Vorsätzlich rechtswidrig ganzjährige Bejagung Goldschakal Tirol: Anzeige Amtsmissbrauch
Die in Tirol per Geisler-Verordnung erlaubte ganzjährige Bejagung des Goldschakals widerspricht nicht nur EU-Recht, sondern ganz eindeutig auch dem Tiroler Jagdgesetz.
Der Goldschakal wird in mehreren Bundesländern Österreichs rechtswidrig bejagt. Rechtswidrig, weil die Art EU-rechtlich geschützt ist und auch Daten zu Populationsgrößen fehlen. Besonders übel ist die Situation in Tirol, wo der Goldschakal per Verordnung dem ganzjährigen Abschuss ausgeliefert wurde. Dafür ist die Landesregierung sogar!-->!-->!-->…