorgesehen.

Sowohl Eva Blimlinger (Grüne), Dagmar Belakowitsch (FPÖ) als auch Ernst Gödl (ÖVP) zeigten sich über den einstimmigen Beschluss erfreut. Laut Blimlinger entspricht es allen anderen Sozialabkommen in den vergangenen Jahren. Obwohl das Abkommen nur wenige Menschen betreffe und sehr lange verhandelt worden sei, werde die FPÖ ihre Zustimmung erteilen, hielt Belakowitsch fest. Für Gödl sind in einer globalisierten Arbeitswelt entsprechende Abkommen mit vielen weiteren Ländern wünschenswert.

VOLKSBEGEHREN “GERECHTIGKEIT DEN PFLEGEKRÄFTEN!” WIRD ZU EINEM SPÄTEREN ZEITPUNKT VOM AUSSCHUSS BEHANDELT

Zur Fristwahrung stand zudem das Volksbegehren “Gerechtigkeit den Pflegekräften!” (2409 d.B.) auf der Tagesordnung des Sozialausschusses. Es wurde einstimmig vertagt und soll zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden. (Fortsetzung Sozialausschuss) med

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