Weitere NÖAAB Forderung wird umgesetzt: Abschaffung der geringfügigen Zuverdienstmöglichkeit bei Arbeitslosigkeit kommt mit 1. Jänner 2026
NÖAAB-Obfrau Teschl-Hofmeister: „Wer arbeitet, der muss sich mehr leisten können als jemand, der von staatlicher Unterstützung lebt. Das verstehe ich unter Leistungsgerechtigkeit!“
„Mit Sozialhilfe, geringfügiger Beschäftigung und ein bisserl pfuschen fährt jemand besser, als wenn jemand ordentlich arbeiten geht – das kann es nicht sein! So ein Verhalten schädigt den Sozialstaat und den Wirtschaftsstandort Österreich. Da muss ein Riegel vorgeschoben werden. Es geht nicht um Menschen mit!-->!-->!-->…