Stellungnahme der Liebenwein Rechtsanwälte für DDr. Michael Tojner zum Prüfungsbericht des burgenländischen Landesrechnungshofes
Ehemalige gemeinnützige Bauvereinigungen können nicht für Fehler verantwortlich gemacht werden, die das Land Burgenland im Entzugsverfahren gemacht hat
Wien (OTS) - Liebenwein Rechtsanwälte nimmt Stellung zum aktuell vorliegenden Prüfungsbericht „Gemeinnützige Bauvereinigungen Pannonia, Gesfö und Riedenhof Entziehung der Gemeinnützigkeit“ des Landes-Rechnungshofes Burgenland:
Der Bericht stellt fest, dass das Land Burgenland in der vollen Verantwortung für die ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung war. Die!-->!-->!-->…