Nationalrat: Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige und Non-Profit-Organisationen

Einstimmigkeit für Informationsmaßnahmen zum günstigsten Stromprodukt

Im Wirtschafts- und Energieteil hat der Nationalrat heute einen Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige und für Non-Profit-Organisationen beschlossen. Außerdem stimmten die Abgeordneten dafür, dass die Unterstützungsinstrumente Energiekostenzuschuss und Strompreiskosten-Ausgleich künftig kombiniert werden dürfen.

Eine Mehrheit gab es auch für eine Verschärfung der Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Vorratspflicht zur Erdölbevorratung. Mehr Informationsmaßnahmen für Verbraucher:innen im Hinblick auf das günstigste Stromprodukt, für die eine Zweidrittelmehrheit notwendig war, beschlossen die Abgeordneten einstimmig. Außerdem sprachen sie sich dafür auf, künftig die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten von Selbstständigen im KMU-Bericht zu beleuchten.

In der Minderheit blieben im Zuge der Debatte von der SPÖ eingebrachte Entschließungsanträge gegen einen Energiekostenzuschuss für politische Akademien sowie für eine vorgezogene Pensionsanpassung.

ENERGIEKOSTENZUSCHUSS FÜR NEUE SELBSTSTÄNDIGE UND NPOS

Neue Selbstständige erhalten einen einmaligen Energiekostenzuschuss von 410 €. Die dafür nötige Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) wurde im Nationalrat mehrheitlich beschlossen. Gelten soll die Förderung für jene Neuen Selbstständigen, die im Zeitraum von Februar bis Dezember 2022 durchgehend nach GSVG pflicht- bzw. krankenversichert waren, sofern die endgültige oder vorläufige monatliche Beitragsgrundlage für den Monat Dezember 2022 die Höchstbeitragsgrundlage (6.615 €) nicht erreicht. Die Gutschrift auf das Versicherten-Beitragskonto soll im vierten Quartal 2023 erfolgen.

Auch Non-Profit-Organisationen erhalten einen Energiekostenzuschuss. Das mehrheitlich beschlossene neue Gesetz sieht in den Jahren 2023 und 2024 Unterstützungsleistungen für Energiemehrkosten für jene Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit aus dem gemeinnützigen und kirchlichen Bereich vor, die nicht im Sinne der entsprechenden Regelung im Umsatzsteuergesetz unternehmerisch tätig sind. Insgesamt wird dafür ein Betrag von bis zu 140 Mio. € zur Verfügung gestellt. Der Berechtigtenkreis wird – angelehnt an das NPO-Fondsgesetz – näher definiert, wobei insbesondere politische Parteien von der Förderung ausgeschlossen werden.

Ebenfalls mehrheitlich beschlossen hat der Nationalrat eine Kombinierbarkeit von Energiekostenzuschuss und Strompreiskosten-Ausgleich. Das Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 sieht für energieintensive Unternehmen in bestimmten Sektoren einen Ausgleich für die hohen Strompreiskosten im Kalenderjahr 2022 über CO2-Kosten bzw. Versteigerungserlöse vor. Bisher war eine Kombination ausgeschlossen.

FÖRDERUNG VON NPOS UMSTRITTEN

Kritik, insbesondere an der Ausgestaltung der Unterstützungsmaßnahmen für NPOs und Neue Selbstständige kam von NEOS und SPÖ. Gerald Loacker (NEOS) bezeichnete die Gießkanne als “Lieblingswerkzeug der Bundesregierung”. Er kritisierte die pauschale Förderung der Neuen Selbstständigen und die Einführung der Mehrfachförderungen. Auch bei der Unterstützung der NPOs mache man den gleichen Fehler wie in der Coronapandemie noch einmal, sagte er und vermutete, dass sich wieder Organisationen “bedienen” werden, für die die Förderung nicht vorgesehen sei.

Daran stießen sich auch die SPÖ-Abgeordneten Christoph Matznetter, Cornelie Ecker und Kai Jan Krainer. Sie kritisierten, dass wieder keine Vorsorge dagegen getroffen werde, dass sich politische Akademien von Parteien, insbesondere die politische Akademie der ÖVP, Förderungen holen. Ecker bezeichnete das als “inakzeptabel” und brachte daher auch einen Entschließungsantrag ein, mit dem sie forderte, dass politische Akademien von Parteien vom Energiekostenzuschuss für NPOs ausgenommen werden. Der Antrag blieb in der Minderheit.

Die politische Akademie der ÖVP habe keine Förderung aus dem NPO-Fonds beantragt oder erhalten, hielten Bettina Rausch, Andreas Ottenschläger und Alexander Melchior (alle ÖVP) und Eva Blimlinger (Grüne) entgegen. Lediglich die Betreibergesellschaft des Hotels Springer Schlössl habe eine Förderung beantragt. Krainer (SPÖ) legte dar, dass diese zu 100 % im Eigentum der politischen Akademie der ÖVP sei. Dass eine solche Förderung immer noch zugelassen werde, sei abzulehnen, bekräftigte er.

Dass politische Akademien nicht ausgeschlossen seien, bezeichnete auch Axel Kassegger (FPÖ) als Mangel. Er äußerte dennoch Zustimmung zur Unterstützung für NPOs, weil nicht einzusehen sei, warum ausgerechnet der gemeinnützige Sektor benachteiligt werden sollte.

Auch Vizekanzler Werner Kogler betonte, dass es um eine Gleichberechtigung des Freiwilligensektors gehe, der in Österreich auch im wirtschaftlichen und sozialökonomischen Sinn viel beitrage. Er plädierte dafür, die Gesamtbilanz der Coronahilfen abzuwarten. Der NPO-Fonds habe gut und rasch funktioniert, zeigte er sich überzeugt.

Erfreut über die Lösung der Energiekostenabfederung für Neue Selbstständige zeigte sich Elisabeth Götze (Grüne). Es sei zu begrüßen, dass es sich um eine pauschale Förderung handle, die nicht umständlich einzeln beantragt werden müsse. Sie strich zudem hervor, dass auch freiberuflich Tätige von der Unterstützung umfasst seien. Martina Kaufmann (ÖVP) betonte, dass gerade für Neue Selbstständige ein Zuschuss von 410 € viel Geld bedeute, nachdem Christoph Matznetter (SPÖ) die Summe zuvor als “lächerlich” bezeichnet hatte.

Christian Drobits (SPÖ) nutzte die Debatte, um die generell große Teuerungswelle zu thematisieren. Die Ärmsten seien in dieser Situation die Pensionist:innen, sagte er und brachte einen Entschließungsantrag ein, mit dem er vom Sozialminister eine vorgezogene Pensionsanpassung für das Jahr 2024 in der Höhe von zumindest 5 % einforderte. Der Antrag fand keine Mehrheit.

ERHEBUNG DER BILDUNGSMÖGLICHKEITEN VON SELBSTSTÄNDIGEN

Mehrheitliche Zustimmung gab es auch zu einem Entschließungsantrag, mit dem die Abgeordneten fordern, den jährlichen Bericht “KMU im Fokus” ab dem Berichtsjahr 2023 um ein Kapitel “Fort- und Weiterbildung von Selbstständigen” zu ergänzen.

Es sei “unglaublich relevant”, die Unternehmer:innen durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern, sagte Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP). Schließlich würden KMU das Tragwerk der heimischen Wirtschaft bilden. Elisabeth Götze (Grüne) betonte ebenfalls die Bedeutung von Bildung und von Daten in diesem Bereich, die nun erhoben und im KMU-Bericht dargestellt werden sollen. Auch Christoph Matznetter (SPÖ) äußerte sich positiv zu dem Vorhaben.

Axel Kassegger (FPÖ) wiederum ortete “Show-Politik”. KMU würden tatsächlich Unterstützung benötigen, allerdings sah er diese eher in Form von einer Senkung der Lohnnebenkosten oder einem Abbau von Bürokratie geboten.

NOVELLE FÜR MEHR TRANSPARENZ UND WETTBEWERB IM STROMMARKT

Auch eine Initiative der Koalitionsparteien für mehr Informationsmaßnahmen zum günstigsten Stromprodukt für Verbraucher:innen, für die eine Zweidrittelmehrheit notwendig war, wurde einstimmig beschlossen. Konkret soll der Tarifkalkulator der E-Control weiter verbessert, Vergünstigungen beim Strom bereits durch eine Anpassung der Teilbeträge und nicht erst bei der Jahresabrechnung berücksichtigt sowie auf die Anbieterwechselmöglichkeit hingewiesen werden. Die gesetzliche Grundlage wurde mit Änderungen im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geschaffen. Die SPÖ stimmte erstmals seit ihrer im Mai ausgerufenen Blockade wieder für eine Zweidrittelmaterie.

Die Sozialdemokrat:innen würden das Gesetz unterstützen, weil es vorab Gespräche auf Augenhöhe gegeben habe, betonte Alois Schroll (SPÖ). Dem Energieeffizienzgesetz habe man nicht zugestimmt, weil es unsozial und “von Grund auf schlecht” gewesen sei. Schroll befürwortete zwar die Steigerung der Transparenz durch die vorliegende Novelle. Aufgrund fehlender Markteingriffe werde dadurch aber wieder kein Preis sinken, kritisierte er. In Krisenzeiten führe kein Weg an einer Preisregulierung vorbei, zeigte er sich überzeugt.

Die Zustimmung der SPÖ sei in diesem Fall irrelevant, machte Axel Kassegger (FPÖ) geltend. Denn die Regierungsparteien seien im Vorfeld mit dem Wunsch nach ernsthaften Verhandlungen an die Freiheitlichen herangetreten, sodass auch seine Partei die Zweidrittelmehrheit ermöglicht hätte. Kassegger bezeichnete die Steigerung der Transparenz als eine vernünftige Sache, die den Verbraucher:innen zugutekommen werde. Aus seiner Sicht handle es sich vor dem Hintergrund von Marktverwerfungen auf dem Strommarkt aber um eine Kleinigkeit, so der Abgeordnete.

Auch die NEOS, die im Ausschuss noch gegen die Initiative gestimmt hatten, waren nun für die Novelle. Man habe sich mit Expert:innen ausgetauscht und Bedenken vor zu hohem Aufwand für kleinere Energieversorger ausräumen können, erläuterte Karin Doppelbauer (NEOS). Doppelbauer forderte ebenfalls größere Reformen im Energiebereich ein.

Von Verbesserungen für die Kund:innen überzeugt zeigten sich Lukas Hammer, Martin Litschauer und Ulrike Fischer (alle Grüne). Hammer zufolge würden viele Menschen den Tarifkalkulator nicht kennen oder nicht über ihr Recht Bescheid wissen, den Tarif wechseln zu dürfen. Die mit der Initiative umgesetzten Änderungen würden einen direkten Effekt haben und den Verbraucher:innen helfen, Geld zu sparen, betonte Hammer.

Auch Tanja Graf (ÖVP) äußerte sich positiv zu der Erhöhung der Transparenz am Energiemarkt. Sie erwarte, dass ähnliche Regelungen auch im Gasbereich oder bei der Fernwärme durchgesetzt werden könnten. Ihre Fraktionskollegen Laurenz Pöttinger und Joachim Schnabel befürworteten den mit den Maßnahmen verstärkten Wettbewerb am Strommarkt.

Energieministerin Leonore Gewessler legte dar, dass Transparenz und Information eine wichtige Rolle spielen, damit Kund:innen gute Entscheidungen treffen und von Entlastungen profitieren können. Das vorliegende Gesetz sei ein wichtiger Baustein dafür. Gewessler bezeichnete auch scharfe Kontrolle als wichtig, weshalb sie die von der Bundeswettbewerbsbehörde und der E-Control eingerichtete Taskforce zur Untersuchung der Strom- und Gasmärkte ausdrücklich begrüße.

SANKTIONEN ZUR VORRATSPFLICHT BEI ERDÖL-PFLICHTNOTSTANDSRESERVE

Einstimmig hat der Nationalrat eine Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes beschlossen, die schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorratspflicht von Erdöl bringt. Vorratspflichtigen – also etwa Importeuren von Erdöl, Erdölprodukten, Biokraftstoffen oder Rohstoffen zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen – drohen damit im Falle eines verwaltungsstrafrechtlichen Verstoßes bei der Vorratspflicht künftig Geldstrafen bis zu 116.240 € bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen, wenn sie in einem Kalendermonat der Bevorratungsperiode der Vorratspflicht nicht nachkommen.

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP) erläuterte, dass es einen Anlass für die Verschärfung der Strafen gegeben habe. Ein Marktteilnehmer habe eine Strafe wegen Verstoß gegen die Bevorratungspflicht riskiert, weil diese günstiger als die Bevorratung selbst gekommen sei. Es sei wichtig, dagegen ein Zeichen zu setzen, so Graf. Auch Christoph Stark und Johann Höfinger (beide ÖVP) befürworteten die Änderung und betonten generell die Bedeutung von Bevorratung. Petra Oberrauner (SPÖ) begrüßte den Vorschlag ebenfalls. Die Bevorratung von Erdöl gebe Versorgungssicherheit, betonte sie. (Fortsetzung Nationalrat) kar

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